Grundriss - Fragen zu Anpassungen

Diskutiere Grundriss - Fragen zu Anpassungen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir wollen im Sommer bauen. Folgender Grundriss schwebt uns vor (Norden ist oben). Das Haus wurde so bzw. in gespiegelter Form...

  1. #1 BertTheNerd, 28.01.2021
    BertTheNerd

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    Hallo zusammen,

    wir wollen im Sommer bauen. Folgender Grundriss schwebt uns vor (Norden ist oben). Das Haus wurde so bzw. in gespiegelter Form auch schon mehrfach gebaut und wir konnten eines davon auch besichtigen.
    Nun hätten wir aber gerne noch drei Modifikationen:
    1. Wir dürfen laut B-Plan nur 1 Vollgeschoss haben. Das Haus gemäß Grundriss hätte einen Kniestock von 75cm. 100cm wären wohl auch noch möglich, so dass es weiterhin nur 1 Vollgeschoss hat. Wir hätten jedoch gerne einen höheren Kniestock und würden die Bruttogrundfläche im EG daher gerne durch einen kalten Wintergarten (9-13m²) aufblähen. Die ideale Position ist wohl im Süden vor der Terassentür vom Wohnzimmer. Wenn wir jedoch die Terrassentür als auch das Fenster mit dem Wintergarten zustellen, entgeht uns viel Sonnenlicht/Wärme im Wohnzimmer oder fällt das nicht sonderlich ins Gewicht? Wäre es ansonsten besser das Fenster freizulassen? Sonstige Ideen?
    2. Die Rohbauraumhöhe im EG beträgt im Standard 2,64m. Da wir eine Fußbodenheizung wollen, erscheint uns das etwas wenig. Wenn wir die Höhe vergrößern, sollte aber wohl auch die Treppe größer/höher werden (mehr Stufen). Unabhängig von der exakten Erhöhung, was meint Ihr, wie man den Mehrplatz für die größere Treppe in diesem Fall am besten Schaffen könnte?
    3. Das Badezimmer im OG ist uns etwas zu eng (50cm mehr wären schon gut). Wenn wir die Treppe jedoch einfach etwas verrücken, würde sie im EG entweder in den Flur ragen oder wir müssten das Gästezimmer schmaler machen. Beides wollen wir eigentlich nicht. Bleibt da nur das Haus zu erweitern oder habt Ihr eine Idee?
    4. Wir lassen die Bauanzeige und Statik von einem Bekannten machen, der jedoch weiter weg wohnt/tätig ist. Mit den Unterlagen (Zeichnungen etc.) und weiteren konkreten Wünschen würden wir dann lokale Bauunternehmen/Generalunternehmer bzgl. eines Angebots anschreiben. Klingt das machbar und hat jemand Erfahrung mit so einem Vorgehen?

    Danke, danke, danke. EG.png OG.png
     
  2. #2 K a t j a, 28.01.2021
    K a t j a

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    Interressante Frage: @Dimeto gilt ein kalter Wintergarten als anrechenbares EG, um das OG zu "erhöhen"?
    So ein Wintergarten ist sehr hell - ist ja fast nur Glas (wenn man denn so baut). Der Lichtverlust ist m.E. gering.

    Der Plan funktioniert exakt so, wie er dort ist. Mehr Stufen = entweder größeres Haus oder das GWC unten + Ankleide oben wird kleiner. Der Flur ist allerdings eh recht schmal. Vielleicht gibt man lieber mehr Tiefe zu.
    Wenn der Kniestock tatsächlich hoch kommt, wird das Bad ja automatisch größer. Dran pappen geht natürlich trotzdem immer, sofern der Platz auf dem GS reicht. Ist ja alles so schön übereinander. Dann wird HWR eben auch bissl größer. Das schadet ihm nicht. Aber letztendlich wollt Ihr überall mehr. Vielleicht ist es doch nicht so perfekt?
    Klar, jeder GU / Archi / Bauing. freut sich, wenn er nicht mehr denken muss. :)
     
