Anspruch auf Architektenhonorar vor Erteilung der Baugenehmigung

Diskutiere Anspruch auf Architektenhonorar vor Erteilung der Baugenehmigung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo zusammen, Ich habe mit Bauherrn für die LV 1-4 schriftlich (ohne offizielle Vertrag) eine Summe vereinbart. Jetzt sind die Pläne und...

  1. #1 Susanamini39, 21.11.2020
    Zuletzt bearbeitet: 21.11.2020
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    hallo zusammen,
    Ich habe mit Bauherrn für die LV 1-4 schriftlich (ohne offizielle Vertrag) eine Summe vereinbart. Jetzt sind die Pläne und Formulare fertig zur Abgabe.
    Er hat eine kleine Anzahlung gemacht aber verweigert sich die volle Summe bei der Abgabe des Bauantrages zu zahlen sondern möchte warten bis die Genehmigung erteilt ist.
    1. Habe ich als Architektin vor Genehmigung kein Anspruch auf mein Honorar?
    2. Was passiert, wenn keine Genehmigung erteilt wird?
     
  2. #2 jodler2014, 21.11.2020
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    Das klärt man vorab .
    Zu 1 : VB
    Zu 2 : Auch VB ..
    :bierchen:
     
  3. #3 Gast 85175, 21.11.2020
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Natürlich muss der zahlen. Es ist ja so, er kann die Ergebnisse der LP 1-4 auch bei sich in die Schublade packen und den Bauantrag nie wegschicken, einfach nur so, in dem Fall würdest Du ja nie kein Geld bekommen. Oder wenn die Baubehörde mal wieder überlastet ist, dann wartest Du ein Jahr bis die den Allerwertesten hoch bekommen auf das Geld?

    Mit der bloßen Vermutung die Genehmigung könne ja vielleicht nicht erteilt werden kann er vielleicht noch einen kleinen Einbehalt auf die LP 4 rechtfertigen, mehr nicht.
     
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  4. #4 Susanamini39, 21.11.2020
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    Danke Chilling80

    Bis jetzt habe ich keine Ablehnung der Genehmigung erlebt aber was passiert, wenn ein Fall wirklich abgelehnt wird?
    Muss man dem Bauherrn die ganze Honorar zurückzahlen oder nur Teilweise?
     
  5. #5 jodler2014, 21.11.2020
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    .Mündlich ist immer schlecht ..
    Es gab doch mit Sicherheit mehrere SMS ..
     
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  6. #6 Susanamini39, 21.11.2020
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    Ja gab es
     
  7. #7 jodler2014, 21.11.2020
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    Bei dem Profilbild ???
     
  8. #8 jodler2014, 21.11.2020
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    Und die Festplatte kann das speichern ?
     
  9. #9 Susanamini39, 21.11.2020
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    ???!!!
     
  10. #10 Gast 85175, 21.11.2020
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    Gast 85175 Gast

    Also mir ist das zu pauschal. Es kommt darauf an wieso die Genehmigung nicht erteilt wird. Es ist ja ein Unterschied ob es an der Farbe der Dachziegel liegt oder ob der komplette Entwurf nicht mehr zu retten ist. Ich meine in Fällen in denen der Entwurf zu retten ist, hat man erstmal das Recht auf Nachbesserung.

    Wenn der Entwurf im Kern nicht mehr zu retten ist wird's wohl blöde, ich hatte den Fall noch nie, aber ich persönlich würde da wohl aufs ganze Honorar verzichten. Man kann sich da aber auch auf den Standpunkt stellen, dass die LP 1-3 nicht ganz so schlecht waren und man dafür ein Honorar bekommen müsste, da muss man dann aber auch wieder genau hinsehen was da los war...

    Also ganz so einfach ist das alles nicht...
     
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  11. #11 jodler2014, 21.11.2020
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    So einfach ist das nicht !
    Siehe #10
     
  12. #12 simon84, 21.11.2020
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    Du schuldest in LP4 nur eine Genehmigungsfähige Planung nach bestem Wissen und Gewissen.
    Du schuldest nicht eine genehmigte Planung !
     
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  13. #13 Susanamini39, 21.11.2020
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    Was ist der Unterschied?
     
  14. #14 simon84, 21.11.2020
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    Das eine ist sofort fällig mit Erstellung der Pläne das andere weißt du ja erst nach Genehmigung oder Ablehnung.

    ausserdem kann ein nach bestem Wissen und gewissen erstellter Genehmigungsfähiger plan ja auch mal abgelehnt werden, Willkür, Missverständnis, Änderungen in letzter minute die dem planersteller nicht bekannt waren oder gar ein kleiner Fehler.

    der muss dann eben geheilt oder erläutert werden.

    LPH1-3 sollten sowieso sofort fällig sein.... also dafür auf jeden Fall mal ne teilrechnung raus.

    LPH4 ist ja auch erfüllt wenn der Kunde nie baut oder keinen Antrag einreicht !
     
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  15. #15 Susanamini39, 21.11.2020
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    Also er muss bei der Übergabe des Bauantrags die volle Summe bezahlen! Richtig?
     
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  16. #16 simon84, 21.11.2020
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    So sehe ich das jedenfalls außer es war etwas anderes vereinbart !
     
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  17. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Netter Versuch, mit dem Bild einer hübschen Frau mal die Perspektive umzukehren, aber nicht wirklich neu :-)
    Also, Dein Architekt hat bereits jetzt den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Angst, es könne Lehrgeld werden, weil die Genehmigung nicht erteilt würde, brauchst Du nicht zu haben: der Architekt schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung, muß nach den Beanstandungen des Bauamtes den Antrag also umarbeiten, ohne daß Du nochmals zahlen müßtest. Verstirbt der Architekt inzwischen, ist das höhere Gewalt und Pech - aber dafür hättest Du ja eine LV auf den Architekten abschließen können *LOL*
     
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  18. #18 Susanamini39, 21.11.2020
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    Pech , ich selbst bin die Architektin
     
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  19. #19 simon84, 21.11.2020
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    Spielt auch in dem Fall keine Rolle, da ist es ganz klar geregelt :)
     
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  20. #20 Gast 85175, 21.11.2020
    Gast 85175

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    Also wenn irgendwer eine LV auf mich abschließen würde, das würde ich schon fast als Drohung betrachten. Die alte Regel meines Großvaters gilt ja immer noch, wer eine hohe LV hat darf das seiner Frau nicht sagen, sonst trinkt er morgens seinen Kaffee und fällt dann urplötzlich tot um. Bauherren traue ich das selbe zu...
     
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