tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt?

Diskutiere tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Was meinst Du, warum ich hier als Tänzer firmiere? Wie, du bist etwa nur ein Forums-Tänzer? Ich dachte schon, das wäre dein echter Beruf.. und der...

  1. arch

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    Wie, du bist etwa nur ein Forums-Tänzer? Ich dachte schon, das wäre dein echter Beruf.. und der Name erst ;p
    Wurde er von der Decke erschlagen?

    Miteigentümer? Gibt es eine Aufteilung des Hauses? Die sollte Gemeinschaftseigentum kennzeichnen, wozu tragende Wände gehören. In wesentlichen fällen ist auch mal das Bauamt oder das Landratsamt dafür zuständig, Baustellen, die für Leib und Leben gefährlich sind, still zu legen. Die werden aber das ganze Haus räumen, also würde ich schon mal packen.
     
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  2. JPtm

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    Im Endeffekt kann das nur ein Statiker vor Ort bewerten, aber ich glaube deine Mieter dürfen sich erstmal was Neues suchen. Hier ist denke Gefahr im Verzug. Das kannst nicht aussitzen. Sofort melden und Profis ranholen.
     
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  3. rudger

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    Stellungnahme: Tragende Wände sind immer Gemeinschaftseigentum - der Mit-Eigentümer macht aber was er will.
    Die Idee mit dem Bauamt ist gut, ein Versuch ist dies auf jeden Fall wert.
    Die Sache liegt schon vor Gericht, bis das aber wirklich tätig wird, könnte das Haus schon eingestürzt sein.
    Nach den euren für mich wertvollen Antworten werde ich versuchen, die Dringlichkeit deutlich zu machen,
     
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  4. #24 JPtm, 04.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.03.2020
    JPtm

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    Dafür wird das Bauamt schon sorgen. Die räumen notfalls das Gebäude und den Russen schnappen die sich dann auch. Da brauchst dich nicht drum kümmern :).
    Der darf schonmal sein Sanierungsgbudget großzügig umschichten und für die Reparatur einplanen.

    Wie lange exisitiert dieser Zustand jetzt eigentlich?
    Liegt bei Gericht klingt jetzt nicht nach: Montag rausgekloppt.
     
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  5. #25 Kriminelle, 04.03.2020
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    Meldung beim Bau- und Ordnungsamt. Erwirkung eines Baustopps!
    Gefahr im Verzuge bedeutet: schneller Auszug, Ansprache und Aufsuchen eines Bauanwaltes.
    Jeder Tag im Haus bedeutet Gefahr für Leib und Leben und... Duldung des Tatbestandes. So sehe ich das als Laie.
     
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  6. BaUT

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    Wenn nicht ausdrücklich in der Teilungserklärung anders ausgeführt gehört einem Wohnungseigentümer nur Beläge (Teppich, Fliesen, Tapete) sowie Installationsobjekte, Einbauküche und ggf. Trockenbauwände. Alle tragenden Bauteile sind definitiv Gemeinschaftseigentum, also hätte der Miteigentümer die Wand ohne Zustimmung der WEG gar nicht rausstemmen dürfen.

    Kann mich @Kriminelle nur anschließen:
    Die Hausverwaltung muss sofort nach JKenntnis dieses Problems im Namen der WEG den Eigentümer beim Bauamt anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in die Statik des Hauses. In dieser Anzeige sollte die Formulierung "Gefahr im Verzug" stehen, dann kommt das BA evtl. kurzfristig zu einem Ortstermin und ordnet sofortigen Baustopp und Sicherungsmaßnahmen an und und der Eigentümer muss dann einen Statiker beauftragen, der das Tragwerk nachweist und ggf. einen tragenden Unterzug einbauen, der die Lasten der Decke abfängt oder die fehlende Wand wieder einbauen.
     
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  7. JPtm

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    Und wieder etwas schlauer geworden, danke :).
     
  8. #28 rudger, 05.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2020
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    sorry, hier hatte ich mich verklickt und wollte wieder löschen, habe aber nicht rausgefunden wie es geht.
    mfg / rudger
     
  9. #29 Fred Astair, 05.03.2020
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    Ein bekannter Jurist sagte mal: "Dem Wohnungseigentümer gehört die Luft zwischen den Wänden und sonst nicht viel."

    Warum der gutachtende Diplomingenieur aus Karlsruhe im Ruhestand jetzt anfängt, Userbeiträge unkommentiert zu zitieren, erschließt sich mir nicht.
     
