Saal umbauen- Fenster zumauern Trockenbau möglich

Diskutiere Saal umbauen- Fenster zumauern Trockenbau möglich im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Tach zusammen. Wir haben eine alte Kneipe mit 100m2 (10x10m) großen Saal. Da sich aufgrund Corona voraussichtlich erstmal keine Feiern im Saal...

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  1. #1 Joe Berger, 15.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.11.2020
    Joe Berger

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    Tach zusammen.

    Wir haben eine alte Kneipe mit 100m2 (10x10m) großen Saal. Da sich aufgrund Corona voraussichtlich erstmal keine Feiern im Saal mehr ergeben. Und der Kneipenbetrieb sich sowieso nicht lohnt würde ich gerne den Saal umbauen und diesen als Wohnung/Ferienwohnung vermieten.
    Der Saal ist an 2Seiten komplett mit Fensterfronten bestückt. Alles einfach-verglast und muss raus (schluckt Heizkosten ohne Ende!)

    Ich würde gerne 5-6 neue Fenster mit Jalousien oder Raffstore einsetzen!

    Innenwände würde ich alles mit 75er Ständerwerk und Rigips zu knallen. (Sollte alles relativ günstig sein)

    Nun zur meiner Frage:
    Muss ich die alten Öffnungen der Fenster zumauern, oder kann ich das mit einer Art Ständerwerk wie bei einem Fertighaus machen?

    Also z.B. 75mm Profil, Rockwoll, Osb und Rigips? Oder was kommt nach außen für ein Material?
    Sollte hinterher von außen entweder verputzt oder verkleidet werden!

    Danke im Voraus
     
  2. #2 Andreas Teich, 15.11.2020
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    Ggf anrufen sofern sich’s im Rahmen hält…
    Es hängt davon ab, welche Schallschutzanforderungen erfüllt werden sollen.
    Wenn ohnehin verputzt werden soll würde ich eher ausmauern, ansonsten funktioniert auch Trockenbau.
    Außen zB H2O oder andere wasserbeständige Platten, innen zB Fermacell o.ä.,
    Heraklithplatten mit Verputz sind auch möglich oder außen mit einer hinterlüfteten Holzschicht verkleiden
    Die Dämmung würde ich für besseren Schallschutz und Wärmespeicherung mit schweren Holzfaserdämmplatten ausführen.
     
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  3. #3 trockener Bauer, 16.11.2020
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    Am sinnvollsten ist es, keinen Materialmix in den Wänden einzubauen. Daher schauen, welches Material die restliche Außenwand hat (sieht man ja, wenn die Fenster ausgebaut werden) und damit dann die Öffnungen zu machen. Wird wahrscheinlich einfach gemauert sein.
     
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  4. #4 Joe Berger, 16.11.2020
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    Es ist Fenster an Fenster ohne Mauerwerk- der Saal ist Innen mit Säulen abgestützt.
     
  5. #5 trockener Bauer, 16.11.2020
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    Ok, aber irgendwo werden die Fenster ja auch mal aufhören und an einer Wand angrenzen.
    Sauber zumauern ist wahrscheinlich schon das Beste.
    Alternativ Holzständerwerk und Putzplatten außen. Aber Trockenbau würde ich hier nicht machen.
     
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  6. #6 simon84, 16.11.2020
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    200 Schritte zurück und mit der Planung anfangen .

    mit der nutzungsänderung musst du die GEG / EnEV erfüllen. Wie wird der Raum beheizt und wie benutzt ?

    ansonsten ist „beides“ möglich zumauern sowohl wie TB Vorsatz Schale mit Dämmung usw

    Die Glasfront würde ich noch nicht komplett „sterben“ lassen sondern erstmal den Grundriss planen. Oder gewerblich an jemanden vermieten der etwas damit anfangen kann, Künstler etc
     
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  7. #7 Joe Berger, 16.11.2020
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    Jetzt wird er mit Heizkörpern geheizt und wie gesagt schon kaum genutzt. (1x / Monat)

    Soll als Ferienwohnung betrieben werden, da schon eine in dem Haus ist, sollte das kein Problem sein...

    Die Wohnung soll weiterhin, allerdings mit neuen Heizkörpern in den neuen Räumen beheizt werden.

    Glasfront soll weg und neue 3fach verglaste rein- nur intelligenter aufgeteilt!

    wir wohnen auf dem Dorf hier gibt es keine Künstler. Allerdings viele Monteure und wenig Ferienwohnungen!

    Plan steht- geht mir nur um die Außenfassade in diesem Forum
     
  8. #8 simon84, 16.11.2020
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    @Joe Berger du hast meine Frage falsch verstanden.

    Es geht nicht darum wie tatsächlich genutzt wird, sondern wie das ganze nach Bauordnung bzw. GEG / EnEV einzuordnen ist !

    Eine Umnutzung bzw. Nutzungsänderung ist das auch, wenn von Gewerbe (Gastsaal) in Aufenthaltsraum (Wohnung) ! Auch wenn es eine Ferienwohnung ist.

    Und BEHEIZT gem. GEG/EnEV kannst du auch in der GEG selber nachlesen, da gibt es klare Richtlinien ab wann ein Raum als beheizt gilt.


