tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt?

Diskutiere tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Was meinst Du, warum ich hier als Tänzer firmiere? Wie, du bist etwa nur ein Forums-Tänzer? Ich dachte schon, das wäre dein echter Beruf.. und der...

  1. arch

    arch

    Dabei seit:
    01.06.2017
    Beiträge:
    568
    Zustimmungen:
    234
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Bodensee
    Wie, du bist etwa nur ein Forums-Tänzer? Ich dachte schon, das wäre dein echter Beruf.. und der Name erst ;p
    Wurde er von der Decke erschlagen?

    Miteigentümer? Gibt es eine Aufteilung des Hauses? Die sollte Gemeinschaftseigentum kennzeichnen, wozu tragende Wände gehören. In wesentlichen fällen ist auch mal das Bauamt oder das Landratsamt dafür zuständig, Baustellen, die für Leib und Leben gefährlich sind, still zu legen. Die werden aber das ganze Haus räumen, also würde ich schon mal packen.
     
    11ant und Fred Astair gefällt das.
  2. JPtm

    JPtm

    Dabei seit:
    10.05.2019
    Beiträge:
    942
    Zustimmungen:
    288
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Thüringen
    Im Endeffekt kann das nur ein Statiker vor Ort bewerten, aber ich glaube deine Mieter dürfen sich erstmal was Neues suchen. Hier ist denke Gefahr im Verzug. Das kannst nicht aussitzen. Sofort melden und Profis ranholen.
     
    11ant gefällt das.
  3. rudger

    rudger

    Dabei seit:
    09.05.2013
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Ing. / Gutachter
    Ort:
    Karlsruhe
    Benutzertitelzusatz:
    im Ruhestand
    Stellungnahme: Tragende Wände sind immer Gemeinschaftseigentum - der Mit-Eigentümer macht aber was er will.
    Die Idee mit dem Bauamt ist gut, ein Versuch ist dies auf jeden Fall wert.
    Die Sache liegt schon vor Gericht, bis das aber wirklich tätig wird, könnte das Haus schon eingestürzt sein.
    Nach den euren für mich wertvollen Antworten werde ich versuchen, die Dringlichkeit deutlich zu machen,
     
    11ant gefällt das.
  4. #24 JPtm, 04.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.03.2020
    JPtm

    JPtm

    Dabei seit:
    10.05.2019
    Beiträge:
    942
    Zustimmungen:
    288
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Thüringen
    Dafür wird das Bauamt schon sorgen. Die räumen notfalls das Gebäude und den Russen schnappen die sich dann auch. Da brauchst dich nicht drum kümmern :).
    Der darf schonmal sein Sanierungsgbudget großzügig umschichten und für die Reparatur einplanen.

    Wie lange exisitiert dieser Zustand jetzt eigentlich?
    Liegt bei Gericht klingt jetzt nicht nach: Montag rausgekloppt.
     
    11ant gefällt das.
  5. #25 Kriminelle, 04.03.2020
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.469
    Zustimmungen:
    1.202
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Meldung beim Bau- und Ordnungsamt. Erwirkung eines Baustopps!
    Gefahr im Verzuge bedeutet: schneller Auszug, Ansprache und Aufsuchen eines Bauanwaltes.
    Jeder Tag im Haus bedeutet Gefahr für Leib und Leben und... Duldung des Tatbestandes. So sehe ich das als Laie.
     
    11ant, BaUT und simon84 gefällt das.
  6. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Wenn nicht ausdrücklich in der Teilungserklärung anders ausgeführt gehört einem Wohnungseigentümer nur Beläge (Teppich, Fliesen, Tapete) sowie Installationsobjekte, Einbauküche und ggf. Trockenbauwände. Alle tragenden Bauteile sind definitiv Gemeinschaftseigentum, also hätte der Miteigentümer die Wand ohne Zustimmung der WEG gar nicht rausstemmen dürfen.

    Kann mich @Kriminelle nur anschließen:
    Die Hausverwaltung muss sofort nach JKenntnis dieses Problems im Namen der WEG den Eigentümer beim Bauamt anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in die Statik des Hauses. In dieser Anzeige sollte die Formulierung "Gefahr im Verzug" stehen, dann kommt das BA evtl. kurzfristig zu einem Ortstermin und ordnet sofortigen Baustopp und Sicherungsmaßnahmen an und und der Eigentümer muss dann einen Statiker beauftragen, der das Tragwerk nachweist und ggf. einen tragenden Unterzug einbauen, der die Lasten der Decke abfängt oder die fehlende Wand wieder einbauen.
     
    11ant, JPtm und Fred Astair gefällt das.
  7. JPtm

    JPtm

    Dabei seit:
    10.05.2019
    Beiträge:
    942
    Zustimmungen:
    288
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Thüringen
    Und wieder etwas schlauer geworden, danke :).
     
