Gaube auf Grenzmauer bei Reihenhaus

Diskutiere Gaube auf Grenzmauer bei Reihenhaus im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, vielleicht hat jemand bei Folgendem Kenntnis oder Erfahrung: Es soll eine Gaube auf einem Dach eines Reihenmittelhauses...

  1. #1 Alfgard, 07.05.2022
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    Hallo zusammen,

    vielleicht hat jemand bei Folgendem Kenntnis oder Erfahrung:

    Es soll eine Gaube auf einem Dach eines Reihenmittelhauses errichtet werden.

    Die soll aber nicht, wie man (also zumindest ich) dass kennt, mit Abstand zu den anderen beiden Häusern sein, sondern komplett über die Breite auf die Grenzmauern gesetzt werden.

    Unabhängig davon, ob das baurechtlich überhaupt zulässig ist (Bayern), stellt sich für mich da eine ganz andere Frage:

    Ist das baulich überhaupt machbar, ohne dass die Dächer der Nachbarn auch mit abgedeckt werden müssen?

    Die Grenzwand dürfte 24 cm sein (70er Jahre). Das sind dann je 12 cm. Demnach müsste, bei Grenz-Gauben-Bebauung auf die 12 cm eine (Brandschutz-)Wand.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das hinkriegt, ohne zumindest auch dass die anderen Dächer großflächiger abzunehmen, da man ja an die darunterliegende Wand "ran muss" bzw. um vernünftig arbeiten zu können (muss ja ne Mauer hin).

    Bzw., wenn man die ganze Wand aufdecken müsste, wäre man ja sogar "in" dem Zimmer der Nachbarn, oder?

    Denke, dass ja zumindest die ursprüngliche Wand so verbleiben müsste und die Gaubenwand dann da dran gesetzt werden könnte, damit man nicht an das Nachbardach muss. Dann würde man halt 20-30cm verlieren.

    Jemand eine Idee oder Erfahrung? Ggf. auch, ob das baurechtl. überhaupt geht (hab noch nie eine Gaube auf einem Reihenmittelhaus gesehen, die komplett ohne Abstand "durchgezogen ist).

    Kurz zum Hintergrund: Wir sind die Nachbarn und die Gaube an sich wäre für uns nicht das Problem und wir würden dem grds. zustimmen. Aber nicht, wenn das bedeuten würde, dass man an unser Dach "ranmuss"...und ggf. sogar an die Mauer bzw. an das Zimmer drunter bei uns.

    Die Nachbarn, wollen natürlich auch um Kosten sparen, uns erstmal eine "Skizze" geben anhand wir dann entscheiden sollen, ob wir zustimmen würden....

    Die "Befürchtung" ist einfach, dass man die Zustimmung erteilt und wenn dann der Bau anfängt an unser Dach rangegangen wird mit der Begründung "war doch so geplant und klar, dass man da bei euch ran muss". Unser Dach ist selber erst recht neu und eigentlich will ich das nicht, dass da rangegangen wird...und ich denke, dass es da ja mehr ist als "ein paar Ziegel runter und wieder auf".

    Nachher wird da was falsch gemacht, die Wände werden nach Jahren nass etc....das sind Risiken, die ich bei eigenen Bauvorhaben abwägen und treffen muss, aber nicht, wenn der Nachbar baut...ich will ja bei "mir" keine Baustelle.

    Würde dem daher nach momentaner Einschätzung nur zustimmen, wenn 1. dass möglich ist ohne bei uns "ranzumüssen" oder 2. ein, wenn auch kleiner, Abstand bleibt und sicher ist, dass man nicht bei "uns" ran muss...was m.E. ja kein Problem ist, da dann die Brandschutzwand einfach hinter die 12-cm-Bestandswand kommt. Der Verlust von 12 cm dürfte im Gegenzug für eine Gaube, die eh schon die Abstandsflächen unterschreitet, für die Nachbarn hoffentlich verkraftbar sein.
     