    Du brauchst erst mal einen Planer oder zumindest das Gespräch mit dem Bauamt.

    Einfach so Fenster zubunkern und als Ferienwohnung vermieten ist leider nicht...
     
  9. #9 Joe Berger, 16.11.2020
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    @simon84 du hast meine Frage nicht verstanden:

    Muss ich die alten Öffnungen der Fenster zumauern, oder kann ich das mit einer Art Ständerwerk wie bei einem Fertighaus machen?

    wollte keine Unterweisung zum Thema Baurecht.

    in diesem Sinne -danke an alle produktiven Antworten
     
  10. #10 simon84, 16.11.2020
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    Beides ist möglich und gangbar ! Habe ich zuvor schon beantwortet !

     
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  11. #11 simon84, 16.11.2020
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    Wollte dich übrigens überhaupt nicht belehren, sondern nur informieren. Entscheiden darfst und kannst du selbstverständlich selber.

    Ich weiss nur sogar aus eigener, direkter Erfahrung aus dem Bekanntenkreis, dass sowas schnell nach hinten los geht mit empfindlichen Bußgeldern und Rückbauverfügung bzw. Nutzungsuntersagung, gerade auf dem Dorf. Der Neid ist eben doch sehr groß ! Und ruck zuck hängt dich wer an.

    Was meinst du wie auffällig es ist, wenn auf einmal beim alten Gastsaal vom Wirt im Dorf die Fenster zugebunkert sind und Fremde dort als "Ferienwohnung" übernachten.....
     
  12. #12 Joe Berger, 16.11.2020
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    Okay, danke für den Hinweis.

    Dann nochmal von vorne:
    Kneipe würde ich gerne belassen, die ist vorne und hat 50qm- den Durchgang zum Saal zumauern und dann eine separate Wohnung einbauen. Die Wohnung sollte eine eigene Haustür erhalten - 5neue Fenster- 4 Schlafzimmer (oft 4 Monteure) 1 Bad und dann offenes Küche/ Wohn-Esszimmer. Zeichnung im Anhang

    Heizung ist Gas - aktuell 5 Heizkörper. In den Fensternieschen. (Auch zu mauern und dämmen)

    Innen Trockenbau Ständerwerk

    das ganze soll funktional sein. Günstig aber nicht billig.
    Boden ist Teppich- Soll Laminat werden.

    Deckenhöhe ist 2,5-3,5 das Dach hat so 4 Türmchen...

    was muss ich nach deutschem Recht beachten? Wie muss ich vorgehen!

    ps- Das ganze steht noch in den Sternen ich will nur vorbereitet sein!
     

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  13. #13 Joe Berger, 16.11.2020
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    Und hier mal ein älteres Bild von dem Vorhaben!
    Links Kneipe rechts Saal
     

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  14. #14 Gast 85175, 17.11.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Was nu?
     
  15. #15 Joe Berger, 17.11.2020
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    Hab ein neues Forum eröffnet- hier ging es mir nur um die Fenster
     
  16. #16 trockener Bauer, 17.11.2020
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    Simon hat es doch schon richtig geschrieben. Dein erster Gang ist zu deinem Bauamt um nachzufragen, ob es einer Nutzungsänderung bedarf. Wenn man das Foto sieht, dann kann man stark davon ausgehen. Somit muss die Nutzungsänderung beantragt werden; dazu wirst du einen Planer/Architekt brauchen. Was weiterhin rechtlich beachtet werden muss hängt davon ab, wo überall reingerissen und verändert wird.
    Zum Beispiel Außenwand hat Simon GEG/EnEV ja schon genannt.
     
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  17. #17 Joe Berger, 17.11.2020
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    in dem Artikel steht es ja eigtl drin:

    . In der amtlichen Auslegung der ehemaligen EnEV (20. Staffel, Nummer 3) heißt es hierzu, dass bei reinen Nutzungsänderungen von beheizten oder gekühlten Gebäuden ohne bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle keine energetischen Sanierungen notwendig sind.

    Heißt das- wenn ich die Fenster neu mache ist das eine Änderung an der Gebäudehülle?
    - Dann ändere ich die Fenster jetzt schon im Saal und somit sind sie bei der Nutzungsänderung auch schon drin

    Heißt das- wenn ich eine Tür rein mache ist das eine Änderung an der Gebäudehülle?
    - Dann würde ich eine Tür jetzt schon einbauen und somit wäre sie jetzt schon im Gewerbeobjekt drin...

    Heizung ist Gas mit Heizkörpern- Soll auch so bleiben
    - somit auch keine Änderung, oder auch jetzt schon modernisieren

    Zudem ist in unserem Gewerbe das Gewerbe der Ferienwohnung drin (Wir haben schon eine Fewo im Haus) Muss die Nutzung trotzdem geändert werden?
    - Was wäre wenn ein Gast den "Saal" für 2Wochen am Stk. mietet?

    Gibt es da Tipps und Tricks? :bau_1::bef1021::closed:
     
  18. Alex88

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    Du willst es nicht begreifen,
    deshalb machen wir hier mal zu
     
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