Vermessungsleistungen - Unterschiede Bodenplatte/ Keller?

Diskutiere Vermessungsleistungen - Unterschiede Bodenplatte/ Keller? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir sind gerade dabei unser Haus zu bauen. Der Vermesser hat seine Arbeit bereits getan und uns eine Rechnung geschickt, die...

  1. #1 FamilieTuerglas, 25.02.2023
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    Hallo zusammen,

    wir sind gerade dabei unser Haus zu bauen. Der Vermesser hat seine Arbeit bereits getan und uns eine Rechnung geschickt, die deutlich höher liegt, als ursprünglich vereinbart (2.500 auf 3.600 €).
    Er schreibt bei den Posten zum einen "Schnurgerüstabsteckung für Bodenplatte" und dann weiter unten "Kellereinmessung (Einmessung auf eigens gestelltem Schnurgerüst Incl. Material und Montage)".
    Wir verstehen aber nicht wirklich, was da nun er Unterschied ist. Weil im Endeffekt hat er nur das Schnurgerüst der Bodenplatte gemacht und uns ist nicht ganz ersichtlich, was mit Kellereinmessung gemeint ist.
    Nebenbemerkung: Es handelt sich um ein Hanggrundstück, weshalb es eigentlich nur ein halber Keller ist ;D

    Würden uns über Einschätzungen/Erfahrungen was eine Kellereinmessung sein könnte freuen.

    Danke!
     
  2. Yilmaz

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    War das Schnurgerüst vorher nicht Angeboten worden?

    Falls nein, dann ist die Abrechnung der Leistungen berechtigt
     
  3. #3 FamilieTuerglas, 25.02.2023
    FamilieTuerglas

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    Das Schnurgerüst hat er nochmals separat abgerechnet, was wir ja auch akzeptieren, wobei uns das vorher auch nicht mitgeteilt wurde. Aber die Kellereinmessung kam auf einmal mit dazu mit 750€. In den Leistungen des Vertrages stehen die Punkte
    - Höheneinmessung
    - Einmessung eines Schnurgerüstes
    - Feinnivellement der Höhe
    Und in der Abschlussrechnung kam plötzlich mit dazu
    - Material des Schnurgerüstes --> ist für uns ok
    - Garageneinmessung --> ist für uns ok
    - Kellereinmessung --> wissen wir nicht was es sein soll
     
  4. Dimeto

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    Es ist schade, wenn zu Kommunikationsproblemen zwischen dem Bauherrn, dem Bauuntrenehmen und den Fachingenieuren kommt. Die Profis sollten das eigentlich zu vermeiden wissen. Nun müsste man hier allerdings die genauen Konstellationen, Vertragsverhältnisse und Absprachen kennen.

    Die bisherige Schilderung lässt folgendes Bild bei mir entstehen: Das Bauuntenehmen sagt, Ausschachtung machen wir vorher selber, der Vermesser soll nach Vollendung der Erdarbeiten nur die Schnurgerüste einmessen. Die Bauherrschaft gibt das so ans Vermessungsbüro weiter, die das nicht weiter hinterfragen und von einem Standardauftrag ausgehen, bei dem die Schnurgerüste bauseits zu stellen sind. Beim Absteckungstermin stellt der Vermessungstrupp fest, dass keine Schnurgerüste erstellt wurden und auch die Lage des Gebäudes anhand der Ausschachtung nicht hinreichend genau erkennbar ist, um die Schnurgerüste zu erstellen. Es muss also erst der Keller grob abgesteckt werden, um überhaupt zu wissen, wo die Schnurgerüste geschlagen werden müssen. Anschließend werden die Nägel auf die Schnurgerüste geschlagen. Es ist also die komplette Grobabsteckung hinzugekommen. Wenn alles an einem Tag erledigt wurde, ist der Preis zwar recht hoch, aber durchaus noch im üblichen Rahmen.

    Geht mal davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat, und fragt freundlich nach. Wenn Ihr Euch nicht im Ton vergreift, wird man Euch die Posten genau erklären und niemand muss sich ärgern. Wenn die Erklärung für Euch plausibel erscheint, könnt Ihr ja um ein wenig Entgegenkommen wegen Synergieeffekten bitten.
     
  5. #5 FamilieTuerglas, 25.02.2023
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    Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Die Grobabsteckung wurde aber durch den selben Vermesser gemacht. Dann wurde ausgegraben und dann kommt wohl die Kellereinmessung, wenn ich die Ausführung richtig verstehe? Also vom Angebot her, dachten wir eigentlich, dass es einen Unterschied macht, ob es sich um eine Bodenplatte oder einen Keller handelt. Es scheint so, als ob das Angebot wohl bewusst so geschrieben wurde, da von vornherein bekannt war, dass wir einen "Keller" bauen.
    Ja, wir haben eh schon mal nachgefragt, aber natürlich keine Antwort erhalten bis jetzt.
     