  2. #2 Kriminelle, 07.05.2022
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    Brandschutz ist genau das Thema, warum es meist nicht geht, grundsätzlich schon untersagt ist bzw. nicht genehmigt werden kann.
     
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  3. #3 Alfgard, 07.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 07.05.2022
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    Vielen dank, aber warum geht das grds. nicht?

    Da soll eine Brandschutzwand hochgezogen werden - also die Gaubenseitenwand/-grenzwand.
     
  4. BaUT

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    Wieder mal cool!
    Hier wird ohne Fotos und ohne Pläne und ohne Statik drauf los diskutiert!
    Nimm dir doch vor Ort einen Architekten oder lieber einen Bauingenieur (Statiker) mit Bauvorlageberechtigung, der die Machbarkeit prüft und anschließend alle baulichen Details (Brandschutz, Genehmungsplanung, Statik) mit dir durchkaspert.
     
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  5. #5 Alfgard, 07.05.2022
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    Das ist aber ja genau das Problem...
    ...wie geschrieben...es ist nicht mein Bauvorhaben..insofern kann/weiß ich nicht, wieso ich da Geld für einen Architekten/Statiker etc. ausgeben soll.

    Wie geschrieben, sollen uns die Skizzen oder (im besten Fall) der Beuantrag vorgelegt werden anhand dessen wir dann als Nachbarn entscheiden sollen...und anhand der Unterlagen kann ich nicht beurteilen, welche "Eingriff" da dann bei uns erforderlich wäre.

    Wie auch geschrieben geht es mir dabei grds. nicht darum, ob das genehmigungsfähig oder überhaupt so gebaut werden kann.

    Sondern vielmehr darum, als allg. Einschätzung oder konkrete Erfahrung anderer, ob man eine Grenzgaube bauen kann, ohne dabei an das Dach des Nachbarn ranzumüssen.
     
  6. SIL

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    In Bayern m.W. nach nicht möglich.

    Nein, zumindest im Teil.

    In NRW geht dies mittlerweile ....

    Alles was nötig ist bezahlt eurer Nachbar, ihr nichts.

    Nein, selbst in den ' höheren GK' geht dies mit Dispens im BA und einigen Auflagen.
     
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  7. SIL

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    Nein!
     
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  8. #8 Alfgard, 07.05.2022
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    Vielen Dank, dass hilft schonmal weiter.

    Dann müssen sie halt einen (kleinen) Abstand im Antrag einhalten, der sicherstellt, dass die nicht bei uns ranmüssen.. Wir stimmen ja grds. zu uns sie kriegen ihre Gaube. Wenn sie dann "beleidigt" sind, weil die etwas kleiner ausfällt....
     
  9. SIL

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    Ganz vergessen Reihenhaussiedlung ? Gibt es eine gemeinschaftliche Fassade Dach Zuwegung ? So eine Mini WEG? Eventuell schließt es sich schon von daher aus, falls dies zutrifft müssten alle Eigentümer zustimmen...
     
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  10. #10 Alfgard, 07.05.2022
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    Ne da ist nichts, außer eine gemeinsame, durchgehende Regenrinne (die dann bei den Eckhäusern runtergeht).

    M.E. wird es eh schwer, da wohl viele "Ausnahme-Genehmigungen" nötig wären:
    • Abstand linker Nachbar
    • Abstand rechter Nachbar
    • Abstand vorne zur Straße
    • Grundflächenzahl wird überschritten
    • Ggf. Geschossflächenzahl
    • Ggf. Stellplatz erforderlich (da bisher keiner vorhanden)
     
  11. #11 Fred Astair, 07.05.2022
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    Das dürfte schon ein Denkfehler sein.
    Von den 24cm gehören nicht jedem 12cm sondern beiden gemeisam 24. Es sei denn, es wurden tatsächlich zwri einzelne Mäuerchen mit 12cm Stärke errichtet.
     
