Herstellungswert gemäß Niedersächsische VermKostO

Diskutiere Herstellungswert gemäß Niedersächsische VermKostO im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Ich habe eine Frage zu den Gebühren für die Gebäudeeinmessung, da wir im Bereich der 300.000 EUR-Grenze zur nächsthöheren Staffel liegen. Laut...

  1. #1 Cybso, 13.09.2019
    Zuletzt bearbeitet: 13.09.2019
    Cybso

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    Ich habe eine Frage zu den Gebühren für die Gebäudeeinmessung, da wir im Bereich der 300.000 EUR-Grenze zur nächsthöheren Staffel liegen. Laut vertraglichem Preis mit dem GU liegen wir drunter, rechnet man Eigenleistungen und Nachträge ein wird es wohl drüber liegen.

    Maßgeblich für die Gebühren der Gebäudeeinmessung in Niedersachsen ist der Herstellungswert. Die Kostenordnung sagt dazu:

    Das finde ich ziemlich schwammig, wie genau wird dieser Herstellungswert ermittelt? Nach dem Angebot des Bauunternehmers? Das wäre ja ziemlich willkürlich, denn der eine Unternehmer baut das Haus für X und der nächste für Y - der "Wert" entspricht ja nicht zwangsweise dem "Preis". Fließen Nachträge mit ein? Wie wird die Eigenleistung angesetzt? Und was machen Leute, die mit einem Architekten bauen und bei denen sich die tatsächlichen Kosten erst während der Bauphase ergeben? Wenn man im Formular keinen Wert angibt, wird dieser dann geschätzt und falls ja auf welcher Basis?

    Edit: Oder ist die Berechnung der Herstellungskosten aus der Bauanzeige relevant? Dann lägen wir unter dem Grenzwert.
     
  2. SIL

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    Ja, dieser genau so wie es auch im Text steht ohne Außenanlagen und 'innerer Ausbau-Einrichtungen wie Küchen etc' der kann ja von.... bis gehen.
     
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