Neubau nebenan - Ärger wegen Unterfangung

Diskutiere Neubau nebenan - Ärger wegen Unterfangung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Bei einer Fertiggarage mit 15 oder 20 t macht ein PKW mit 1 t den Kohl nicht fett. Ach wirklich? Wo schrieb ich dass es um die Gewichte...

  1. #41 matschie, 26.06.2021
    matschie

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    Ach wirklich? Wo schrieb ich dass es um die Gewichte geht?!

    Zur Beweissicherung ein Selbstzitat:
     
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  2. Mok

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    Und dass die auch Hand und Fuß hat. Gegenwärtiger Stand ist ja, dass bereits ausgehoben wurde und die Aushubgrenzen der DIN 4123 nicht eingehalten sind. Die stecken also schon mitten im Murks drin. Meine Befürchtung ist, dass das nun schöngerechnet wird. Also entweder wird die Konstruktion nach Herstellung nachgewiesen oder die Gesamtstandsicherheit wird mit irgendwelchen absurden Bodenkennwerten nachgewiesen. Letzteres hatte ich übrigens erst vor ein paar Monaten von einer Versicherung auf dem Tisch liegen. Der Bodengutachter hat seine eigenen Bodenkennwerte stark nach oben korrigiert, damit eine Böschung rechnerisch hält. Böschung hielt nicht. Keine Personen zu schaden gekommen, aber obenliegende Straße wurde beschädigt. Also so abwegig sind meine Befürchtungen nicht.

    Eine klassische Unterfangung scheint ja (kurzfristig) bereits vom Tisch zu sein, mit irgendwelchen Spezialtiefbaumaßnahmen werden die nun sicherlich auch nicht aufwarten. Wenn die am Montag anfangen wollen, dann hat der TE ja überhaupt keine Gelegenheit mehr, das Vorhaben zu prüfen.
    Nein, das ist ruckzuck erledigt. Es wurde ja bereits vor der Garage abgegraben.
     
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    Genau - und das lese ich als: "WÄHREND wir am Montag ihre Garage in die Grube werfen, können sie einen Zettel lesen, auf dem ´chill mal´ steht" :-(

    Ich denke nicht, daß man gleich bei der Gerichtsvollzieher-Leitstelle ein Luftlandebataillon anfordern muß. Im Zweifel am Vorhandensein erforderlicher Sicherungen sollte ganz banal das Ordnungsamt genügen.

    Die naive Vorstellung, während des Ausschachtens des Grabens für die L-Steine bliebe jeder Kubikmeter Erde brav an seinem Platz, läßt mich Franz Josef Degenhardt im Ohr haben: "ich werfe meine Waffe fort, und dann bitte ich die Herr´n, mit der Vergewaltigung doch bitte aufzuhör´n". Ich glaube, mit Beton braucht man hier garnichts zu verfüllen, die Dummheit der Planer ist schwer und druckfest genug.
     
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  4. #44 simon84, 26.06.2021
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    Vor allem ist Lehmboden gerne launisch…. Je nach Feuchtigkeit usw

    finde auch das ist ein ganz heißes Eisen
     
  5. Berndt

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    ich konnte sowas mal quasie live sehen, morgends waren sie kräftig am buddeln in der Grube von Haus das abgerissen wurde ojesses dachte ich mir so.
    2 Stunden später war die Straße von einem Streifenwagen gesperrt, das Nachbarhaus war etwas am zerbröseln, denen ihr Kran wurde von der Feuerwehr vor dem endgültigen Absturz gesichert ebendso wie der Nachbargiebel. So 3 monate war dann Pause im Loch
     
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  6. #46 matschie, 28.06.2021
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    Die Frage ist ja ob der, der sich die Lösung überlegt hat, auch der Statiker für das Projekt ist.
    Er schreibt da der Architekt sei selber auch Statiker aber nicht, ob er hier auch der zuständige ist.
    Oft denken sich BL/Archis erstmal Lösungen aus, die dann ja noch gerechnet werden müssen.
    Was ich da schon für "Ideen" auf dem Tisch hatte geht auf keine Kuhhaut.