  6. #6 Fabian Weber, 25.02.2023
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    Haben die vielleicht den fertigen Keller nochmal eingemessen? Sowas steht schon manchmal als Auflage in der Baugenehmigung, damit man Fehler frühzeitig erkennen kann.
     
    Dimeto gefällt das.
  7. #7 FamilieTuerglas, 25.02.2023
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    Nein, der Keller ist noch nicht einmal gebaut. Lediglich die Bodenplatte ist gegossen und die Schlussrechnung vom Vermesser kam aber schon. Von daher verstehe ich nicht, was das mit dem Keller zutun hat weil der ja noch nicht steht :D
     
  8. Dimeto

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    Ohne bereits alle erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen zu kennen, ohne Details zu den Auftragsverhältnissen, ohne exakten Wortlaut der Angebote und ohne exakte Rechnung mit allen Einzelpositionen bleibt es stochern im Nebel.
    ... für 2500,- erscheint mir recht hoch, insbesondere wenn vorher schon eine Grobabsteckung gemacht wurde. Und für
    ... nochmal 1100,- ist schon viel.
    Welches Bundesland?
    Wurde auch ein Lageplan zum Bauantrag vom Vermesser angefertigt?
    Wurde die Gebäudeeinmessung beauftragt, sofern wir nicht in Thüringen sind?
    Na gut, dann gibt's auch kein Geld, bis die Fragen beantwortet sind.
    Wurde die denn vielleicht eingemessen? Wird oft auch als Sockelabnahme bezeichnet.
    Gibt es eine Auflage in der Baugenehmigung?
     
  9. #9 FamilieTuerglas, 26.02.2023
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    Wir wissen, dass es nicht so einfach zu beantworten ist ohne die Hintergründe genau zu kennen und den Vertrag vorliegend zu haben. Grundsätzlich hat es uns interessiert, was genau eine Kellereinmessung ist und was der Unterschied zur Einmessung einer Bodenplatte ist. Bundesland ist Bayern. Nach dem gießen wurde seitens Vermesser nichts mehr gemacht. Eine Auflage aus der Baugenehmigung ist uns nicht bekannt.

    Es gibt seitens dem Vermesser keine noch zu erbringenden Leistungen. Er hat zuletzt die Schnurböcke aufgestellt usw, ein Protokoll (Planumsabnahme/ Schnurgerüsteinmessung) gesendet und dann gleich die Schlussrechnung hinterher.

    Das sind die Leistungen aus dem Vertrag
    upload_2023-2-26_16-19-56.png

    Und das kam dann in der Schlussrechnung. Die unteren drei Posten kamen eben zusätzlich dazu, wobei wir eben noch sagen, dass wir das verstehen. Aber was genau denn die Kellereinmessung ist, verstehen wir einfach nicht.

    upload_2023-2-26_16-22-23.png
     
  10. Dimeto

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    Da die Faktenlage immer noch unklar ist, bleiben auch die Antworten ungenau.
    Meine Vermutung: Der Kollege scheint in seinem Geschäftsbuch diese Unterscheidung zu treffen, die Tätigkeit ist aber die gleiche. Vielleicht beinhaltet in seinem Geschäftsbuch die "Kellereinmessung" die Erstellung der Schnurgerüste, während die "Einmessung eines Schnurgerüstes" das Vorhandensein der Schnurgerüste voraussetzt. Da letztere im Angebot stand, hat er vergessen, diesen Posten aus der Rechnung zu entfernen.

    Die Wahrheit wirst Du nur im direkten Gespräch erfahren oder Du sendest eine schriftliche Anfrage.
     
  11. #11 Tilo, 27.02.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.02.2023
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    Hallo TE
    In # 1 hattest du geschrieben, dass dein Keller nicht die Abmessungen des Hauses, sprich kleiner als das Erdgeschoß ist ?
    Somit:
    1 x Einmessung Teilkeller
    1 x Einmessung FT- Haus Haas, Erdgeschoss
    1 x Einmessung Garage

    Ein Schnurgeruest vermutlich über den Rohbauer und ein Schnurgeruest über den Vermesser.
    Was von den Leistungen bereits erledigt und was noch nicht, musst du prüfen.
    Vielleicht war dem Vermesser bei der Angebotsunterbreitung etwas nicht bekannt, deshalb jetzt die Differenz.
     
  12. #12 FriedhelmDoell, 21.03.2023
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    Ohne Auftrag keine Vergütung. Fragen Sie den Vermesser, was er da gegenüber dem beauftragten Angebt zusätzlich gemacht haben will und woraus er den Auftrag dazu herleitet. Der Rechnungsersteller muss belegen, warum ihm das Entgelt zusteht. Wenn er das nicht kann: Rechnung prüfen, d.h. ggf. die Pos. rausstreichen und den unstrittigen Betrag bezahlen. Rechnungsrücklauf (Kopie) an den Ersteller nicht vergessen, den braucht er für seine Buchhaltung.
     
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