  10. rudger

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    Die Befürchtungen eines noch größern Schedens teile ich inwzischen auch, aber... in der Praxis der Justiz läuft alles leider weniger fachlich forciert, sondern eher nach Formvorschriften usw; wenigsten nach unserer Erfahrung mit diesem Mit-Eigentümer.
    Ein paar Ablaufdetails zur Meinungsbildung; haltet Euch fest, es haut euch vielleicht vom Sockel:

    # die Wand wurde 2016 rausgeschlagen, sofortiger Protest, sofort zum WEG-Anwalt, sofort Einspruch eingelegt.
    # bis das Gericht einen Termin anberaumt, vergeht, ob Gefahr oder nicht, so ca. 1/2 Jahr
    # widerspricht der Übeltäter (=Wandrausklopper), so wird in das rechtliche Verfahren eingestiegen --> irrer Schreib- und Beweisaufwand
    # die gegensätzlichen Darstellung werden dann verhandelt, Termin verschleppt --> 1 - 1 1/2 Jahre vergehen dabei schnell
    # das Gericht bestellt einen Baugutachter--> der hat erst in 1/2 Jahr überhaupt Zeit
    # beim Ortstermin inzwischen 3 Jahre später, erklärt er für Statik nicht kompetent zu sein --> darauf muss der Geschädigte (also wir) erst mal wieder schriftlich hinweisen. Ein Gericht übergeht einfach, einen i.d.Z. unkompetenten Gutachter bestellt zu haben
    # inzwischen wechselt 2 x der Richter bzw. die Kammer, das gibt weitere Verzögerungen, der gegnerische Analt tut alles um die Sachverhalte zu vernebeln und Termine zu verzögern;
    # ein neuer Richter ist vielleicht zeitlich überfordert und schlägt nochmals eine gütliche Mediation vor
    # nach fast 4 Jahren hat man immer noch einen immensen Bauschaden und nichts erreicht.
    # das frühzeitig allgemein informierte Bauamt hielt sich raus und verwies auf den privaten Gerichtsweg. Die akute Einsturzgefahr war mir zu dem Zeitpunkt allerdings nicht bewußt.

    FAZIT: ?
     
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  11. #31 simon84, 05.03.2020
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  12. #32 Fred Astair, 05.03.2020
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    Der Gerichtsmarathon ist mittlerweile normal. Da haut uns nichts mehr um.
    Du hättest, wie hier bereits geschrieben, sofort massiv beim Bauordnungsamt intervenieren sollen und ggf. denen mit Untätigkeitsklage drohen sollen unter Verweis auf ihre Mitverantwortung für Personen- und Sachschäden. Jetzt nach 4 Jahren dürfte es schwer werden, eine besondere Dringlichkeit glaubhaft zu machen. Da kann Dir auch kein Forum helfen.
     
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  13. Domski

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    Warum ist eigentlich keinem der Beteiligten das Stichwort "Gefahr im Verzug" in Kombination mit "Bauamt" eingefallen, wenn die Schäden so sind wie beschrieben?
     
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  14. BaUT

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    Ja. Mindestens die Hausverwaltung hat hier ihre Pflichten verletzt, wenn sie auf den Zirkus nicht sofort reagiert hat.
     
  15. #35 Wilma66, 06.03.2020
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    Ob es bei nur 2 Wohnungen (oder hab ich was falsch gelesen?) überhaupt eine Verwaltung gibt?
     
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    Aufklärung: In der Tat, es gibt keine Hausverwaltung.
    In dem Gebäude (Haus-in-Haus-Bauweise) gibt es nur eine Wohnung; drei Gewerbeeinheiten gehören alle dem Mit-ET.
    Ob eine Hausverwaltung helfen hätte können, darf bezweifelt werden, das Rauskloppen der Wand verhindern schon gar nicht.
    Die tragende Wand war gleichzeitig auch Trennwand zwischen 2 der 3 Büroeinheiten dieses zweiten Eigentümers.
    Beim Zusammlegen der beiden Büroeinheiten wurden gleichzeitig noch weitere - aber nichttragende - Mauern ausgebrochen.
     
  17. #37 Fred Astair, 06.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2020
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    Also hast Du, grob gesagt, einen Eigentumsanteil und Demolition Man drei?:mauer
    Immer wenn man denkt, man hätte schon alles erlebt, kommt jemand um die Ecke. der den Irrsinn topt.
    Aber der Enkeltrick funktioniert ja auch immer wieder...
     
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  18. mt1982

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    Da stellt sich ja folgende Frage (ich weiß nicht zielführend an dieser Stelle):

    Wäre für die reine Umbaumaßnahme eine doppelt qualifizierte Mehrheit notwendig geworden, und was heißt das? Drei Viertel aller Wohnungseigentümer geht ja bei 2 Parteien kaum.
     
  19. #39 Kriminelle, 06.03.2020
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    @mt1982
    Wenn Deine Berufsangabe im Profil stimmt: wie sieht das strafrechtlich aus? SB nach 303 StGB?
     
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  20. rudger

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    Im WEG einigermaßen bewandert, kann ich das beantworten:
    # innere, nicht tragende Wände > grundsätzlich keine Zustimmung oder Genehmigung der anderen ET notwendig;
    # innere, aber tragende Wände > erfordert immer die Einstimmigkeit aller ET;
    # äußere Merkmale - auch nur optische - erfordert ebenfalls die Zustimmung aller ET;

    Die ganzen Vorschriften sind schön und gut, solange vernünftig Mit-ET gegeben sind.
    Macht einer aber was er will und kümmert sich einfach einen Sch...- Dreck um Recht + Gesetz, ensteht die beschrieben Situation.
     
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