Wen frag ich für Umnutzung?

Diskutiere Wen frag ich für Umnutzung? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Ein Freund möchte aus einem ehemaligen Frisörladen ein kleines Appartement machen und dieses vermieten. Bauen muss er nix, nur neue Möbel...

  1. #1 K a t j a, 30.05.2021
    K a t j a

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    Ein Freund möchte aus einem ehemaligen Frisörladen ein kleines Appartement machen und dieses vermieten. Bauen muss er nix, nur neue Möbel reinstellen. Muss er trotzdem eine Umnutzung beantragen? Wenn ja, wen fragt er da am besten um Hilfe?
     
  2. Dimeto

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    Ja
    Untere Bauaufsichtsbehörde
     
  3. #3 K a t j a, 30.05.2021
    K a t j a

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    Er hat ja keine Ahnung vom Fach. Wäre es evtl. besser, einen Vertreter zu beauftragen? Wenn ja, wen? Bei Vermietung gibt es ja bestimmt Auflagen, die man erfüllen muss?
     
  4. Dimeto

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    Das kommt darauf an, wie der Bestand aussieht. Wenn überhaupt keine baulichen Maßnahmen notwendig sind, verlangt die Behörde eventuell gar keine komplizierten Bauvorlagen. In Sachsen bleibt die LBO im § 65 eher schwammig, in NRW ist im § 67 aufgelistet, in welchen Fällen keine Bauvorlageberechtigung notwendig ist. Die Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum gehört nicht dazu, so dass bei uns in jedem Fall eine bauvorlageberechtigte Person den Antrag einreichen muss.
    Einen Angehörigen einer in § 65 SächsBO genannten Berufsgruppe.
     
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