Korrekte Abrechnungsflächen bei STB-Decken

Diskutiere Korrekte Abrechnungsflächen bei STB-Decken im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo meine lieben Freunde, ich habe folgende Ausgangssituation: Beton der Stahlbetondecke in m² über monolitischem Mauerwerk. Als...

  1. amexxx

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    Hallo meine lieben Freunde,

    ich habe folgende Ausgangssituation: Beton der Stahlbetondecke in m² über monolitischem Mauerwerk. Als Deckenranddämmung eine 12 cm gedämmte Deckenrandschale mit Ziegelverblendung in lfdm.

    Hier ein Bild aus einem Beitrag dem Fachmagazin Blickpunkt Bau:
    upload_2019-11-8_12-40-41.png

    In dem Bild geht es darum, wo die Grenzen meiner Abrechnungsfläche für die Stahlbetondecke ist. Mein Bauchgefühl sagt mir eigentlich, dass ich die Stahlbetondecke bis Innenkante Dämmstoffschicht rechne - das Bild sagt was anderes.

    VOB im Bild zeigt ein ähnliches Bild:

    upload_2019-11-8_12-56-8.png


    Der entsprechende Text dazu lautet:

    Decken und Auskragungen werden zwischen den
    äußeren Begrenzungen gemessen. Dämmstoff-
    schichten werden dabei gemäß Abschnitt 5.1.3.2 bei
    Abrechnung nach Flächenmaß übermessen (Bild 15
    bis 18).

    Abschnitt 5.1.3.2 ist jener, der sich über Aussparungen < 2,5 m² auslässt.

    Könnt ihr mir dabei helfen, wie nun rechtmäßig Stahlbetondecken aufgemessen werden dürfen?
     
  2. Alex88

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    für mich ist das glasklar:
     
  3. #3 Fabian Weber, 08.11.2019
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    Ich gehe da nicht mit, die Bodenplatte wird ja auch nicht größer abgerechnet, nur weil dort später noch Dämmung draufgekommt.

    Mein Bauchgefühl sagt mir das gleiche, wie Deines.
     
  4. amexxx

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    Hallo Fabian, interessant dass du das vergleichst, denn der Fachbeitrag macht das auch!

    upload_2019-11-9_10-34-20.png

    Bei Bodenplatten sieht die Abrechnungslänge anders aus. Die stirnseitige Bodenplattendämmung ist nicht unter ATV DIN 18331 geregelt, sondern fällt unter ATV DIN 18336 (Abdichtungsarbeiten), da sie zur Perimeterdämmung zählt.
     
  5. #5 Fabian Weber, 09.11.2019
    Fabian Weber

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    Hat sich jedenfalls noch kein Rohbauer bei mir beschwert:)
     
  6. SIL

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    Das sind 2 paar 'Schuhe' einmal wird mit betoniert mit Nagel /K Tanne etc das andere ist eine nachträgliche Abstellung davor, also abhängig von der Ausführung bzw der Ausbildung der steigenden Wand -es könnte ja nach WU RL sein oder auskragende BP mit 50 cm etc ....bei direkter mit 'Betonage' wird Übermessen sofern nicht Sonderbauteile /Elemente ...
     
  7. #7 Fabian Weber, 09.11.2019
    Fabian Weber

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    Dieses K Tanne ist irgend so eine Regionale Bezeichnung für was genau?
     
  8. #8 simon84, 09.11.2019
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    wieder zu viel Hanf Putz ?

    Bodentiefes Fenster Abdichtung innen
     
  9. #9 SIL, 09.11.2019
    Zuletzt bearbeitet: 09.11.2019
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    Oh Mann das Fibi, Dämmstoffnagel Tannenbäumchen was auch immer,aber zum TE das wird Übermessen sofern -keine Abmessung in der Fläche vorliegt die grösser als 2,5 qm ist , keine Bauteile wie Absteller Löhr oder Schöck etc dabei sind oder eine Sonderdämmung verbaut wird.
     

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  10. #10 Fabian Weber, 09.11.2019
    Fabian Weber

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    Ich erinnere mich wieder...:)
     
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  11. #11 aljasik, 22.01.2023
    aljasik

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    Nun, da ich die Antworten nicht ganz verstanden habe, darf ich hoffentlich noch im 2023 dazu fragen. :)
    Falls die Dämmung als eine Extra-Position in der Rechnung ausgeführt wird, gehört es zu übermessen oder nicht?
    Außerdem, wenn man von einer Fläche >= 2,5 m² spricht, könnte man bei einem quadratischen 10 m x 10 m Haus von einer durchgängigen Aussparung 4,4 m² (ca. 38,5 m x 0,12 m) sprechen. Oder unterbrechen die Ecken an der Stelle die Aussparung? Vielen Dank für eure Antworten.
     
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