Definition Einzelhaus (Neubaugebiet)

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  1. #1 studthomas, 10.05.2018
    studthomas

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    Hallo zusammen,

    in unserer Stadt (Quickborn / Schleswig-Holstein) werden bald diverse Grundstücke in einem Neubaugebiet verkauft. Nun fragen wir uns, ob wir bei nachfolgenden "grafischen" / "textlichen" Vorgaben des B-Plans ein 2- oder (kleines) 3- Familienhaus bauen können oder ggf. zwei Doppelhaushälften. Im B-Plan steht irgendwie nichts konkretes zur max. Anzahl von Wohneinheiten.

    grafische Darstellung:
    WA / 0,3
    II / E (im Dreieck)
    (einen kleinen Auszug habe ich als Datei beigefügt)

    Text:
    E (im Dreieck):
    Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig

    Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB )
    0,3 Grundflächenzahl (GRZ)
    II Anzahl der Vollgeschosse (als Höchstgrenze)
    GHmax 9,00 m Gebäudehöhe (maximal)

    Stellplätze, Garagen und überdachte Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 22 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO):
    Für Baugrundstücke mit Einzel- und Doppelhausbebauung ist nur eine Grundstückszufahrt je Wohneinheit zulässig. Die maximale Breite beträgt 4,00 m.

    Größe der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) In dem allgemeinen Wohngebiet sind die Mindestgrößen der Baugründstücke bei Einzelhäusern mit 550 m² und bei Doppelhäusern mit 700 m² (350 m² je Wohneinheit) festgesetzt.
     

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  2. Yilmaz

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    Hier ist eigentlich nur EFH mit ein Wohneinheit erlaubt.
    Steht in B-Plan irgenwas wie 2 WE oder so?
     
  3. 11ant

    11ant

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    Wenn da zur maximalen Zahl der Wohneinheiten nichts steht, dann dürfen es so viele werden, wie die GRZ, GFZ, Gebäudehöhe und dergleichen hergeben. Ein Einzelhaus meint kein Einfamilienhaus, sondern ein einzeln stehendes Haus (also mit beidseitig Grenzabstand, im Gegensatz zur nur einseitig Grenzabstand haltenden Doppelhaushälfte).

    Gehen wir mal von einem Grundstück von 550 qm aus: da wären GRZ = 0,3 praktisch 165 qm Grundfläche. Ein Zweifamilienhaus könnte ich mir da vorstellen. An Wohn- und Nutzfläche mag das je Ebene rund 130 qm geben können (Achtung: ggf. muß die GRZ für Garagen und Einfahrt mit reichen !).
     
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  4. #4 Gast85808, 10.05.2018
    Gast85808

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  5. Dimeto

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    Wieder einmal ein Beispiel für einen nicht zu Ende gedachten Bebauungsplan. Die Verweise auf Wohneinheiten bezüglich Mindestgrundstücksfläche und Zufahrten ohne grundstücksbezogene Begrenzung derselben sind in der Tat verwirrend.
    Meine Meinung:
    Ja, könnt ihr.
    Nein, es sei denn, dein Grundstück liegt nördlich der Erschließungsstraße. Der größte Teil der Grundstücke im Planausschnitt darf nur mit Einzelhäusern bebaut werden.
     
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Thema: Definition Einzelhaus (Neubaugebiet)
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