durch Zupflastern GRZ II überschritten Hilfe!

Diskutiere durch Zupflastern GRZ II überschritten Hilfe! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Warum ist der Keller nicht möglich?

  1. #21 simon84, 01.05.2021
    simon84

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  2. FSM

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    Das weiß ich leider nicht.
    Möglicherweise liegt es an dem Gebiet (ehemalige Auen)?
    Ich werde jetzt einfach mal die Bauvoranfrage abwarten. Erst danach kann man sinnvoll planen.
     
  3. Dimeto

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    Du schreibst wirklich wirres Zeug, was kein Mensch verstehen kann. 1932 gab es noch gar keine Bebauungspläne, jedenfalls nicht im heutigen Sinne, und schon gar keine GRZ. Und wenn der letzte Bebauungsplan 1968 rechtskräftig geworden sein soll, so wäre Dein Vorhaben ja genehmigungsfähig, da mit
    nur 100m² überbaut wären und
    nicht mitgezählt würden, somit Deine GRZ mit 100m²/650m² = 0,15 deutlich unter 0,2 läge.

    Leider ist deine Gemeinde sehr zugeknöpft, was die Bereitstellung der Bestandspläne im Internet angeht. Wer hat denn die Zweifel gesät, dass Dein Vorhaben genehmigungfähig ist? Woher stammen die Informationen bezüglich aller angeblich vorhandenen und angeblich zulässigen GRZ-Werte? wer hat die Bauvoranfrage veranlasst und was genau wurde angefragt?
     
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  4. FSM

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    Sorry Dimeto, es tut mir Leid, wenn das alles etwas verwirrend erscheint...lol

    Bauvoranfrage wurde vom Bauträger und dem Architekten gestellt.
    Diese sagten mir, dass die Bebauungspläne so alt seien. Jedenfalls war das letzte was gebaut wurde in 1968.
    Wenn das bedeutet, dass Nebengebäude nicht mitgezählt würden, wäre ja alles gut!
    Hast Du versucht Infos von der Gemeinde Auenwald zu bekommen?

    LG und einen schönen Sonntag :)
     
  5. #25 Kriminelle, 02.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 02.05.2021
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    Ups... ich werde gerufen... muss aber gestehen, dass ich nicht mehr im Bilde bin, worum es hier geht. Für eine Forianerin in einigen Bereichen sind einige Tage soviel wie einige Monate :winken
    Ich wurde auch zitiert, sehe darauf nur keine Antwort.
    Wie ich vorgehen würde?
    Raumprogramm auf zwei Ebenen umsetzen, und mit Terrasse insgesamt keine 130qm überbauen.
    Mit weiteren 130qm (muss man ja nicht ausnutzen, die zweite GRZ), Hof und Garage planen. Für 2. und 3.-Terrasse andere Oberflächen nehmen, auch einen Zugang/Hof kann man mit sickerungsfähigem Material oder/und Schotter belegen.
     
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  6. Dimeto

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    Das klingt nach dem letzten Plan, dort etwas zu bauen, aber nicht nach rechtskräftigem Bebauungsplan im Sinne des Baugesetzbuchs.
    Wenn der Aufruf der Website und des Geoportals als Versuche zählen, dann ja.

    Ich vermute, Du siehst Probleme, die es gar nicht gibt.
     
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    Hallo Dimeto,
    die Vorab-Info zum Bauplatz war ausschließlich 650qm groß, GRZ 0,2.
    Da der Bauträger und der Architekt erst detailliertere Infos von der Gemeinde benötigen (Bauvoranfrage) wollte ich in diesem Forum gerne kompetente Hilfe erfahren.
    Inzwischen habe ich den Bebauungsplan von der Gemeinde bekommen. Die Pläne sind von 1956 und 1968.
    Ich poste hier mal die Bilder. Im zweiten Bild siehst Du die Baunutzungsschablone. Einen Textteil gibt es nicht!
    B-Plan Starke Gärten_Seite_1.jpg B-Plan Starke Gärten_Seite_2.jpg
     
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    Langsam lichtet sich der Nebel. Das Problem ist anscheinend nicht die GRZ und auch nicht das von Dir ausgewählte Teilstück, sondern die überbaubare Fläche auf dem anderen Teilstück. Wenn wie vorgeschlagen geteilt würde, wäre das östliche Teilstück gemäß BPlan nicht mehr bebaubar. Da zum Zeitpunkt der BPlan-Änderung die Grundstücksgrenzen anders verliefen, wäre eine Befreiung von den BPlan-Festsetzungen denkbar, die nun offensichtlich rechtssicher durch die Voranfrage eingeholt werden soll. Ohne Befreiung müsste anders geteilt werden, mit Befreiung steht Deinen Wünschen IMHO nichts entgegen:
    Lageplan.png
     
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  9. #29 Kriminelle, 03.05.2021
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    Wie mega ist das denn? Da stehen noch Namen und Berufe drin. Herrlich! :28:
     
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  10. #30 simon84, 03.05.2021
    simon84

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    Ja das fand ich auch ganz süß.

    Woraus ergibt sich denn das "Kellerverbot" rechtlich ? Konnte ich bis jetzt auf dem Plan noch nicht finden.
     
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    Das wurde ursprünglich so kommuniziert. Scheint aber falsch zu sein. Die Bauvoranfrage wird dann alle Unklarheiten beseitigen.
    Kann mir jemand sagen, was Das Dreieck mit dem Kreis und was I+I 0,6 bedeutet. Danke :)
     
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    Das mit den Namen und Berufen fand ich auch herrlich :)
     
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    Planzeichenverordnung vom 19.01.1965:
    PlanzV65_Bauweise.png
    Da das nicht normgerecht ist, sollte es in einer Legende zum Plan erklärt werden, aber in den Anfängen von BBauG, BauNVO und PlanzV hat man das nicht so genau genommen, insbesondere bei übergeleiteten Plänen. Meine Vermutung: Erlaubt ist ein Erdgeschoss und zusätzlich ein Keller- oder Dachgeschoss, welches ein Vollgeschoss im Sinne der LBauO werden darf. Dann erhöht sich die GFZ von 0,5 auf 0,6.
     
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