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  12. #12 Kriminelle, 07.05.2022
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    Da es sich wohl anscheinend um ein Dach handelt, welches keine Gauben vorweist, könnte es schon im BPlan damals so festgelegt worden sein. Oftmals hat man auch ein Dach gaubenfrei geplant, weil die GFZ es schon untersagte.
    Den PPlan kennen wir nicht, noch nicht mal anhand eines Fassadenfotod könnte man definierter antworten.
    Ich kenne es so, dass BPläne eine Mindestentfernung vorschreibt, zb 125cm. Oder es werden gleich die Gauben aneinander gebaut, dann natürlich mit Brandschutzwand.
    Alles andere halte ich für unzulässig.
     
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  13. #13 hanghaus2000, 07.05.2022
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    Die BayBO sagt dazu:

    (5) 1Dachüberstände, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichte und Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. 2Von Brandwänden und von Wänden, die an Stelle von Brandwänden zulässig sind, müssen
    1.
    mindestens 1,25 m entfernt sein
    a)
    Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind, und
    b)
    Photovoltaikanlagen, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und
     
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  14. #14 simon84, 07.05.2022
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    Bitte mitteilen falls sowas in Bayern genehmigt wird
     
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  15. BaUT

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    Dann will ich meine saloppe Antwort mal präzisieren:
    Als Nachbar könnte man ja mal eine Außenansicht der Wohnanlage online stellen oder die Skizze des Nachbarn oder zumindest mal eine Übersichtsfoto der Fasade und des Daches, oder?

    Ohne dass ein Architekt im Auftrag des Nachbarn zumindest eine genehmigungsfähige Entwurfsplanung vorlegt, würde ich als Nachbar auf Basis einer "Skizze" gar nichts zustimmen! Der Architekt und der Statiker müssen erstmal klären wie das Dachtragwerk umgebaut wird und welche baulichen Änderungen bzgl. Tragwerk der nachbarlichen Dachfläche und bzgl. brandschutzgerechter Aufmauerung der Grenzwand nötig sind. Vermutlich ist die Grenzwand dann in voller Dicke seitlich an den Gauben hoch zu mauern, also muss dazu natürlich an Euren Dächern mindestens der Anschluss der Dacheindeckung neu gebaut werden.

    Hinsichtlich der Fenster der geplanten Gaube muss dann an den Seiten zum Nachbarn ein Sicherheitsabstand zur Grenzwand eingehalten werden (oder es müssen nicht öffenbare, brandschutzverglasungen verwendet werden), aber das weiß dann alles der Architekt, den sich der Nachbar da offensichtlich sparen will. Aber soviel ist klar, ein solches Projekt wird allein mit einem Zimmerermeister und einem Dachdeckermeister nicht funktionieren...
     
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  16. #16 Alfgard, 07.05.2022
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    Danke erstmal an alle,

    ich guck mal wg. Bestandsfotos.

    Aber so wie sich das anhört ist das ganze ja nicht generell "ohne" (Probleme).
    Es gibt wohl eine gewisse "Vorbildung" bei den Nachbarn (B.A. Architektur) und angestellt beim Architekten.

    Scheint ja in Bayern dieses "vereinfachte" Genehmigungsverfahren zu geben....da werden dann nur "Hinweise" erteilt dass die Vorgaben bzgl. Brandschutz/Dämmung und Stellplätze einzuhalten sind....ob das dann tatsächlich gemacht wird....
     