    Am Ende unterschreibt man als Planer das was man gerechnet hat und haftet dann auch dafür.
    Gerade bei BV die nicht mehr geprüft werden, hat der qTWP zusätzliche Sorgfaltspflicht.
    Wenn da jemand absichtlich (mutwillig) was "gesund rechnet", ist derjenige hoffentlich gut versichert.

    Bin gespannt was der TE heute von der Baustelle erzählt..
     
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  7. sriver

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    Erstmal vielen Dank für die vielen Hinweise. Will euch mal auf den neusten Stand bringen. Am Samstag hatte ich dann noch ein Schreiben mit allen relevanten Punkten aufgesetzt und an alle Beteiligten verschickt - Bauaufsicht war mit angeschrieben.
    Montags ist dann erstmal nichts passiert, da die Baufirma gesagt hat, dass erstmal auf mein Schreiben geantwortet werden muss. Dienstagmorgen in aller früh wurden die L-Steine geliefert.
    Am Dienstagmorgen klingelte es und ich wurde zu einem weiteren Gespräch "geladen". Neu war diesmal die Teilnahme eines Prüfingenieurs. Dieser sagte, dass eine Unterfangung mit dem geringsten Risiko behaftet sei. Des weiteren ist ein Beweissicherungsverfahren ein Muss.
    Unter den Rahmenbedingungen habe ich dann erstmal zugestimmt.
    Dienstagabend ging die statische Berechnung des Architekten/Statikers an den Prüfingenieur.
    Heute kam die erste Rückmeldung des Prüfingenieurs:
    - Beteiligung eines Baugrundachters
    - der Architekt/Statiker ist in seiner Berechnung von einer am Kopf gehaltenen Wand ausgegangen. Laut Prüfingenieur geht das hier aber nicht, da die Garage relativ schmal ist und damit im Falle eines Falles alles abrutschen würde
    - Vertikallasten zu hoch angesetzt
    - Unterfangungskörper ohne Kopfhalterung müsste laut deren Berechnung ca 1 m bis 1,5 m breit sein

    Alles sehr krass. Ich warte einfach mal ab, was jetzt passiert ;-)
     
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  8. Berndt

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    Danke dafür
     
  9. Mok

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    Gut, dass nun auch jemand Vernünftiges mit an Bord ist.
     
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  10. #50 petra345, 01.07.2021
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    Das hört sich gut an. Der Prüfingenieur wird offenbar seiner Aufgabe gerecht und ist nicht geschmiert.

    Ich habe es anders kennengelernt. Der Gutachter für die "Beweissicherung" war mutmaßlich geschmiert und lehnte Höhenmeßpunkte ab, "da keine Setzungen erwartet werden."

    Die Baufirma untergräbt das Fundament des Nachbargebäudes auf 1,5 m mit einem "Stichgraben."

    Das Bauamt schützt erst viel Arbeit vor und findet nach einem Ortstermin das Untergraben des Fundamentes und die Entfernung einer aussteifenden Wand völlig in Ordnung. Die sind mutmaßlich auch geschmiert.

    Als Folge dieser illegalen Tätigkeiten rutscht das Nachbargebäude zur Baugrube und kippt. Daraufhin fordert der Bauherr die Wiederaufrichtung innerhalb von 2 Wochen. Also letztlich einen Abriß des benachbarten Gebäudes durch eine Fachfirma, weil das in Hessen so vorgeschrieben ist.

    Jetzt muß dafür gesorgt werden, daß die Unterfangung eine selbstständiger Betonklotz oder Mauerwerk ohne eine Verbindung zum neuen Gebäude ist. Die Unterfangung muß, ohne das Nachbargebäude zu beeinträchtigen, wieder entfernt werden können wenn z. B. an dieser Stelle etwas gebaut wird.

    Es sollte möglich sein, eine unverzinsliche Sicherheitsleistung für das Entfernen der Unterfangung zu erlangen.

    Die bisherige Berechnung des Architekten/Statikers, die der Prüfingenieur abgelehnt hat, würde mich interessieren.
     
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Neubau nebenan - Ärger wegen Unterfangung

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