Nutzungsänderung von Saal auf Wohnung NRW

Diskutiere Nutzungsänderung von Saal auf Wohnung NRW im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo und Guten Abend, also meine Mutter 67Jahre jung betreibt eine Gaststätte mit Kneipe, Kegelbahn und Saal. Aktuell in Corona Zeiten läuft...

  1. #1 Joe Berger, 16.11.2020
    Joe Berger

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    Hallo und Guten Abend,

    also meine Mutter 67Jahre jung betreibt eine Gaststätte mit Kneipe, Kegelbahn und Saal.

    Aktuell in Corona Zeiten läuft das sowieso nicht mehr. Sie selber will/ kann das auch nicht mehr im großen Stil betreiben. Allerdings sollte die Kneipe und Kegelbahn bestehen bleiben.

    den Saal würde ich in Zukunft gerne Umbauen und als Ferienwohnung vermieten.

    - das Gebäude ist unser Eigentum
    - Im Saal sind Heizkörper, die mit Gas Zentralheizung betrieben werden.
    - Deckenhöhe ist 2,5- 3,5m Dach hat so Pyramiden
    - würde gerne den Durchgang von Kneipe in Saal zu mauern und dem Saal einen eigenen Eingang schaffen
    - innen Ständerwerke setzen
    - Heizkörper erneuern
    - Fenster austauschen
    - großer Parkplatz mit 15 Parkplätzen ist anliegend.

    was muss ich nach deutschem Recht beachten/ beantragen? Wie muss ich vorgehen?
     

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  2. Dimeto

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    Eine Baugenehmigung
    Einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beauftragen, die Wünsche in genehmigungsfähige Pläne umzusetzen.
     
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  3. #3 Joe Berger, 17.11.2020
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    Hallo und Danke für die Auskunft. Jedoch habe ich ein paar Fragen dazu.

    a) Warum muss ich eine Baugenehmigung beantragen- ist es nicht nur eine Renovierung?
    b) Wer ist bauvorlageberechtigt?
    c) Was kostet sowas alles

    Ich dachte eigentlich - ich klatsche da eine Tür + 4 Wände rein und fertig...
     
  4. #4 MJanssen, 17.11.2020
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    Das ist leider nicht so einfach, weil du hier ein Gewerbeobjekt in ein Wohnobjekt umwidmest. Da gibt es einige rechtliche Hürden. Vielleicht hilft dir der Beitrag hier erstmal weiter: Gewerbe in Wohnraum umwandeln: So klappt’s mit der Nutzungsänderung
     
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  5. #5 Joe Berger, 17.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 17.11.2020
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    in dem Artikel steht es ja eigtl drin:

    . In der amtlichen Auslegung der ehemaligen EnEV (20. Staffel, Nummer 3) heißt es hierzu, dass bei reinen Nutzungsänderungen von beheizten oder gekühlten Gebäuden ohne bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle keine energetischen Sanierungen notwendig sind.

    Heißt das- wenn ich die Fenster neu mache ist das eine Änderung an der Gebäudehülle?
    - Dann ändere ich die Fenster jetzt schon im Saal und somit sind sie bei der Nutzungsänderung auch schon drin

    Heißt das- wenn ich eine Tür rein mache ist das eine Änderung an der Gebäudehülle?
    - Dann würde ich eine Tür jetzt schon einbauen und somit wäre sie jetzt schon im Gewerbeobjekt drin...

    Heizung ist Gas mit Heizkörpern- Soll auch so bleiben
    - somit auch keine Änderung, oder auch jetzt schon modernisieren

    Zudem ist in unserem Gewerbe das Gewerbe der Ferienwohnung drin (Wir haben schon eine Fewo im Haus) Muss die Nutzung trotzdem geändert werden?
    - Was wäre wenn ein Gast den "Saal" für 2Wochen am Stk. mietet?

    Gibt es da Tipps und Tricks?
     
  6. #6 Joe Berger, 17.11.2020
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    Will jetzt nichts illegales machen- will den ganzen Bürokram nur umgehen :bau_1:
     
  7. Alex88

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    Tipps hast du hier und dem anderen Thread reichlich bekommen, Tricks gibt es nicht
    dann wird es illegal....
     
