Baustelleneinrichtung - grösserer Kran als geplant, Kostenproblem

Diskutiere Baustelleneinrichtung - grösserer Kran als geplant, Kostenproblem im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin Moin. Ich bin grad am Haus bauen im Schwarzwald, die Baustelleneinrichtung wurde pauschal auf EUR 5'000 veranschlagt und so in der Offerte...

  1. jelo68

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    Moin Moin. Ich bin grad am Haus bauen im Schwarzwald, die Baustelleneinrichtung wurde pauschal auf EUR 5'000 veranschlagt und so in der Offerte vom Baumeister veranschlagt.

    Das Gelände ist nicht ganz einfach, es ist eine leichte Hanglage, es war auch Wald drauf (der jetzt gerodet wurde).
    Da das Haus im oberen Drittel des rund 60x60m breiten Grundstückes zu stehen kommt, war geplant, den eigenen Baukran des Baumeisters gleich rechts neben dem Haus zu stellen.

    Nun kommt der Baumeister und stellte fest, dass es technisch nicht möglich sei, den Kran da hochzubringen. Er mietete einen Kran ein, der höher ist (er selber hat keinen so grossen), und wird diesen im unteren, einfach zugänglichen Teil des Grundstückes anbringen. Die Mehrkosten betragen genau EUR 5'000.-- !

    Da er (nehme ich mal an) selber gemerkt hat, dass er da wohl einen Bock in der Kalkulation geschossen hat, bot er meinem Architekten an, dass wir die Mehrkosten teilen.

    Ich setze mich auf den Standpunkt, dass er die Baustelle sauber besichtigen hätte sollen (gehört zum unternehmerischen Risiko) und hätte merken müssen, dass das Gelände einen grösseren Kran braucht.

    Im Internet habe ich rund 5 Stunden verbraten zu diesem Thema, ist aber schwierig da was rauszufinden.

    Ich würde gerne auch Die Kirche im Dorf lassen, er ist ein Kleinbetrieb und ich unterstütze gerne solche Betriebe. Mein Angebot dass ich für seinen Patzer EUR 1'500 beitragen würde hat er empört abgehlehnt...

    Danke für Eure Meinung, viele Grüsse Daniel
     
  2. #2 petra345, 04.09.2018
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    Was spricht gegen die Teilung der Mehrkosten?

    Im gesamten Bauablauf sind das doch Peanuts.
     
  3. #3 Gast82596, 04.09.2018
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    Wegen 1000,- schon am Anfang zu streiten anfangen, nimmt kein gutes Ende.
     
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  4. jelo68

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    Da habt ihr beide recht, nur sind es bereits überall Mehrkosten von ein paar Tausend Euro, z.B. musste auch eine provisorische Strasse gebaut werden für den Kran (2000 Euro), dann hat der Aushub Mensch Mehrkosten von rund 6k verursacht usw. Das Geld wächst bei mir leider nicht auf den Bäumen...
     
  5. #5 Gast82596, 04.09.2018
    Gast82596

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    Dann würde ich aber mal so langsam deinen Architekten ran zitieren, sofern der die Sachen alle ausgeschrieben hat.
     
  6. #6 Andybaut, 04.09.2018
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    so sehe ich das auch.

    Wenn dein Architekt die Bauleitung hat, dann soll er sich darum kümmern.
    Wenn die Ausschreibung sauber war, dann sollte der Unternehmer kein Anrecht auf einen Nachtrag haben.
     
  7. #7 simon84, 04.09.2018
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    In einer fernen, idealen Welt vielleicht :)

    Baustelleneinrichtung beinhaltet keine Baustrassen und auch ein Mehraushub vom Boden wird ggf. je nach Angebot gerechtfertigt sein, da wurde sicher kein Pauschalpreis angeboten.

    Ganz im Gegenteil, normalerweise steht bei Angeboten sogar dabei, Grundstück muss mit schweren Baufahrzeugen anfahrbar sein.
     
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  8. jelo68

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    IMG_7787.JPG
    Danke! Hmmmm die Ausschreibung selber hab ich nie gesehen, ist das das gleiche wie die leistungsbeschreibung oder das LV das mir der Architekt zugestellt hat, quasi ein copy/paste des LV an den Unternehmer einfach ohne Preise? Hab diesen Posten mal mit foto eingestellt. Das alles beinhaltet die 5k pauschal. Ist eigentlich klar, dass der Baukran hier drin ist...
     
  9. S216

    S216

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    Ich kann solche Nachforderungen auch haben wie Zahnweh. Ausschließen kannst du das mit Formulierungen wie "der AN hat sich vor Angebotsabgabe (oder Auftragsannahme) ein Bild von den örtlichen Bedingungen zu machen bla bla Nachforderungen wegen Nichtbefolgung sind ausgeschlossen.."
    Andererseits: hätte der AN sich die Bedingungen vorher angesehen, hättest du auch zumindest ähnliche Mehrkosten gehabt, nur eben schon im Angebot.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 05.09.2018
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    Es gilt immer zuerst der Text vor dem Bild. In Deinem Fall hätte der Auftragnehmer nur anhand des Textes nicht wissen können, dass dort eine Hanglage existiert, Auch wird nicht auf einen beigefügten Lageplan verwiesen. Gab es denn ein Bietergespräch mit Vor-Ort-Termin und ein Protokoll hierüber? Wenn nicht ist ein Nachtrag erstmal gerechtfertigt, über die Höhe müsst Ihr Euch nun noch einig werden.

    Dem Architekten würde ich mal die Ansage machen, dass er genauer ausschreiben soll, sonst haftet dieser am Ende mit bei zu großer Kostenabweichug nach DIN 275
     
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