Darf GU temporär rückbauen

Diskutiere Darf GU temporär rückbauen im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Forums-Mitglieder, Unser GU plant einen Teil unseres längst fertiggestellten Betonvordachs zwischenzeitlich wieder rückzubauen/wegzustemmen....

  1. #1 Jeherma, 26.11.2022
    Jeherma

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    Liebe Forums-Mitglieder,
    Unser GU plant einen Teil unseres längst fertiggestellten Betonvordachs zwischenzeitlich wieder rückzubauen/wegzustemmen. Hintergrund ist, dass unser Eingang/Vordach zu einer Durchfahrtswegung zu unseren Nachbarn im Hinterhaus ausgerichtet ist, wo noch die Fertiggaragen geliefert werden müssen. Diese passen aber nur durch, wenn unser Vordach weg ist. Ist eine solche Maßnahme erlaubt: Fertiggestellte und bezahlte Leistungen wieder zu zerstören? Er würde das zwar wieder installieren. Wir befürchten aber Schäden am restlichen Haus wegen der massiven Krafteinwirkung des Stemmhammers und Qualitätseinbußen wenn nachträglich wieder verschalt und gegossen wird. Gibt es eine Grundlage dem GU das zu untersagen? Wir haben schlüsselfertig gekauft. Er könnte die Garagen auch per Baukran aufstellen lassen, das ist aber nicht seine Wahl.
     
  2. #2 JohnBirlo, 26.11.2022
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    Kauft ihr das Haus mit Grundstück, oder lasst ihr auf eurem Grundstück ein Haus errichten?

    Zeig mal nen Foto vom "Schaden"

    Sicher das das mit nem Baukran geht? Garagen sind schwer und bei zu großer Entfernung zwischen Straße und Stellplatz brauchste nen megakran
     
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  3. #3 Jeherma, 26.11.2022
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    Erstmal danke für deine Antwort. Wir lassen auf unserem Grundstück durch den GU bauen. Das Vordach ist aktuell noch dran und wir suchen Argumente, die uns helfen, damit das auch so bleibt. Ich meinte auch Autokran und nicht Baukran. Darf er an unserem Haus denn überhaupt Dinge wieder "zerstören" die bereits hergestellt und bezahlt wurden, wenn es nicht notwendig ist?
     
  4. #4 VollNormal, 26.11.2022
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    Auch wenn das technisch sicherlich möglich ist, würde ich mich nicht darauf einlassen, nur um dem Nachbarn zumutbare Aufwände zu ersparen.

    Baut der GU auch das Nachbarhaus? Ist anzunehmen, denn sonst käme er wohl kaum auf diese Idee sondern würde dem Nachbarn einen Kraneinsatz nahe legen.

    Schäden am Rest des Hauses sind bei sorgfältiger Arbeit eher unwahrscheinlich (im Bestand werden bei Umbaumaßnahmen regelmäßig Teilabbrüche durchgeführt).
     
  5. #5 Gast 85175, 26.11.2022
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    Wem gehört das Vordach? Dir oder dem GU?
    Was heisst "bezahlt wurden"? Wem gehört das Haus/Dach?
     
  6. #6 WilderSueden, 26.11.2022
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    Bei einem Schlüsselvertigvertrag hast du nur einen Anspruch auf das Endprodukt, nicht auf die Zwischenstufen. Eine Abschlagszahlung bedeutet nicht, dass eine gewisse Teilleistung "von dir bezahlt" wurde.
    Oder wie mein SV einmal sagte: "wenn er will kann der GU auch nochmal abreißen und komplett neu anfangen" ;)
     
  7. SIL

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    Das ist leider nicht so korrekt, ist der Rohbau bezahlt ( GU ) ist die Leistung auch erbracht, ein Rückbau ist daher nicht so einfach möglich.
     
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  8. Tilo

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    Hallo

    Das ist ja wieder eine Fragestellung !
    Vermutlich wird hier eine ganze Wohnanlage oder jedenfalls mehrere Häuser gleichzeitig gebaut.
    Die Fertiggarage des Nachbargebaeudes passt nicht durch. Das Vordach muss weg.

