Zuweg zur Eingangstreppe zu steil?

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  1. #1 MIiisterPii, 20.02.2021
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    Hallo zusammen,

    wir haben vor unserem Hauseingang eine Eingangstreppe aus Betonstufen. Vor der Außentreppe befindet sich ein kleiner Zuweg von ca. 31 cm. Vor dem Zuweg befindet sich der öffentliche Bereich. Das Haus befindet sich noch im Bau beim Bauträger.

    Unserer Ansicht nach hat der Zuweg zur Treppe eine zu starke Steigung. Wir befürchten bei Witterungsverhältnissen eine zu große Rutschgefahr.

    Die Höhe zur ersten Stufe beträgt ca. 10,5 cm. Die Länge zur ersten Treppenstufe beträgt ca. 31 cm.

    Gibt es eine DIN oder Norm die die maximale Steigung bei solch einer Situation beschreibt und festlegt? Im Internet ist leider gar nichts zu finden... 20210219_163822.jpg 20210219_163820.jpg
     
  2. Yilmaz

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  3. #3 Fred Astair, 20.02.2021
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    Das Ding als Zuweg zu bezeichnen ist vermessen. Das ist eine Minirutsche für Matchboxautos.
    Da wurde eine Stufe vergessen.
     
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  4. #4 Bauandi, 20.02.2021
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    Von oben runter kommen mit paar Bierchen intus darfst du da aber nicht, da stolperst du ins Bodenlose.
     
  5. SvenvH

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    Ist die Straße denn schon fertig? Oder ist das nur eine Baustraße?
     
  6. #6 MIiisterPii, 20.02.2021
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    Der öffentliche Bereich rechts neben dem Zuweg wird zu einem Gehweg umgebaut. Früher waren dies öffentliche Parkplätze. Die Straße befindet sich weiter rechts..
     
  7. SvenvH

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    Dann ist das ja nur ein Provisorium. Bis zur Fertigstellung kann man auch bißchen aufpassen.
     
  8. #8 Lexmaul, 20.02.2021
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    Das würde ich mal bezweifeln, dass das ein Provisorium ist. Die Randsteine, die anderen Abgänge von dem Schotterweg und auch das neben der Treppe sprechen andere Worte...
     
  9. #9 MIiisterPii, 20.02.2021
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    Uns würde interessieren, ob es irgendeine Regelung oder DIN gibt, die eine maximale Steigung bei solch einer Situation vorgibt. Am Mittwoch ist die Abnahme mit einem unabhängigen Gutachter. Müsste der Gutachter dies sofort reklamieren? Unsere Meinung nach schon.
     
  10. #10 Jo Bauherr, 20.02.2021
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  11. #11 Fred Astair, 20.02.2021
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    Warum? Es reicht doch, wenn Ihr die Abnahme verweigert und den BT beweisen lasst, dass die Steigung in Ordnung ist.
    Ihr müsst erst nach der Abnahme beweisen.
     
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  12. #12 driver55, 21.02.2021
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    Als ich das las, dachte ich, der ist 31 cm breit.:D
    Diese 3 Steinreihen als Zuweg zu bezeichnen ist schon sehr einfallsreich.

    Das ist doch Murx² (Fehlplanung) und sicherlich kein Provisorium.

    Es erweckt denn Eindruck, dass das gesamte Objekt zu hoch oder die Strasse zu tief ist.

    Was ist das überhaupt für ein Objekt? Ein zweites gibt es baugleich gespiegelt? (dieser Durchgang lässt dies erahnen...)
     
  13. SvenvH

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    Was sagen eigentlich die Verantwortlichen dazu?
     
  14. #14 MIiisterPii, 21.02.2021
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    Die Abnahme ist am Mittwoch. Wir werden dies defintiv beim Bauträger reklamieren und fordern um Nachbesserung. Der Bauträger meinte, dass wir dies beim Abnahmetermin untersuchen und ggf. Nachbesserungen gemacht werden.
     
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