tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt?

Diskutiere tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen ! Wer räumt Zweifel/ Bedenken aus bzw. kann Fach-Sicherheit herstellen? In einem 2-geschossigen Bau in Betonskelettbauweise, wurde...

  1. rudger

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    Hallo zusammen ! Wer räumt Zweifel/ Bedenken aus bzw. kann Fach-Sicherheit herstellen?

    In einem 2-geschossigen Bau in Betonskelettbauweise, wurde eine tragende 24-er Wand im EG einfach nach Abrissmethode entfernt; rüde Erschütterungen des ganzen Hause begleiteten diesen Vorgang.
    Eine andere Wand im OG zeigte danach viel Risse und Steinverschiebungen (= seitl. Versatz)
    Über der entfernten Wand steht eine weitere tragende Wand in gleicher Länge von ca. 5 m, auf der dann das Flach-Dach aufliegt.

    Die nun ungestützte Betondecke vom EG zum OG hat an der vormaligen Mauerauflage keine durchgende Bewehrung, da genau hier die Legerichtung der Eisen wechselt.

    Sind Bedenken hinsichtlich der Statik angebracht? Was wäre zu veranlassen?
    Danke für eure Hilfe.
     
  2. Mok

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    Alles gut, Risse und Verschiebungen nach Entfernung einer tragenden Wand sind selten ein schlechtes Zeichen. Konsultation eines Statikers unnötig.
     
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  3. #3 Kriminelle, 03.03.2020
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    Na, was sagst Du selbst? Ich jedenfalls würde keinen Schritt mehr auf das Grundstück machen.
     
  4. #4 simon84, 03.03.2020
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    Erstmal Baustützen rein und Statiker bestellen
     
  5. #5 matschie, 03.03.2020
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    Je nach Abmessungen würde ich hier nichtmal einen Handwerker zum Aufstellen von Baustützen rein lassen.
    Wenn eine tragende Wand unter einer anderen tragenden Wand entfernt wurde und schon deutliche Verformungen aufgetreten sind, ist hier äußerste Vorsicht geboten.
    Insbesondere wenn hier die Verlegerichtung wechselt und die Bewehrung nicht durchgeht ist es aus meiner Sicht ein Wunde, wenn das ganze überhaupt noch steht.

    Ich frage mich aber, warum so eine Frage mit offensichtlichem Detailwissen von einem Dipl.-Ing. (Gutachter) gestellt wird? Das sollte man mit der Qualifikation doch wohl selber herausfinden können..
     
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  6. #6 JPtm, 03.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 03.03.2020
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    Junge, absolute Lebensgefahr!
    Lass da bloss Profis ran und bleib aus dem Haus. Das sowas offensichtliches überhaupt gefragt werden muss, unglaublich.

    Das ist in meiner Stadt passiert:
    Vor 15 Jahren: Roter Turm stürzt ein

    Noch heute fahre ich mit mulmigen Gefühl im diese Ecke. Das war damals ein echt krasser Anblick.
    Der jüngste Tote war ein 15 jähriger Anzubi der seit 1. August überhaupt arbeitete. Den haben sie ganz unten unter den Platten gefunden und mit ner Spachtel vom Asphalt gekratzt.
     
  7. #7 Fred Astair, 03.03.2020
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    "Benutzertitelzusatz:
    im Ruhestand"


    Vielleicht hat er ja seine normative Nutzungsdauer schon überschritten, will das dt. Rentensystem entlasten und sieht es nicht so eng?
     
  8. JPtm

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    Meine erster Gedanke war: Ruhestand, wahrscheinlich zu spät für Darwin-Award.
     
  9. #9 simon84, 03.03.2020
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    Bei Männern wird das schwierig mit „zu spät“
     
  10. JPtm

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    Wußtest du eigentlich dass das eine tragende Wand ist?
    Wer hat die Wand entfernt?
     
  11. arch

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    Vielleicht hat er ein schlechten Rat gegeben, und sucht nun ein Fachmann im Forum, der das abnickt, damit dessen Berufshaftpflicht greift, da der Gutachter im Ruhestand vielleicht gar keine eigene Versicherung besitzt? Entweder ist das Thema eine Falle, oder ein Troll. Aber vielleicht ist er ja auch KFZ-Gutachter, oder so.
     
  12. #12 simon84, 03.03.2020
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    Oder vielleicht wohnt er einfach dort und ein idiotischer Eigentümer hat den Krampf veranstaltet
     
  13. SvenvH

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    Fenster einwerfen und jede Menge Bauschaum rein. Vielleicht drückt die Wand dann wieder nach oben.
     
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  14. #14 simon84, 03.03.2020
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    haha ja bauschaum in grau am besten „quellmörtel“
     
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  15. rudger

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    Ich frage mich aber, warum so eine Frage mit offensichtlichem Detailwissen von einem Dipl.-Ing. (Gutachter) gestellt wird? Das sollte man mit der Qualifikation doch wohl selber herausfinden können..[/QUOTE]

    Hallo Leute,
    mit obigem oder ähnlichen Gedanken liegt man etwas daneben - trotzdem nett, wenn eine verwertbare Antwort dabei ist.
    Zur Info: ich bin Nachrichtentechniker und (war) Gutachter für Elektromagenetische Vertraglichkeit und Blitzschutz.
    Sowas gibt es tatsächlich auch - nützt aber in vorliegendem Falle gar nichts.

    Die Mehrheit der Antworten bestätigt meine Vermutung oder schlimmer; das ist mir eine große Hilfe. Danke an alle.
     
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  16. SvenvH

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    Und was gedenkst du nun zu tun? Was genau hast du denn überhaupt mit dem Gebäude zu tun? Ist das dein Eigenes Haus?
     
  17. #17 Fred Astair, 04.03.2020
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    Wer sich in einem Bauforum ohne weitere Angaben als Dipl.-Ing. und Sachverständiger/Gutachter vorstellt, sollte damit rechnen, dass ihm eine fachliche Nähe zum Betrachtungsgegenstand unterstellt wird.
    Was meinst Du, warum ich hier als Tänzer firmiere?
     
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  18. rudger

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    Die Wand wurde einfach quasi über Nacht rausgeschlagen; wir wurden weder gefragt noch um Erlaubnis gebeten.
    Dass diese Wand tatsächlich tragend sein muss, stellte ich erst jetzt verspätet fest, als mir ein Bewehrungsplan in die Hände kam.
    Ich füge diesen mal hier an.
    Der Auftraggeber und Miteigentümer arbeitet mit eigener Baukolonne aus osteuropäischen Gefilden und ist (war) selbst Russe.
     

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  19. JPtm

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    Wohnt ihr in der Wohnung darüber und wenn ja, seid ihr noch drin?

    Decken zählen als Gesamteigentum am Haus. Bei Wänden weiß ich es nicht, aber vermutlich auch. Da darf er ohne Erlaubnis gar nicht dranrumwerkeln.

    Ich würde hier auf jeden Fall Bauamt/Ordnungsamt hinzuziehen. Das geht gar nicht so.
     
  20. rudger

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    Antwort und Info:
    es handelt sich um ein 2-geschossiges (EG + OG mit Flachdach) Wohn- und Geschäftshaus.
    Uns gehört die Wohnung im OG. Wir haben bis vor 2 Jahren noch selbst darin gewohnt; ist jetzt vermietet.
     
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