Wohnungkauf: Raumhöhe, ist eine nicht bewilligte Raumhöhe ein Mangel?

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  1. #1 GartenLilly, 13.11.2020
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    Wieviel cm darf die Raumhöhe von der in der Baubewilligung angegebenen Höhe abweichen? Z. B. darf eine Raumhöhe im Wohnzimmer, die in der Baubewilligung mit 260 cm eintragen ist, dann 250 betragen im Fertigmass?
     
  2. #2 JohnBirlo, 13.11.2020
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    2,50m wäre kein Problem. Sie darf nur nicht unter die in der Landessvorschrift erlaubten Wert sein. Welches Bundesland?
     
  3. #3 GartenLilly, 13.11.2020
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    2,50 ist die Vorschrift im Österreich für Raumhöhe. Aber ich wollte eher das Gegenteil erreichen mit meiner Frage dass 2,50 eben ev. nicht der Baubewilligung entspricht! Weil mir 250 für einen großen Raum - 40m2 - zu niedrig erscheint, wenn man z. b.noch Spots einbauen möchte.
     
  4. #4 JohnBirlo, 13.11.2020
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    Du bist in Österreicht? Sry, da kenn ich die Rechtslage nicht.

    Ist das Haus schon fertig? Ihr habt mit einem Bauträger gebaut?
     
  5. #5 GartenLilly, 25.11.2020
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    a) wegen der fehlenden(abweichenden) Baubewilligung? und ev. auch
    b) wegen der fehlenden Raumhöhe?

    Raumhöhe bei Besichtigung nicht erkennbar, da abgehängte Decke vorhanden.
     
  6. #6 Osnabruecker, 25.11.2020
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    Über wieviel cm redet man?

    Verstehe ich richtig, das der Raum zu klein ist? Behörden würden meist nur zuviele m3 stören.

    Wenn du was von einer geänderten Höhe weißt, nimm es in den Vertrag mit auf. Dann kann dir nachher keiner(nach dem Abriss der angehängten Decke z.b.) einen versteckten Mangel vorwerfen.
     
  7. #7 simon84, 25.11.2020
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    In Österreich kann die Situation anders sein, am besten direkt vor Ort bei einem Experten oder Fachanwalt informieren.

    Ich vermute vertragsrechtlich liegt ein Mangel am Vertrag zwischen dir und dem Verkäufer dann vor, wenn eine bestimmte Eigenschaft also die Lichte raumhöhe vertraglich zugesichert ist.

    zum Beispiel hättest du bei 240 statt 250 mit hoher warscheinlichkeit einen Anspruch auf Minderung der gut durchzusetzen wäre .

    der Verkäufer (Bauträger) könnte dann noch argumentieren dass es technische Anforderungen gab die Höhe zu ändern zb Anforderungen getrieben durch Statik oder haustechnik die erst nach der initialen Planung und baunantrag bekannt wurden.

    dann läuft es auf einen Vergleich raus aber wenn du weniger bzw qualitativ weniger bekommen hast als gekauft hast du immer gute Chancen.

    schwierig wie gesagt wenn das nicht explizit im Vertrag steht. Nur auf die Baugenehmigung bzw Pläne zu berufen ist schwieriger. Das müsstest du untermauern durch Korrespondenz zu exakt dem Thema .


    wenn nichts zugesichert ist dann wird’s schwieriger.

    baurechtlich wird es erst dann interessant wenn die raumhöhe so weit unterschritten wird dass der Raum nicht mehr als Aufenthaltsraum zulässig ist

    sonst interessiert das Bauamt das eher wenig und es wird auch nicht für jede Änderung nach Baugenehmigung ein neuer Antrag fällig
     
  8. #8 Fred Astair, 25.11.2020
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    Ist das nicht etwas zuviel Text?:shades
    Datenschutz mag ja oft sinnvoll sein, wenn aber jemand der Auskunft und Rat möchte, mit jedem Wort geizt und keinen Zusammenhang erkennen lässt, dann fällt Hilfe schwer.
     
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  9. #9 simon84, 25.11.2020
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    es gab doch vorher schon einen Beitrag dazu vielleicht kann man die ja auch zusammenführen
     
  10. BaUT

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    DU bist der Boss !!!
    Kannst du?

    Zur Sache:
    In Deutschland - oder zumindest in Berlin bekommt man bei Unterschreitung der bauordnungsrechtlich für Aufenthaltsräume vorgeschriebenen lichten Höhe keine bauaufsichtliche Abnahme. Da lässt sich auch nix mit Minderwert heilen, denn die Wohnung bzw. die darin enthaltenen Aufenthaltsräume dürfen dann nach bauaufsichtlicher Auskunft (Berlin) auch nicht zu Wohnzwecken (also zum dauernden Aufenthalt) genutzt werden. Da hilft dann auch kein Kaufpreisnachlass in Form eines Minderwertes. Hat das BA bei einem Neubau Kenntnis von solch einem Mangel kann es die Innutzungnahme untersagen. In Berlin gibt es da auch keine Diskussionen über Toleranzen nach DIN 18202.

    Dies stellt bei einer Wohnung somit einen erheblichen Mangel dar, der vermutlich zur Abnahmeverweigerung berechtigt.
     