  3. #3 driver55, 28.01.2021
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    paar allgemeine Anmerkungen:
    • Abstand Treppe / Wand ist viel zu knapp. Man läuft quasi immer gegen eine Wand, wenn man von oben kommt (man zieht i.d.R: zwar nur einmal ins Haus ein uns schleppt Möbel, trotzdem aus meiner Sicht zu eng.)
    • innenliegende Treppe --> dunkler Flur, vor allem oben
    • wird Gast auch als solches genutzt? Ansonsten etwas zu groß im Verhältnis zu Wohnen/Essen
    • die ANkleide kommt in die Kategorie, "da ist noch Platz über, was machen wir damit" --> alles nur keine Ankleide, maximal Schminkplatz
    • dafür ist Schlafen mit zuviel ungenutzter Fläche
    • was interessiert euch das Rohbaumass? Fordert das Fertigmass ein! (Das heisst, per default werden noch Heizkörper verbaut.:cool:)
    • Eingangsbereich mit Treppe ist schlecht gelöst --> zu wenig Platz für Garderobe. Wo kommen die Schuhschränke hin?
    • indirekte Kollision WC-Türe / Haustüre
    • KiZis :28:
    • Wanne direkt an der Türe ist suboptimal, Doppelwaschtisch im Eck ebenso
    • Platz/Wände für Badmöbel nicht vergessen
    • Wäscheabwurf böte sich an
    • ...
    • der Wintergarten würde Wärme wegnehmen, aber kaum Licht
     
  4. 11ant

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    Wie im orangen Forum, so auch hier der Hinweis: Grundstück und Bebauungsplan zu kenen schadet nicht.
     
  5. Dimeto

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    Ja, allerdings führt dieser Trick in BY und MV (vielleicht auch in weiteren BL) nicht zum beabsichtigten Erfolg.
     
  6. 11ant

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    Anzurechnen aber dennoch ein Schuß in den Ofen ? - da stehe ich auf dem Schlauch.
     
  7. Dimeto

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    Der Wintergarten zählt zur Grundfläche des EG. Allerdings ist diese in BY und MV nicht die Bezugsgröße für die Vollgeschossigkeit des darüber liegenden Geschosses.
    McPomm:
    Vollgeschosse sind Geschosse, ... die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben.
    vs. NRW
    Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat.
    oder BY
    Vollgeschosse sind Geschosse, die ...über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
    vs. NI
    Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
     
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  8. #8 BertTheNerd, 02.02.2021
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    Vielen Dank für eure Mühe und Tipps.

    Vielleicht könnten wir das Gästebad ein wenig verkleinern oder die Treppe zum Hauptflur hin drehen.
    Was haltet ihr ansonsten davon, wenn man unten die Vorderkante der Treppe etwas verkürzt, also so:
    .____
    | .. | dann hätte man im EG etwas mehr Platz und würde im OG mehr Platz einbüßen, aber da haben wir ihn ja übrig. Den Kopf würde man sich im EG vor der Tür
    \|/ zum HRWauch nicht stoßen, da die Treppe dort bereits hoch genug ist. Oder sieht sowas zu merkwürdig aus? :confused:

    Bzgl. Wintergarten: Ich habe mal mit der zuständigen Dame bei unserem Bauaufsichtsamt (Niedersachen) gesprochen und sie meinte, dass der Wintergarten schon zur Bruttogrundfläche gehöre, allerdings nur wenn er richtig in das Haus integriert ist und bei einem kalten Wintergarten wäre das ja eher nicht der Fall. Wir hatten ja auch wirklich nur vor einen günstigen kalten dranzupacken, um die Fläche zu erhöhen. Das wird dann wohl nix :( Wobei ich keine Gesetzestexte gefunden habe, die ihre Aussage stützen.
     
  9. Dimeto

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    Interessante Auffassung. Da hätte ich aber schon gerne gewusst, auf welchen gesetzlichen Grundlagen oder Gerichtsurteilen diese fußt. Was sagt denn dein Bekannter dazu?
     
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