Garage trennen - Nutzungsänderung?

Diskutiere Garage trennen - Nutzungsänderung? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, ich habe 2 Garagen die 1 Garage wie im Bild ist integriert mit meinem Haus, dazwischen ist aber noch genug QM , die ich als...

  1. Ym3838

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    Guten Tag,
    ich habe 2 Garagen
    die 1 Garage wie im Bild ist integriert mit meinem Haus, dazwischen ist aber noch genug QM , die ich als Badezimmer nutzen möchte, ist diese ohne Nutzungsänderung möglich wenn ich eine Wand dazwischen baue.

    Da der Raum , Abwasserkanal, Wasser/Gas, Elektrikleitungen hat und ideal als Badezimmer genutzt werden kann.

    Was würde denn im Notfall passieren wenn ich diese einfach machen würde, ist eine Nachträgliche Genehmigung wenn die Stadt mir das anordnet möglich oder muss das wieder abgerissen werden?

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar, zudem was würde denn eine Nutzungsänderung überhaupt kosten, hat jemand da Erfahrung?
    Und zudem muss das immer mit einem Architekt beantragt werden, weil ich diese über die Zeichnungen doch selber einreichen kann . thumbnail_image1.png Garage 1.jpg
     
  2. #2 petra345, 08.03.2019
    petra345

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    Um derartige Pläne einzureichen, muß der Betreffende bauvorlagenberechtigt sein. Das sind Architekten, aber auch Bauingenieure, Maurermeister, Zimmerermeister und auch Bautechniker, die einen solchen Umbau einreichen können.

    Heute ist es schwieriger als früher, aber noch möglich, von diesen Leuten eine Unterschrift unter die Pläne zu bekommen.

    Wenn so etwas genehmigungsfähig ist, kann man das immer noch später einreichen. Da wird nichts abgerissen sondern die Pläne werden eben nachgereicht, wenn das Amt so etwas merkt und auf Plänen besteht.

    Ob das genehmigungsfähig ist, sagt man beim Bauamt vermutlich, wenn man dort erscheint und einfach mal fragt. Aber die Reaktion der Mitarbeiter ist sehr unterschiedlich und mit Laien wollen sie sich möglichst überhaupt nicht unterhalten.

    Wenn es nicht genehmigungsfähig sein sollte, droht Rückbau.

    .
     
  3. #3 simon84, 08.03.2019
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    Mit einem Bußgeld wirst du aber in jedem Fall rechnen müssen.
    Ob es sich nicht vielleicht so oder so rentiert wenn das sauber geplant wird?
     
  4. #4 petra345, 09.03.2019
    petra345

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    Die "rote" Wand ist sehr dünn gezeichnet. Ich habe es gerade erlebt, daß das Bauamt bei besonderen Kunden auch weniger als 18 cm Wandstärke und brennbare Materialien in der Brandwand für ordnungsgemäß befunden hat, aber bei Normalkunden wird man etwas mehr Wandstärke fordern.

    Wie stark die Wand letztlich sein muß hängt vom Steinmaterial ab. In dem vorliegenden Fall fordert die bauaufsichtliche Zulassung 36,5 cm statt 18 für eine Brandwand. Aber das geht eben nur bei besonderen Kunden.

    .
     
  5. #5 Lexmaul, 09.03.2019
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    Erzähl nicht so einen Schmarrn, F90 bekommt man mit KS schon mit 11,5er Wänden hin.
     
  6. #6 petra345, 09.03.2019
    petra345

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    Das sollte man aber schnell den KS-Leuten erzählen. Das wissen die immer noch nicht und schreiben in Tabelle 25 "Brandschutz mit KS-Brandwänden" auf Seite 32 in der 5. Auflage 175 mm im Minimum vor.

    .
     
  7. #7 Lexmaul, 09.03.2019
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    Da sagt das Lexmäulchen mal was rechtes, hast nachgeschaut wa @petra345 11,5 KS Plus mit Putz >1,0 cm erfüllt F 90 :bierchen: ich bin entzückt wir machen aus Lexmäulchen noch einen Architekt.
     
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    Das Bauamt - wie bitte, das Bauamt befindet über Z.. Xxxx Zulassungen - vermutlich erstellt das Bauamt in GG auch Brandschutz Konzepte :mega_lol:
    Im Schadensfall Bauamt verklagen wa :mauer
     
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