Frage zu einem Bebauungsplan

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  1. #1 Gast48331, 08.04.2018
    Gast48331

    Gast48331 Gast

    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine Frage zu einem Bebauungsplan:
    Im Bebauungsplan gibt es an einem Radweg eine 6 m breite öffentliche Grünfläche und eine 6 m breite private Grünfläche. Die private Grünfläche wird mit den eigentlichen Grundstück erworben.
    b-plan.JPG Plan-Erkl.JPG
    In diese beiden Grünflächen gibt es nun die Zeichenerklärung 13.2.1. und in der textlichen Festsetzung heißt es:
    und
    Wie darf man nun die Zeichenerklärung 13.2.1 verstehen?
    Darf man seine private Grünfläche nutzen und nicht bebauen oder erwirbt man diese und man muss auf der umringelten Linie zum Baufenster eine Einfriedung vornehmen?

    Bis denn
     
  2. #2 simon84, 08.04.2018
    simon84

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    Das ganze ist ein Vorgarten bzw. Grünstreifen vor deinem Garten.
    Bei 14 Meter Baufenster, 10 Meter Garten und dann nochmal 6 Meter Vorgarten kann man sich eigentlich nicht beschweren :)

    Du erwirbst diese Fläche, du darfst sie nutzen, aber nicht versiegeln oder einen Spielplatz dort aufstellen.
    Eine Hecke ist an der Stelle vorgeschrieben.
    Natürlich kannst du z.B. ein Tor dort einbauen.
    Du kannst dort sicherlich ein Gemüsebeet machen, Blumen oder sonstiges.
     
  3. #3 Fred Astair, 08.04.2018
    Fred Astair

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    Das ist doch ganz klar erläutert:
    Du erwirbst die private Grünfläche mit den beschriebenen Auflagen und darfst sie natürlich nutzen.
    Es steht auch nirgends, dass Du eine Einfriedung errichten musst. Doch wenm Du sie errichtest, musst Du wiederum die Auflagen beachten.
    Damit sind glücklicherweise diese augenkrebsverursachenden Gabionen oder Doppelstegzäune mit Plastikfolienbespannung unzulässig.
    Glückwunsch an Eure Gemeinde.

    PS: Nein Simon, Hecken sind nicht vorgeschrieben sondern nur zulässig.
     
  4. #4 simon84, 08.04.2018
    simon84

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    Danke für die Korrektur !
    Hecke ist an der Stelle nur zulässig aber nicht vorgeschrieben ?
    Wäre es dann nicht gepunktet/gestrichelt ? Nur zum Verständnis des Bebauungsplans.
     
  5. Dimeto

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    Neben dem Fuß- und Radweg soll ein 12m breiter Grünstreifen entstehen, jeweils zur Hälfte in der Verantwortung der Gemeinde und der Anlieger (begleitende Kreise nach 13.2.1). Die Erschließung ist von Osten geplant (sofern der Plan genordet ist). Daher würde ich bezüglich der dunkelgrünen Fläche auch nicht von Vorgarten sprechen. Es ist einfach ein Stück Garten, welches nicht so frei genutzt und gestaltet werden kann, wie der restliche Garten. Die rechteckigen Begleitsymbole fehlen leider im Legendenausschnitt. Sie bedeuten im Allgemeinen, dass diese Fläche mit Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechten zu belasten ist, hier vermutlich nur Letzteres. Eine Einfriedungspflicht kann ich nicht erkennen. Vermutlich wird es zu 13.2.1 aber noch weitere Erläuterungen geben, z.B. eine Liste der zulässigen Pflanzen und Angaben zur Pflanzdichte.
     
    11ant und simon84 gefällt das.
  6. #6 simon84, 08.04.2018
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    Jetzt kapiere ich das.
    Die Kreise markieren den gesamten Bereich der 6+6 Meter rundum rechteckig (nicht auf dem Ausschnitt sichtbar) und sind nicht etwa
    eine Markierung für eine zulässige oder verbindliche Einfriedung. :think
     
  7. #7 Gast48331, 09.04.2018
    Gast48331

    Gast48331 Gast

    Danke für die Erläuterungen.
    Ich hatte es auch erst so verstanden, dass die private Grünfläche auf der östlichen Seite einzufrieden ist.
    Aber wie Fred Astair und Dimeto es schrieben, steht dort nur "zulässig", was ich nun auch nicht mehr als "muss" verstehe.
    Richtig. Man sieht auch an der Grenze zwischen Weg und öffentlicher Grünfläche eine "Versorgungsleitung", um es genauer zu nehmen, eine unterirdische Rohölfernleitung. Diese macht meiner Frau auch gedanklich noch ein wenig Sorge. Was passiert, wenn die mal undicht wird? Ich denke, in vielen Straßen verlaufen Gasleitung, da redet auf niemand drüber.
    Richtig, es gibt eine Hecken- und Kletterpflanzenauswahlliste.
     
Thema: Frage zu einem Bebauungsplan
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