    Die rechtlich Frage ist doch, ob euch überhaupt schon etwas gehört. Eine Abnahme in irgendeiner einer Form ist von euch vermutlich noch nicht erfolgt und somit auch noch keinerlei Besitzübergang.

    Ich würde an eurer Stelle eurem Vertragspartner, Bauträger oder GU, einfach schriftlich mitteilen, das ihr den Abbruch des Vordaches nicht möchtet und eure
    Bedenken dazu habt.

    Sollte er es trotzdem abreißen und neu bauen, dann im späteren Abnahmeprotokoll den Sachverhalt kurz Niederschreiben und euren Vorbehalt dazu erklären.
     
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  9. #9 WilderSueden, 26.11.2022
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    Teilabnahmen sind im Schlüsselfertigbau aus gutem Grund nicht üblich und ob der GU sich seine eigene Arbeit offiziell abnimmt...
    Aus der Schilderung erscheint mir das hier eh ein Bauträgerprojekt zu sein (sonst könnte der TE auch einfach dem Nachbar die Überfahrt verweigern), da hat man praktisch gar keine Rechte
     
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  10. #10 Kriminelle, 26.11.2022
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    Gilt es nicht: Zahlung nach Baufortschritt? Das bedeutet nicht, dass man die Heizung bezahlt, nur weil man nach der Hzg. 15% zahlen muss. Der Wert des Hauses wird nur so entsprechend aufgeschlüsselt für eine mehr oder weniger faire Abzahlung.

    Zur Fragestellung: da fehlen ja doch einige Hintergrundsinformationen zu Vertrag, Verhältnis etc, GU oder BT, Gemeinschaftseigentum oder anderes.

    So eine Fragestellung „erlaubt“ oder „nicht erlaubt“ ist ja doch eine sehr eingeschränkte Sichtweise, da kann man sich auf Rechte setzen, zur Not mit einem Anwalt oder Trecker, man kann aber auch fragen, ob man einen Nachteil erleidet, wenn man sich für die Interessen und Not von anderen Menschen, die zukünftigen Nachbarn, interessiert bzw der GU, der immer sehr gut und fachmännisch das eigene Haus errichtet hat. Für manche sind eigene Interessen mehr wert als andere, für andere ist es selbstverständlich, dem anderen zu helfen, auch wenn das eigene Vordach dann mal abgebaut werden muss.

    Mich wundern allerdings die geplanten Grenzabstände: 3 Meter Zuwegung zum Nachbarn bedeutet eigentlich, dass bei Euch noch 3 Meter mind. Grenzabstand (oder so) vorhanden sein muss. Ich kann mir die Notwendigkeit der Abstemmung des Vordaches gar nicht so recht vorstellen, wenn ihr nicht ohne Ausnahmeregelung oder ähnlichem geplant habt.
     
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  11. 11ant

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    Deine Frage ist offenbar ein Doppelposting zu: Neues Betonvordach teilweise wegstemmen :-(
    Im übrigen finde ich die Fragestellung
    falsch (und habe im Zitat den m.E. springenden Punkt markiert).

    Deine Beschreibung klingt für mich, als habest Du vergessen, den Luftraum eines GFL-Korridors zum besagten Hinterlieger freizuhalten.

    Vor diesem Hintergrund sehe ich Deine Frage mit der Annahme nur zweier Dimensionen (einer technischen, und einer rechtlichen zwischen Dir und Deinem GU) gegenüber der rechtlichen Dimension der Gewährung des GFL-Rechtes verblassen.

    Die Frage "aus Deiner Perspektive" will ich Dir dennoch gern beantworten:
    Ein auskragendes Betonbauteil bedarf nach heutiger Ansicht der thermischen Trennung von den Bauteilen innerhalb der "Thermischen Hülle". Dies geschieht meist durch Verwendung sogenannter "Isokörbe" (R), Dabei überschreitet es ehrlich gesagt mein Vorstellungsvermögen, wie dies nach einem "Rückbau" durch Wegstemmen technisch unbedenklich wiederherstellbar sein soll. Insofern teile ich Deine Bedenken in gewährleistungstechnischer Hinsicht. (Aber wie gesagt, ich sehe die Wiederherstellung auch rechtlich gehindert - und insofern auch einen erheblichen Planungsfehler).

