Führung eines Baugeschäfts??

Diskutiere Führung eines Baugeschäfts?? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Bei mir stellt sich folgende Frage: Habe bisher immer gedacht, dass die Führung einer Baugeschäft GmbH immer ein Handewerksmeister zu...

  1. Andy30

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    Hallo.

    Bei mir stellt sich folgende Frage: Habe bisher immer gedacht, dass die Führung einer Baugeschäft GmbH immer ein Handewerksmeister zu übernehmen hat. Mein Bruder baut mit einer Baufirma, dessen Chef ein Bauingenieur ist. So viel ich weiß, gibt es in dem Betrieb keinen Meister, nur Gesellen.

    Ich will keinen B.Ing. schlecht machen, aber hat er denn handwerklich gesehen (theoretisch bestimmt) die nötige Ahnung bzw. Ausbildung, um die entsprechenden Handewerksleistungen auszuführen. Ich kann mir vorstellen, dass so ein studierter Bau.Ing. handwerklich nicht so fit ist.

    Kann jemand vielleicht weiterhelfen??

    Danke.

    Gruß Andy
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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  3. Yilmaz

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    und das bei Sovielen Bauingenieueren hier :)
     
  4. Robby

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    muß ich als Meister nicht besser mauern können als die Gesellen ;)
     
  5. #5 Carden. Mark, 25.01.2007
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    Der muss ja auch nicht unbedingt selber bauen.
    Überwachen reicht ja auch.
    Und überwachen dürfen ja sogar Architekten:D
     
  6. #6 Carden. Mark, 25.01.2007
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    So Schnell Kann Ja Gar Keiner Schreiben
     
  7. Robby

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    Überwachen

    dürfen auch die Ventikdeckalabdichtungsclubs :angel:

    und der Metzger und der Bäcker aber können tuen die´s im Gegensatz meist nicht ;)
     
  8. #8 Baufuchs, 25.01.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Andy30

    Gut, dass der Bruder nicht mit einem Bauträgerunternehmen baut. Dessen Chef kann Frisör sein....

    Hatten Sie nicht mal so was vor?
     
  9. #9 Carden. Mark, 25.01.2007
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    Was hatte er vor????
    Mit dem Friseur zu bauen?
     
  10. Jonny

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    @Mark
    Baust du ohne Friseur? :biggthumpup:

    Grüsse
    Jonny
     
  11. Robby

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    reicht es wenn in der Firma ein Technischer Leiter angstellt ist Geschäftsführer können auch alle anderen sein...

    Nach 3 Insolvenzen versuchen manche auch den Hund dafür einzusetzen...
     
  12. #12 MLiebler, 25.01.2007
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    Also Kinners, Frisör sit ja weingstens noch ein Handwerksberuf

    Ich kenne hier in Rhein -Main einen erfogreichen Bauträger hat eine ganz andere Karriere, vom Rotlichtmilieu über Gebrauchtwagenhändler zum BT
    In HH hab ich einen Kunden, dessen BT kommt auch ursprünglich aus dem Milieu und benimmt sich auch so....
    Seitdem hab ich immer die passende Ausrüstung im Wagen...
     
  13. JDB

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    Als Bau.-Ing. und gelernter Maurer dürfte ich jederzeit ein Baugeschäft aufmachen. Aber irgendwo war ein Unterschied...
    Ich glaube, ich dürfte nicht ausbilden, oder?
     
  14. Jonny

    Jonny

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    Bingo!
    oder Ausbilderschein noch machen.

    Grüsse
    Jonny
     
  15. Robby

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    Ohne

    Ausbildereignungsschein nicht
     
  16. #16 Landbub, 26.01.2007
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    ist in unserer Branche auch so. Ich darf als Dipl.-Inform. keine DV-Kaufleute ausbilden. Dafür ist ein zeitaufwändiger Befähigungsschein nötig. Andererseits klagt die Agentur für Arbeit immer, dass es zuwenig Lehrstellen für das Fach gibt.

    Man muss ja nicht alles verstehen :mauer
     
  17. Ryker

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    So dramatisch aufwaendig kann der nicht sein, mein Lehrherr
    war auch bloss Dipl.-Ing. und hat ihn trotzdem bestanden.
     
  18. Quelle

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  19. #19 Carden. Mark, 26.01.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    :offtopic:
    Ich brauche noch nicht einmal Maler gerlernt zu haben und darf trotzdem den Malermeistertitel anstreben
    (gilt zwar für jeden Handwerkzberuf - aber das sage ich jetzt nicht)
     
  20. #20 Der Bauberater, 26.01.2007
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    n'Hallo,
    es gibt eine gegen- bzw. wechselseitige Anerkennung/Gleichstellung von Meistern und Ingenieuren. Die Googler unter Euch werden es evtl. vor mir finden;)
    Ich habe das vor 10 Jahren selbst durchgekämpft:boxing
    Mit meinem Gesellenbrief (Maurer) und dem Diplom (Architektur) habe ich den Befähigungsnachweis erbracht und darf 1. eine Bauunterbehmung führen und 2. Lehrlinge im Gewerk Maurer und Betonbauer ausbilden.
    Habe von der HWK extra eine "Ausbilderkarte" bekommen. Also es gibt da was, nur Wo:mauer
    Gruß aus Baden
     
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