Gutschrift/Verrechnung für Dienstleistung Einbau Sanitärartikel?

Diskutiere Gutschrift/Verrechnung für Dienstleistung Einbau Sanitärartikel? im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, wir bauen gerade unser Haus mit GU, schlüsselfertig. Nun haben wir einige Sanitärartikel selbst besorgt, "vor der Wand",...

  1. #1 sony1970, 15.05.2019
    sony1970

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    Hallo liebe Experten,

    wir bauen gerade unser Haus mit GU, schlüsselfertig. Nun haben wir einige Sanitärartikel selbst besorgt, "vor der Wand", also 2xWC und 1 x Doppelwaschbecken und 1 Waschbecken Gästebad. Der Sanitär-SUB hat sich bereit erklärt, das auch einzubauen. Dummerweise habe ich nicht nach dem Preis gefragt. Jetzt will er ca. 800 Euro dafür und setzt 14 Std. an. Da dies ja der selbe SUB ist, der auch das übrige Bad ausstattet udn einbaut und wir diese Leistung ja eigentlich im Kaufvertrag drin haben, müsste doch der GU diese Kosten übernehmen oder? Den wenn wir die Sanitärsachen über den SUB besorgt hätten wäre der Einbau ja auch dabei gewesen. Die Person ist ja die selbe. Das muss doch der GU mit dem SUB ausmachen würde ich sagen. Denn dann spart sich der GU ja den Einbau?
    Was sagt ihr dazu?

    LG
    Sony
     
  2. #2 msfox30, 15.05.2019
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    Klassischer Fehler beim Bauen mit GU!
    Wer ist dein Vertragspartner -> der GU!
    Wenn du nun den SUB beauftragst, hast du quasi einen weiteren Vertragspartner, der natürlich seine Arbeit vergütet haben will.
    Nun kannst du nur freundlich bei deinem GU nachfragen, ob er dir die Aufwände als Gutschrift herausrechnet.
    Dies haben wir z.B. vorher bei den Armaturen und Waschbecken gemacht und der GU hatte dafür eine Preisliste. Angebaut hab ich es dann selbst. Aber z.B. sollte uns der SUB eine Art Halterung für die Mischbatterie Badewanne anbringen, dafür kam dann die Rechnung vom SUB.
    Grundsätzlich darfst du solche Dinge NUR über deinen GU laufen lassen, da er ja später auch die Gewährleistung dafür übernimmt.
    Wenn du das nun beim SUB direkt beauftagst und das Klo abfällt, so windet sich der GU ganz schnell raus.
     
  3. #3 Fred Astair, 15.05.2019
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    Das ist wieder einmal die richtige Frage zum falschen Zeitpunkt. Vorher, bevor Du eine einseitige Vertragsänderung, die hier eine Teilkündigung durch Euch ist, vornahmst, hättest Du das klären müssen.
     
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  4. #4 Leser112, 15.05.2019
    Zuletzt bearbeitet: 15.05.2019
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    Vielleicht hättest Du vorher hier mal Lesen sollen:
    Risiken beim Bauen mit GU/GÜ
    Ich vermute mal, dass dies allerdings das geringste Problem darstellen dürfte.
    Grundlagenermittlung ( Normheizlastberechnung (Raumheizlasten), optimierte Heizflächendimensionierung und Hydraulik, Berücksichtigung spezifischen Nutzerverhaltens sowie klimatischer Gebäudestandort) vertraglich vereinbart?
    Ich vermute mal eher nicht!;)
     
  5. S216

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    Es geht hier, salopp gesagt, um's Scheißhaus.
     
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  6. #6 msfox30, 15.05.2019
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    OT: Normheizlastberechnung und Heizflächendimensionierung müssen nicht vertraglich vereinbart sein, sondern sind geschuldete Leistungen. So die Aussage unseres Bausachverständigen und des Rechtsanwaltes.
     
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  7. SIL

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  8. #8 Leser112, 16.05.2019
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    Völlig korrekt.:28:Diesbezüglich missioniere ich ja seit Jahren. Die Realität sieht insbesondere bei EFH/ZFH jedoch völlig anders aus. Überwiegend wird Heizung + WW nach dem Pi x Daumen Prinzip erledigt. Da wird geschätzt, vermutet, angenommen. Insgesamt allgemeines Rätselraten. Hauptsache es wird lediglich warm.:yikes Tatsächlich energieeffizient und möglichst CO2 arm sind die wenigsten, weil die fachgerechte Grundlagenermittlung u. Anlagendimensionierung fehlt.
    Welcher Bauherr klagt nachträglich die o.g. geschuldeten Leistungen ein, wenn das Baubudget meist überbeansprucht ist?;) Der deutlich sicherere Weg ist, diese geschuldete Leistung vertraglich zu vereinbaren. Das sind nur wenige Zeilen im Auftrag! Dabei erkennen Bauherren auch, wie der AN "gestrickt" ist! AN, die nichts zu verbergen haben, dürften damit keinerlei Problem haben. Wer sich dagegen windet und mit überhöhten Kosten Kundenabwehrdienst betreibt, ist eher weniger seriös.
    Völlig unabhängig von der Art der Wärmeerzeugung, empfehle ich stets die Verwendung von WMZ.
    [​IMG]
    Damit können Bauherren im späteren, praktischen Betrieb die Energieeffizienz ihrer Anlage leicht selbst überprüfen (Transparenz).
     
  9. #9 Fred Astair, 16.05.2019
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    Räusper.....
    Ging es nicht um das Anschrauben eines Klobeckens?
     
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  10. #10 hellobello, 12.07.2019
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    14 Stunden? gehen die 10 Stunden auf eine Party?
     
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