  17. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Zunächst einmal zum Kern Eurer Ängste (denn zustimmen wollt Ihr dem Wunsch des Nachbarn ja offenbar; und nehmen wir auch einmal die Zustimmung des Bauamtes und aller ggf. weiteren Beteiligten an): die hier vermutete "echte" Kommunwand wäre wohl unweigerlich auch die Tragende Wand des begehrten Konstruktes und bliebe auch eine Brandmauer. Dann braucht Ihr m.E. keine Befürchtungen von Gefahren für Eure Bausubstanz zu hegen; ich würde allerdings meine Zustimmung von einer Sicherheitsleistung für die tadellose Auführung der notwendigen Arbeiten abhängig machen. Zentimetergenau nur "seine" Ziegel abdecken wird der Nachbar nicht können, ggf. wird anschließend auch etwas verblecht werden müssen oder dergleichen. Ich halte für wahrscheinlich, daß ihm sein Wunsch mit Eurer Zustimmung an sich gewährt wird, könnte mir jedoch vorstellen, daß ihn die Baubehörde vor die Wahl stellt: entweder im eigentlich geforderten Abstandsbereich keine öffenbaren (und auch sonst spezielle Brandschutz-) Fenster, oder aber eben doch mit Abständen planen. Bei der GRZ traue ich dem Bauamt Ausnahmebereitschaft zu (allerdings über ein Gebührchen von schlappen siebeneinhalb Mille wird er sich da nicht mokieren dürfen).
    Ich liiiebe diese akademischen Minusgrade, und vermute hier einen kausalen Zusammenhang mit dem kühnen Begehren.
     
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  18. #18 Alfgard, 07.05.2022
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    Das hilft alles viel und super weiter. Vielen, vielen Dank.

    Werden einfach mit Ihnen reden, wenn die "Skizze" dar war und dann klarstellen, dass wir nichts gegen eine Gaube haben, aber doch bitte das so in dem Antrag gemacht werden soll, dass nichts auf die Grenzwand kommt. Sie haben dann ja immerhin eine Gaube.

    Bzw...was mir dann noch kommt: Wenn man die Brandwand dann davor setzt, also auf den Boden...weiß ja nicht wie schwer sowas ist wg. Statik.

    Ich hab aber den Eindruck, dass ich mir da zu viele Gedanken mach, die die sich machen sollten/müssten. Ob und wie das dann bei denen geht, kann mir ja egal sein.
     
  19. #19 Alfgard, 07.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 07.05.2022
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    ....

    Hab jetzt zum ersten mal "Kommunwand" gehört und mal gegoogled was das ist. Das scheint dann so eine zu sein. Ist eh recht hellhörig. Deren Bad, wurde aber in den 70ern so auch gebaut grenzt an ein Zimmer bei uns.....wenn da geduscht/gebadet wird, hört sich das an wie ein Wasserfall.

    Wir hatten schon zu deren Wintergarten die Genehmigung einer Grenzbebauung erteilt. Dabei wurde wohl u. a. die Heizungsrohre, die vorher an der Rückseite des Hauses liefen durch diese "Kommun"wand gezogen...seit dem noch hellhöriger...so wie ich das lese...wäre das wg. Schall- und Dämm-/Brandschutz gar nicht möglich gewesen?

    Ich hab schon immer gedacht: Mensch, dass muss doch einen Grund haben, warum alle Leitungen (Wasser/Heizungen) nicht durch die "Mittelwand" (bis auf Steckdosen) sondern nur vorne und hinten laufen....da wird dann ein bisschen was klar.

    In den "Gaubenraum" soll dann ein Bad und die Leitungen müsssten dann ja durch die Wand (ist so geplant) und dann auch oben durch die "Gauben-Brandschutzwand".....

    Wie und wo kann man denn feststellen, ob es so eine "Kommunwand" ist?

    Weiß nicht, ob das beigefügte Bild was bringt?
     

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  20. #20 VollNormal, 07.05.2022
    Zuletzt bearbeitet: 07.05.2022
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    Das ist eine sehr gute Erkenntnis.

    Ich würde bei aller grundsätzlichen Bereitschaft meine Zustimmung davon abhängig machen, dass entweder meine Bausubstanz gar nicht berührt wird (und auch keine schädigenden Einflüsse zu erwarten sind) oder mir eine entsprechende Ausführungsplanung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, wie die Anschlüsse ausgeführt werden und die von mir bzw. meinem fachlichen Berater für OK befunden wird.

    Edith sagt:
    Streiche oben "vorgelegt" und setze "übergeben". Nicht dass die Planung hinterher "schon immer" ganz anders gewesen sei ...
     
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