Grundrissdiskussion Neubau mit angrenzender Garage

Diskutiere Grundrissdiskussion Neubau mit angrenzender Garage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Du meinst so? Nein, auch so ganz gewiß nicht. Gib´ dem Planer etwas anderes zu essen, die Haschkekse als Hauptnahrung erweisen sich ja...

  1. 11ant

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    Nein, auch so ganz gewiß nicht. Gib´ dem Planer etwas anderes zu essen, die Haschkekse als Hauptnahrung erweisen sich ja offensichtlich als nicht geeignet. Die letzte Idee, Küche und Wohnzimmer auch flächenmäßig zu "tauschen" war schon deutlich jenseits meiner Humorgrenze an Eurer Stelle. Aber dieser vermeintliche Patch toppt es noch: Bewohner und Gäste wie durch einen Siphonbogen ins Haus zu schleusen, dann eine Besenkammer anstelle des Kellerabganges wie bei einem Bodenplattenhaus zu planen (aber doch einen Keller zu bauen, mit Nur-Außentreppe !) ist als Mißachtungsgeste ggü. den Hauskäufern nicht zu überbieten. Es gibt Momente, in denen ich wohlwollend zu prüfen empfehle, ob nicht gelegentlich eine Ausnahme vom Pazifismus angebracht sein kann. Der Junge bekäme von mir so freundlich auf die Schulter geklopft, daß er in diesem Leben nicht mehr aufstünde.

    Weshalb laßt Ihr Euch soetwas bieten ???
    Einen zumindest symbolischen Rest von Bauherrenwürde sollte man sich auch als Bauträgerkäufer bewahren !
     
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  2. #62 Nicole33, 04.01.2023
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    Deswegen erhoffte Ich mir hier Rat!
    Und Tipps und es ist immernoch kein Bauträger-Architekt.
     
  3. #63 Nicole33, 04.01.2023
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    Die Garage muss nicht am Haus sein, ein seitlicher Eingang ist auch denkbar, uns wäre nur wichtig, das wenigstens irgendetwas großzügig wirkt im Rahmen des möglichen. Wohnen/Essen/ Kochen kann/ soll ein Raum sein
     
  4. 11ant

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    Soll das heißen, ein (klugerweise gemeinsam mit den Hälftennachbarn) frei gesuchter und selbst bezahlter Architekt ist so frech zu Euch (oder unglaublich unfähig), solche Planungsscherze zu servieren ?
    Dann erzähl´ mal mehr über Euch, die Hälftennachbarn und die Entstehungsgeschichte diesen komischen Vogel gefunden zu haben.
     
  5. #65 hanghaus2000, 04.01.2023
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    Es gibt doch einen Schnitt vom DHH Partner. Baut der auch mit Keller? Was sagt der BBP zu Angleichen an des Nachbars Hälfte?
     
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  6. #66 driver55, 04.01.2023
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    Ich kann hier nicht folgen. Es gibt einen „Arschitekt“, aber das Forum soll hier die Planung übernehmen?

    Wenn man öfters Besuch hat, so wie du schreibst, musst den Platz auch dafür vorsehen und gleich 8, besser 10 Stühle einplanen. Das sehe ich nicht.

    Die Dusche nutzt doch kein Mensch. Wo soll man die Klamotten ablegen? Weg damit. Dort kann eine kleine Garderobe hin. Eingang dann gerade aus und nicht durch die Küche. Küchenwand noch etwas nach rechts. Küche als U (90 Grad nach links gedreht) aber etwas enger. Esstisch um 90 Grad drehen…
     
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  7. #67 Nicole33, 04.01.2023
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    Wir bauen gleichzeitig, jeder hat seinen Architekten, die Nachbarn müssen auch 6,5x 10 bauen. Auch mit Keller
     
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  8. #68 Kriminelle, 04.01.2023
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    Dann zeig mal bitte den ganzen Lageplan. Das geht auch selbst gezeichnet. Wir wissen noch nicht einmal, wo der Strassenverlauf ist oder das Maß des Grundstücks.
     
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  9. 11ant

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    Dann solltet Ihr den Architekten der Nachbarn auch Eure Hälfte planen lassen.
     
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  10. #70 Nicole33, 05.01.2023
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    11,50x 28,5 m ca und es gab mal eine GrZ von 0,3, aber an dem Standort stand mal ein EFH welches die Max Maße von 10x13m hat, welches nun für zwei Doppelhaushälften bestimmt ist.
    Dazu gibt es auch einen Vorbescheid, von dem anscheinend keinen cm abgwichen werden kann; deswegen die maße 6,5x 10

    Die Garage darf laut Stadtplanungsamt vorgerückt werden und dort ist die Größe auch erlaubt, sprich die Garage hat/ darf fast dieselbe Grundfläche haben….
     

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  11. #71 driver55, 05.01.2023
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    Was zu prüfen wäre. Weshalb sollte man 5 m Abstand zur Grenze einhalten müssen? Das leuchtet nicht ein. Bei 11,5 m Breite kann man 8,5 m erwarten. (So war doch auch die ursprüngliche Planung; zumindest 8 m Breite)
     
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  12. #72 VollNormal, 05.01.2023
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    Ich sekundiere 11ant in #69. Zumindest würde ich mal spinxen, was die Nachbarn sich von ihrem Architekten entwerfen lassen.
     