  8. #28 rudger, 05.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2020
    rudger

    rudger

    Dabei seit:
    09.05.2013
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Ing. / Gutachter
    Ort:
    Karlsruhe
    Benutzertitelzusatz:
    im Ruhestand
    sorry, hier hatte ich mich verklickt und wollte wieder löschen, habe aber nicht rausgefunden wie es geht.
    mfg / rudger
     
  9. #29 Fred Astair, 05.03.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.199
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Ein bekannter Jurist sagte mal: "Dem Wohnungseigentümer gehört die Luft zwischen den Wänden und sonst nicht viel."

    Warum der gutachtende Diplomingenieur aus Karlsruhe im Ruhestand jetzt anfängt, Userbeiträge unkommentiert zu zitieren, erschließt sich mir nicht.
     
  10. rudger

    rudger

    Dabei seit:
    09.05.2013
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Ing. / Gutachter
    Ort:
    Karlsruhe
    Benutzertitelzusatz:
    im Ruhestand
    Die Befürchtungen eines noch größern Schedens teile ich inwzischen auch, aber... in der Praxis der Justiz läuft alles leider weniger fachlich forciert, sondern eher nach Formvorschriften usw; wenigsten nach unserer Erfahrung mit diesem Mit-Eigentümer.
    Ein paar Ablaufdetails zur Meinungsbildung; haltet Euch fest, es haut euch vielleicht vom Sockel:

    # die Wand wurde 2016 rausgeschlagen, sofortiger Protest, sofort zum WEG-Anwalt, sofort Einspruch eingelegt.
    # bis das Gericht einen Termin anberaumt, vergeht, ob Gefahr oder nicht, so ca. 1/2 Jahr
    # widerspricht der Übeltäter (=Wandrausklopper), so wird in das rechtliche Verfahren eingestiegen --> irrer Schreib- und Beweisaufwand
    # die gegensätzlichen Darstellung werden dann verhandelt, Termin verschleppt --> 1 - 1 1/2 Jahre vergehen dabei schnell
    # das Gericht bestellt einen Baugutachter--> der hat erst in 1/2 Jahr überhaupt Zeit
    # beim Ortstermin inzwischen 3 Jahre später, erklärt er für Statik nicht kompetent zu sein --> darauf muss der Geschädigte (also wir) erst mal wieder schriftlich hinweisen. Ein Gericht übergeht einfach, einen i.d.Z. unkompetenten Gutachter bestellt zu haben
    # inzwischen wechselt 2 x der Richter bzw. die Kammer, das gibt weitere Verzögerungen, der gegnerische Analt tut alles um die Sachverhalte zu vernebeln und Termine zu verzögern;
    # ein neuer Richter ist vielleicht zeitlich überfordert und schlägt nochmals eine gütliche Mediation vor
    # nach fast 4 Jahren hat man immer noch einen immensen Bauschaden und nichts erreicht.
    # das frühzeitig allgemein informierte Bauamt hielt sich raus und verwies auf den privaten Gerichtsweg. Die akute Einsturzgefahr war mir zu dem Zeitpunkt allerdings nicht bewußt.

    FAZIT: ?
     
    11ant gefällt das.
  11. #31 simon84, 05.03.2020
    simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    20.880
    Zustimmungen:
    5.620
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Foto ?
     
    Domski gefällt das.
  12. #32 Fred Astair, 05.03.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.199
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Der Gerichtsmarathon ist mittlerweile normal. Da haut uns nichts mehr um.
    Du hättest, wie hier bereits geschrieben, sofort massiv beim Bauordnungsamt intervenieren sollen und ggf. denen mit Untätigkeitsklage drohen sollen unter Verweis auf ihre Mitverantwortung für Personen- und Sachschäden. Jetzt nach 4 Jahren dürfte es schwer werden, eine besondere Dringlichkeit glaubhaft zu machen. Da kann Dir auch kein Forum helfen.
     
    11ant, Fabian Weber und simon84 gefällt das.
  13. Domski

    Domski

    Dabei seit:
    21.06.2018
    Beiträge:
    529
    Zustimmungen:
    268
    Warum ist eigentlich keinem der Beteiligten das Stichwort "Gefahr im Verzug" in Kombination mit "Bauamt" eingefallen, wenn die Schäden so sind wie beschrieben?
     
    11ant, Blackpiazza und simon84 gefällt das.
  14. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.811
    Zustimmungen:
    4.138
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Ja. Mindestens die Hausverwaltung hat hier ihre Pflichten verletzt, wenn sie auf den Zirkus nicht sofort reagiert hat.
     
  15. #35 Wilma66, 06.03.2020
    Wilma66

    Wilma66

    Dabei seit:
    31.05.2019
    Beiträge:
    105
    Zustimmungen:
    25
    Ob es bei nur 2 Wohnungen (oder hab ich was falsch gelesen?) überhaupt eine Verwaltung gibt?
     