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  8. #8 matschie, 17.11.2020
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    Der Saal ist in seiner jetzigen Form nicht als Wohnraum genehmigt. Das ist eine Nutzungsänderung und damit Genehmigungspflichtig. Dafür brauchst du einen Bauvorlageberechtigten, idealerweise einen Architekten. Der sagt dir dann auch, was du alles machen musst.

    Die beißen übrigens nicht. Anrufen - vorhaben schildern - fragen was das wohl kostet ist nicht verboten und bis dahin i.d.R. kostenlos ;)
     
  9. #9 trockener Bauer, 17.11.2020
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    Vorab: Wir sind keine Anwälte, sondern wollen dich nur vor möglichen teuren Folgekosten bewahren. Ob du die Hinweise so aufnimmst und umsetzt, ist dein Bier.

    z.B. Fenster zumauern ist ja eine klare bauliche Maßnahme zur Änderung der Gebäudehülle. Und somit ist GEG/EnEV einzuhalten. Egal ob vor oder nach der Nutzungsänderung!

    Nutzungsänderung bezieht sich auf einzelne Teile des Hauses bzw. der Wohnung. Somit wäre bei dir der Saal als eigenes zu betrachten.

    Joa, kann er ja. Nur, dass es nach deinem Umbau ja kein Saal mehr wäre ;)

    Bitte nicht falsch verstehen: Wie gesagt, du kannst noch so viele Hintertürchen suchen; wenn irgendwann das Bauamt vor der Tür steht wirst du dich mit denen rumstreiten müssen. Und dann ziehst du i.d.R. den Kürzeren.
     
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  10. #10 Joe Berger, 17.11.2020
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    Alles klar. Danke trotzdem an alle

    Also erster Schritt zum Bauamt, oder direkt zum Architekten?

    Bin halt ein Macher kein Planer. Versuche immer mit Minimalprinzip durch zu kommen...
     
  11. #11 matschie, 17.11.2020
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    Architekt. Was das Bauamt sagen wird hast du hier schon gelesen.

    Ich bin halt ein Planer und mache es dann - aber richtig.
     
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  12. #12 Joe Berger, 17.11.2020
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    Okay Danke - werde ich machen
     
  13. #13 simon84, 17.11.2020
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    Wenn du die Fenster vom Saal zumauerst ist vielleicht der Saal sogar nicht mehr als solcher zulässig. Müsstest du genau in deiner LBO nachlesen ob es da für gasträume Ausnahmen gibt. Vermutlich nur in Verbindung mit Auflage Lüftungsanlage usw.

    es gibt Anforderungen wie viel natürliches Licht und Fenster zur Belüftung gefordert sind meist ca 1/8 Lichte Glasfläche der raumfläche

    das gilt bei deinem Umbau für Aufenthaltsräume (Wohnung) ganz sicher

    PS. Ich versteh das so dass du eine zusätzliche Einnahme Quelle schaffen willst.
    Überleg doch mal ob eine andere nutzungsänderung vielleicht einfacher wäre.
    Atelier, Tanz Studio, Sportraum, Büro, musikraum, Nachhilfe, vereinsraum, Photo Studio etc
     
  14. #14 Joe Berger, 17.11.2020
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    Ja okay, das könnte sein...Wobei das ganze Bauwerk nun 55Jahre alt ist. Kann mir nicht vorstellen, dass es damals schon solche Auflagen gab. Aber wird sich zeigen.
    Würde die Fenster allerdings nicht komplett zumauern, sondern neue in anderem Maß einsetzen (mit Jalousie oder Raffstore) und die Zwischenräume zumauern...

    Aber im Endeffekt kommen wir immer auf das gleiche Ergebnis- Es muss einer sich angucken, der auch das Rechtliche kennt (Architekt)
     
  15. #15 simon84, 17.11.2020
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    Bei den rechtlichen Anforderungen tut sich immer wieder was, manchmal wird etwas gelockert, manchmal wird es genauer, dass es früher weniger Auflagen gab würde ich im Bereich Nutzung als Aufenthaltsraum nicht unterschreiben. Es war schon immer so, dass ein Raum eine gewisse Höhe und Fenster gebraucht hat.

    Aber du hast Recht, die richtige Beratung bekommst du bei einem Planer. Aber besprich das Thema Honorar am besten auch gleich am Anfang und halte es schriftlich fest nicht dass es dann Überraschungen gibt !
     
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