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  13. #73 Kriminelle, 05.01.2023
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    Warum nicht? Das ist doch total gängig in manchen Straßen oder Wohngebieten.
    Ich würde sie jetzt auch nicht verschieben wollen bzw nicht, um den Eingang zu verlegen. Der macht nur Sinn, wenn man im EG einen TK-Raum oder eine getrennte Küche dann auf die andere Seite eines Flures generieren möchte. Ihr aber habt den Wunsch nach möglichst viel Allraum. Da macht eine Eingangstür an der kurzen Stirnseite Sinn.
    Das Spiegelbild aus #56: gibt es da ein EG?
     
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  14. 11ant

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    "Sprich bitte in GANZEN Gedanken!" - was soll das heißen: gab es nach dem Vorbescheid eine Bebauungsplanänderung mit nun geringerer GRZ oder nur noch E statt E/D oder was soll der Quatsch ?
    Du wolltest 8 Meter und hättest da eigentlich schon lieber nicht auf den Zentimeter schauen müssen, und nun willst Du Dir auf reines Hörensagen* schlechtgläubig anderthalb Meter Hausbreite stehlen lassen ???

    *) ich zitiere mich mal aus dem orangen Forum:
    ᐅ Bodengutachten - Kampfmittelfreiheit-Überprüfung Pflicht? | Seite 2
     
  15. #75 Nicole33, 05.01.2023
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    Ich sag es mal so, das Baufenster hat eine Größe von 10x13 M für beide Häuser, dem Sttadtplanungsamt ist egal, ob dort ein EFH oder zwei DHH stehen. ( es wurde von uns beiden als DHH Grundstück gekauft; und war zuvor nicht bewusst, dass die Maße so binden sind- Eigenverschulden)
    Wir hatten schon mehrere Telefonate, das Bauordnungsamt verweist immer auf das Stadtplanungsamt.
    Die Nachbarn und wir haben eingereicht und eine Absage erhalten, wobei oft von „massiven Abweichungen“ gesprochen wurde.

    Die Nachbarn planen aktuell nicht mit 6,5x10, sie versuchen es noch mit einem Anwalt, wobei wir in Bayern sind und dem Bauantrag nicht widersprochen werden kann.
     
  16. #76 jodler2014, 05.01.2023
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    Und genau deshalb gehört eine ordentliche Planung auf den Tisch die mit Sachverstand gemacht wurde .
    Das versucht 11ant und andere doch die ganze Zeit zu erklären .
    Und wenn Euer Architekt nicht liefern kann sollte man sich trennen .
    Frage :
    Muss die Garage unbedingt 5m breit sein ?
    Reichen 4m nicht auch aus ?
    Das wurde vieles entspannen .
     
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  17. SIL

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    Und..
    Ich habe nicht alles gelesen , aber auch in Bayern gibt es eine Verfahrensverwaltungsordnung , selbstverständlich wie in allen anderen Bundesländern kann sowohl einem positiven Vorbescheid , einen erteilten BA oder einem nicht genehmigten BA etc , erfolgten oder unterlassenen Auflagen sowohl widersprochen werden und 'Verstreichen des BA' als weitere Möglichkeit (ist hier zumindest aktuell schwieriger, da Gerichte nicht immer der Fristen folgen und diese recht großzügig zu Gunsten der erlassenden Behörde urteilen) ..eine Rücknahme erfolgen kann etc die entsprechenden Rechtsmittel sind im Verfahrensrecht exakt definiert.
     
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  18. #78 Nicole33, 05.01.2023
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    wir hatten auch mit einem Anwalt telefoniert, der meinte man kann nur klagen, ebenso auch der Anwalt der Nachbarn.
    Hast du da mehr Infos? Die vier Wochen sind noch nicht verstrichen
     
  19. #79 driver55, 05.01.2023
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    Es geht um die Breite, also Abstand seitlich! Da reden wir doch i.d.R. von 2,5…3 m!

    Von der Straße zum Haus passt es mit den Fünfen ja.
     
  20. #80 SIL, 05.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 05.01.2023
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    Gibt es nun eine Baugenehmigung ( welche noch nicht rechtswirksam geworden ist ) ? Oder nicht ?
    Worauf bezieht sich diese "Absage "? Begründung etc
    Wurde hier eine Teilablehnung oder Genehmigung erteilt ? Oder wurde ein BA eingereicht , dieser genehmigt und im Nachgang wurden Änderungen/ Dispens / Tolerierung versucht ?
    Ansonsten wenn nur BA oder Vorbescheid - Rücknahme siehe Anhang ( als Beispiel) , wenn Baugenehmigung bereits vorliegend ist , formal Widerspruch ( Begründung kann später folgen , somit wird die Frist vorab gehemmt ) ab hier herrscht allerdings Anwaltszwang.
    Bei allen Varianten fallen Gebühren/ Arch Kosten etc an, eine Reduzierung des Gebührenbescheides erfolgt unterschiedlich ( zum Teil gar keine , in anderen Gemeinden bis zu 50% ).
    Grundlegend ist die Frage was sie wollen :
    Rücknahme
    Widerspruch
    Teil Widerspruch
    Klage gegen die erlassene Baugenehmigung ( de facto gegen sich selbst und den Entwurfsverfasser )
    Oder gar nicht bauen ...

    etc
     

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