    11ant und Domski gefällt das.
  16. rudger

    rudger

    Dabei seit:
    09.05.2013
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Ing. / Gutachter
    Ort:
    Karlsruhe
    Benutzertitelzusatz:
    im Ruhestand
    Aufklärung: In der Tat, es gibt keine Hausverwaltung.
    In dem Gebäude (Haus-in-Haus-Bauweise) gibt es nur eine Wohnung; drei Gewerbeeinheiten gehören alle dem Mit-ET.
    Ob eine Hausverwaltung helfen hätte können, darf bezweifelt werden, das Rauskloppen der Wand verhindern schon gar nicht.
    Die tragende Wand war gleichzeitig auch Trennwand zwischen 2 der 3 Büroeinheiten dieses zweiten Eigentümers.
    Beim Zusammlegen der beiden Büroeinheiten wurden gleichzeitig noch weitere - aber nichttragende - Mauern ausgebrochen.
     
  17. #37 Fred Astair, 06.03.2020
    Zuletzt bearbeitet: 06.03.2020
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.721
    Zustimmungen:
    5.199
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Also hast Du, grob gesagt, einen Eigentumsanteil und Demolition Man drei?:mauer
    Immer wenn man denkt, man hätte schon alles erlebt, kommt jemand um die Ecke. der den Irrsinn topt.
    Aber der Enkeltrick funktioniert ja auch immer wieder...
     
    11ant gefällt das.
  18. mt1982

    mt1982

    Dabei seit:
    24.03.2014
    Beiträge:
    90
    Zustimmungen:
    20
    Beruf:
    Polizist
    Ort:
    Bochum
    Da stellt sich ja folgende Frage (ich weiß nicht zielführend an dieser Stelle):

    Wäre für die reine Umbaumaßnahme eine doppelt qualifizierte Mehrheit notwendig geworden, und was heißt das? Drei Viertel aller Wohnungseigentümer geht ja bei 2 Parteien kaum.
     
  19. #39 Kriminelle, 06.03.2020
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    2.469
    Zustimmungen:
    1.202
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    @mt1982
    Wenn Deine Berufsangabe im Profil stimmt: wie sieht das strafrechtlich aus? SB nach 303 StGB?
     
    11ant gefällt das.
  20. rudger

    rudger

    Dabei seit:
    09.05.2013
    Beiträge:
    36
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Dipl.-Ing. / Gutachter
    Ort:
    Karlsruhe
    Benutzertitelzusatz:
    im Ruhestand


    Im WEG einigermaßen bewandert, kann ich das beantworten:
    # innere, nicht tragende Wände > grundsätzlich keine Zustimmung oder Genehmigung der anderen ET notwendig;
    # innere, aber tragende Wände > erfordert immer die Einstimmigkeit aller ET;
    # äußere Merkmale - auch nur optische - erfordert ebenfalls die Zustimmung aller ET;

    Die ganzen Vorschriften sind schön und gut, solange vernünftig Mit-ET gegeben sind.
    Macht einer aber was er will und kümmert sich einfach einen Sch...- Dreck um Recht + Gesetz, ensteht die beschrieben Situation.
     
Thema:

tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt?

Die Seite wird geladen...

tragende Wand einfach rausgekloppt - und jetzt? - Ähnliche Themen

  1. Heraklit Wand -Tragend ?

    Heraklit Wand -Tragend ?: Hello, ich plane eine Wand wegzunehmen die eine Trennwand zwischen Wohnzimmer und Küche ist, die Wand besteht aus Heraklitplatten und ist...
  2. Tragende wand?

    Tragende wand?: Hallo Leute, bin etwas unentschlossen, meine Schwester will sich ein Haus kaufen bzw. ist quasi schon dabei (Notar steht noch an). Sie war als...
  3. Stahlträger als Türsturz in tragender Wand

    Stahlträger als Türsturz in tragender Wand: Hallo Zusammen, wir sanieren aktuell ein Altbau und haben 24er HBL50 tragende Wände. Unser Statiker hat für einen Türsturz einen HE-A 120...
  4. Makler sagt "kein Problem" - Riss in (tragender?) Wand - Altbau

    Makler sagt "kein Problem" - Riss in (tragender?) Wand - Altbau: Hallo zusammen, in der Hoffnung auf fachkundige Auskunft und darauf, dass ich im richtigen Unterforum bin, möchte ich mich mit folgender Frage an...
  5. tragende Wand aus Grundriss erkennen

    tragende Wand aus Grundriss erkennen: Moin zusammen, ich möchte ein Einfamilienhaus kaufen. leider von Dokumenten steht nur der Grundriss zur Verfügung. es gibt ein Problem: im DG...