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  11. #11 Fred Astair, 25.11.2020
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    Vielleicht sinds ja auch fünf Zentimeter zuviel?
    "Nichtbewiligte Höhe" kann vom Kriechkeller bis zur Kathedrale alles sein.
     
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    Mal ganz dumm gefragt: wieviele Eigentumswohnungen kaufst Du eigentlich so jedes Jahr ?
     
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  13. #13 simon84, 27.11.2020
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    Habe die beiden Themen zusammengefügt.
     
  14. BaUT

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    Wenn es also "nur" um Abweichnungen von Bauvertragsrelevanten bzw. kaufvertragsrelevanten Bauplanmaßen geht und die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen der Raumhöhe ansonsten nicht unterschritten sind, dann ist das eine rein privatrechtliche Abweichung vom Vertragssoll und die daraus resultierende Nutzungseinbuße (Minderwert) könnte von einem Wertgutachter abgeschätzt werden.
     
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  15. #15 Daddel86, 29.01.2021
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    Hallo zusammen! Ich bin gerade beim Durchstöbern des Forums auf diesen Thread gestoßen und habe aus Neugier in die vor kurzem erhaltenen Unterlagen meiner frisch erworbenen Wohnung guckt. Leider durfte ich feststellen, dass eine Baugenehmigung und Bescheinigung zum Umbau von Keller zum Wohnraum existiert jedoch die Deckenhöhe von 2,40m nicht eigenhalten wird. Also in keinem der zwei Zimmer... Ich habe, nach euren Beiträgen zu urteilen, so ziemlich die Katze im Sack gekauft oder? Denn die Deckenhöhe beträgt bestenfalls in einem der Kellerzimmern 2,31m statt der 2,40m, die in der Baubeschreibung genannt werden. Oder darf man da drauf die Styrodur + Folie + Teerpappe + Bodenbelag (glaube es ist Vinyl) von den 2,40m abziehen? LG
     
  16. BaUT

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    Der Kauf ist schon gelaufen und die Abnahme bereits erfolgt und alle Gelder bereits geflossen?
    Bauort Deutschland?
    Na dann Gute Nacht! Was nun? Auf Wandlung des Kaufvertrages klagen?
    Denn gemäß Bauamt handelt es sich bei 2,40 m um ein bauordnungsrechtliches Mindestmaß (lichte Höhe), welches für Aufenthaltsräume zwingend einzuhalten ist.
    Für 2,31 m bekommst du vermutlich keine Abnahme vom BA und darfst solche Räume zu Wohnzwecken weder selbst bewohnen noch vermieten.
     
  17. #17 Daddel86, 29.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 29.01.2021
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    Unterschrieben, gekauft, bezahlt, im Grundbuch und in Deutschland...
    Der Bauantrag erfolgte 1992. 1993 wurde der Umbau des Kellers genehmigt und durchgeführt. Die finale Besichtigung des Bauaufsichtsamtes erfolgte 1994 mit dem positiven Ergebnis und der Erteilung der "Bescheinigung über das Ergebnis der Bauzustandsbesichtigung nach abschließender Fertigstellung". Eine Art Checkliste mit den Eckdaten aus der Baubeschreibung die geprüft wurden sehe ich nicht. Ich werde mir einen Termin zu Einsicht der Unterlagen im städtischen Archiv geben lassen und da mal reingucken. So eine sche***... Dabei wollte ich nur nach den Statikkplänen gucken, weil ich eine Wand (11,5cm Dicke) abreißen wollte und ich mir nicht sicher war ob diese doch relevant ist. (Ja, Statiker ist bestellt nur möchte ich Vorarbeit leisten) Hätte ich nur eher dieses Forum entdeckt. Danke dir @BaUT für die schnelle Antwort.
    EDIT:
    Habe den Gesetzestext für NRW hier reinkopiert. An sich ist weniger als die 2,40 erlaubt, dennoch kacke, dass die 10cm fehlen und ich nehme an, damit wurde auch 1994 geprüft.
    TEXT:
    § 46
    Aufenthaltsräume
    (1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m haben. Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 kann eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m gestattet werden. Für Aufenthaltsräume im Dachraum und im Kellergeschoss, im Übrigen für einzelne Aufenthaltsräume und Teile von Aufenthaltsräumen genügt eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m. Aufenthaltsräume unter einer Dachschräge müssen eine lichte Höhe von 2,20 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben. Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht.
    (2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.
    (3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk- und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.
     
  18. #18 Kriminelle, 30.01.2021
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    Was machst Du für ein Aufriss?
    Wichtiger sind doch die 2. Rettungswege. Wenn die fehlen, würde ich mich beschweren und Ggf, bei geplanter UNnutzung Täuschung in den Raum stellen.

    Gefällt Dir die Wohnung jetzt nicht mehr? Warum in einem Archiv etwas nachlesen?
    Ich würde mir eher mal Gedanken machen, wie am besten einrichten. Strecken nach oben macht man mit weißer Farbe an der Decke. Oder solche Lichtdecken. Wozu soll der Keller dienen?

    Ärgere Dich nicht, dass Du nicht nachgemessen hast - auch mit 2,30 kann man richtig mega leben :)
     
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Wohnungkauf: Raumhöhe, ist eine nicht bewilligte Raumhöhe ein Mangel?

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