    Fazit: aus meiner - freilich auf Deiner Beschreibung aufbauenden - Sicht wird hier eher geboten sein, einen Umbau zu einem dann nicht mehr aus Beton bestehenden, demontierbaren Vordach vorzunehmen.
     
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  12. SIL

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    Nach dem Vortrag GU - BGB Werkvertrag ( VOB wäre mit BGB gleich ) was sagt das BGB , Eigentümer ist wer ?- Bauherr wem sein Grundstück? Klauseln wie gerne enthalten in Verträgen, wie ' bis zur Abnahme und vollständigen Bezahlung . " Blabla wurden nun schon seit Jahren beanstandet und wenn hiermit mit " Besitzübergang" argumentiert wird , auch das ist unwirksam, im theoretischen Fall der GU ( geht IV INS vl INS ) passiert dann was ....da keine Leistung i.d.R. mehr erbracht werden somit auch keine Zahlungen nötig sind ( insofern die Zahlung dem Bautenstand entsprechend ist ) bleibt der Besitzstand wo ...beim Liquidator oder Sequestor ...:mega_lol:bis zum xxx manchmal habt ihr Ideen...

    Zum Anderen hier jetzt 'Durchfahrtsweg ...." dieser muss mindestens 3,00 m sein bei einer Hinterbebauung ggf sogar mehr, warum das jetzt keine Garage passen soll ...
     
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  13. SIL

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    Das ist möglich @11ant aber ob der GU das schafft ist eher fraglich, zumindest ist ein TWP zu konsultieren und qualifizierter Rückbau ....das kostet
     
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  14. 11ant

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    WIE das möglich sein soll, darfst Du gerne mal als Konzept erläutern. Um meine Phantasie zu überfordern, da muß man ja schon "ein paar Butterbrote mehr essen" :-)
     
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  15. #15 hanghaus2000, 26.11.2022
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    Der Unternehmer hat eventuell auf den Isokorb verzichtet, sonst würde Er ja nicht abbrechen wollen.
     
  16. #16 Gast 85175, 26.11.2022
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  17. #17 hanghaus2000, 26.11.2022
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    [Danke @chillig80 für die Links zu den interessanten Promotionclips, aber ...]
    ... ich hätte es nicht schöner sagen können ;-)

    Egal ob zeitgemäß oder in 80er-Jahre-Konstruktion ausgeführt: ein Betonvordach läßt sich nur mit ökonomisch unverhältnismäßigem Aufwand so zurückbauen, daß es danach wie nie weggewesen wieder herstellbar wird. Und bei jeder Methode, die der Bezeichnung als "Wegstemmen" einigermaßen gerecht würde - was ich einem handelsüblichen GU auch viel eher zutraue - wäre dann andererseits illusorisch, auf eine Gleichwertigkeit der Neuauflage zum Originalzustand zu hoffen.
     
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  19. #19 VollNormal, 26.11.2022
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    Und selbst wenn es gelänge, die Bewehrung zu erhalten, wäre diese dann ja immer noch im Weg.
     
  20. #20 Tilo, 26.11.2022
    Zuletzt bearbeitet: 26.11.2022
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    Hallo 11ant
    Siehe Zitat,........die Betonung liegt hier auf "einen Teil".
    Nun beruhigt dich doch mal wieder.

    :bef1003:

    Wenn der TE vielleicht noch ein Foto hat und darin mal markiert, was eigentlich geplant ist und zum Beispiel von einer Betonsäge abgesägt werden soll, verstehst du es dann vielleicht auch besser und es müsste hier auch nicht über Iso - Körbe, Wasserstrahltechnik und massiven Erschütterungen diskutiert werden.

    Wie das Betondach gehalten wird, ob frei auskragend oder auf Stützen bzw. Wänden, weiß doch auch keiner.

    Die neue Bewehrung (Anschluss) wird dann gebohrt und eingeklebt.
     
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