Traufhöhe auch für untergeordnete Bauteile gültig (Treppenhaus)?

Diskutiere Traufhöhe auch für untergeordnete Bauteile gültig (Treppenhaus)? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebe Forumsgemeinde, bei unserem EFH aus dem Jahr 1960 wollen wir das Dach aufstocken und ausbauen. Soweit alles gut und auch gemäß BBP. Das...

  1. #1 ChristianHD, 23.03.2021
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    Liebe Forumsgemeinde,

    bei unserem EFH aus dem Jahr 1960 wollen wir das Dach aufstocken und ausbauen. Soweit alles gut und auch gemäß BBP. Das neue Treppenhaus steht mit ca. 2,70 x 1,50m aus dem Haus hervor und zählt m.E. nach als untergeordnetes Bauteil im Sinne der LBO Baden-Württemberg.
    Um ins DG zu kommen, überschreitet die Traufhöhe des Treppenhauses die zulässige TH gemäß BP.

    Frage:
    Unterliegen untergeordnete Bauteile auch den TH Beschränkungen aus dem BP? Oder dürften wir hier mit dem Treppenhaus die TH überschreiten?
    Im BP selbst steht leider nichts bezgl. TH für untergeordnete Bauteile.

    Über Einschätzungen wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank schonmal im Voraus und

    viele Grüße
    Christian
     

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  2. Dimeto

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    Nein.
    Nein.
    Egal, da Euer Treppenhaus nicht untergeordnet ist.
     
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  3. #3 ChristianHD, 24.03.2021
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    D.h. untergeordnete Bauteile unterliegen im Prinzip nicht den Vorgaben des BP?
    Warum zählt der herausragende Teil des Treppenhauses nicht als untergeordnetes Bauteil?

    Viele Grüße
    Christian
     
  4. #4 JohnBirlo, 24.03.2021
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    Ein Treppenhaus ist zwingend notwendig, sonst würdest du ja gar nicht ins Dachgeschoss kommen. Es kann also nicht "untergeordnet" sein.

    Untergeordnet sind eher nicht zwingend notwendige Sachen, wie ein Vordach vor der Eingangstür oder ein Dachvorsprung aus ästhetischen Gründen
     
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  5. #5 ChristianHD, 24.03.2021
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    Vielen Dank für die kleine Aufklärung. Dann hab ich das verstanden und die Option ist damit raus.
     
  6. #6 JohnBirlo, 24.03.2021
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    Ihr könntet beim Bauamt um eine Befreiung/Ausnahme bitten
     
  7. #7 ChristianHD, 29.03.2021
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    Ja das wäre tatsächlich eine Option. Wobei wir zu Gunsten der Bearbeitungszeit möglichst weit im Standard (BBP) bleiben wollten.
    Ausnahmen / Befreiungen bergen auch ein gewisses Risiko, wenn das Bauamt gar nicht einverstanden sein sollte.
     
  8. #8 ChristianHD, 29.03.2021
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    Aber wäre das hier noch eine denkbare Alternative:
    Das Dach weiter runter ziehen um das Treppenhaus herum. Damit wäre es so eine Art Gaube...

    Und der "Nebentrauf" in der Skizze damit deutlich niedriger als der eigentliche Trauf, der ja unkritisch ist.
     

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  9. #9 Jo Bauherr, 29.03.2021
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    Was soll denn das bringen?
    Gilt nicht mehr der Durchstoßpunkt der Wandaußenkante mit der (obersten) Dachhaut ... ?
     
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  10. #10 ChristianHD, 29.03.2021
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    Zunächst nicht. Eine Gaube ist ja ein "Dachaufbau" und ist somit aus der eigentlichen Traufhöhenthematik raus. Sonst wären sicher viele Gauben über der zulässigen TH.

    Die Frage ist nur, stimmt das auch?
    Und zählt die Variante auf der letzten Skizze auch tatsächlich als Gaube?
     
  11. Dimeto

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    Nein. Die meisten Gerichtsurteile und Kommentatoren verlangen das Zurückspringen der Gaube hinter die Verlängerung der Außenwand. In Deinem Fall tritt das Treppenhaus aber sogar vor die Außenwand. Aber Versuch macht kluch. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof war auch mal anderer Auffassung (Hessischer VGH, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 UZ 433/07).
     
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  12. #12 ChristianHD, 30.03.2021
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    Das Treppenhaus tritt zwar vor die Außenwand, aber das ansich wäre m.E. nach noch nicht das Problem. Das macht ja jeder Gebäudeversprung auch.
    Aber ich sehe schon, es führt kein Weg daran vorbei, die Leute vom Bauamt im Vorfeld mit ins Boot zu nehmen.

    Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, so eine Frage der Befreiung verbindlich im Vorfeld abzuklären? Damit der so formulierte Bauantrag nicht für die Katz ist und wir eine Ehrenrunde drehen müssen?
     
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  13. #13 JohnBirlo, 08.04.2021
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    Na klar, nennt sich "Bauvoranfrage".... Kostet deutlich weniger als ein Bauantrag und hat auch weniger Aufwand.

    Du könntest dich aber auch erstmal telefonisch beim Bauamt melden und fragen
     
Thema:

Traufhöhe auch für untergeordnete Bauteile gültig (Treppenhaus)?

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