Wer darf statische Berechnungen für Wanddurchbrüche erstellen?

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  1. Nedoo

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    Hallo zusammen,

    darf ich als freiberuflicher Bauingenieur (ohne Eintrag als Tragwerksplaner in der Kammer) statische Berechnungen für kleine Umbauten wie beispielweise Wanddurchbrüche und/oder entfernen von tragenden Wänden für Privatpersonen durchführen? Ist eine Eintragung in die Kammer als Tragwerksplaner hierzu Pflicht?

    Vielen Dank
    Nedoo
     
  2. #2 Jo Bauherr, 04.06.2024
    Jo Bauherr

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    Das steht in der jeweiligen LBO. Bitte da mal nachlesen.
     
  3. #3 Fred Astair, 04.06.2024
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    Berechnen darfst Du alles, was Du Dir zutraust.
    Die Frage ist, was Du verantworten kannst.
    Hast Du eine Berufshaftpflichtversicherung und wenn ja, welche Schäden an Kapital und Leben deckt die ab?
     
    DerSchreiner, BaUT und Jo Bauherr gefällt das.
  4. BaUT

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    Du kannst "alles" berechnen.
    Die Frage ist, ob du deine Berechnungen beim Bauamt einreichen musst/willst und ob es sich bei deinen Berechnungen um Unterlagen der Baugenehmigung handelt, dann müsstest du i.d.R. "bauvorlageberechtigt" sein.
     
  5. Nedoo

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    Vielen Dank für eure Antworten!

    Hab ich das richtig verstanden: Da es sich hierbei um genehmigungsfreie Umbauten handelt ist die Berechnung der Satik durch mich möglich!? Ein in der Kammer registrierter Tragwerksplaner ist nicht notwendig, da kein Bauantrag eingereicht werden muss!? Wichtig wäre lediglich, dass meine Berufshaftpflichtversicherung die Schäden an Kapital und Leben abdecken würde!?
     
  6. #6 Fred Astair, 05.06.2024
    Fred Astair

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    Ja.
    Alles andere wird geprüft, wenn der Bau eingestürzt ist und nach der Ursache gesucht wird.
    Berichte mal, was Dir die Versicherung erzählt. Dann dürfte sich die Anfrage erledigt haben.
    Überhaupt, wer solche Fragen stellt...
     
  7. BaUT

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    Bist du denn überhaupt Kammermitglied?
    Und für welches Tätigkeitsgebiet (Beratung, Planung, Bauleitung, ...) bist du denn versichert?
     
  8. Nedoo

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    Ich bin bauvorlagenberechtigter Ingenieur und biete Planungsleistungen und Bauleitung an.
     
  9. #9 Fred Astair, 05.06.2024
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    Die Frage war die nach Deiner Versicherung.
    In der Police steht haarklein, welche Tätigkeiten mit welcher Schadenshöhe versichert sind.
     
  10. Nedoo

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    Beispiele für versicherte Personenschäden: 3.000.000,00 EUR
    Forderungen aufgrund von:
    • Verletzungen der Bauaufsicht (z.B. unsachgemäße Baustellensicherung)
    • Planungsfehlern (z.B. falsch konzipierte Fluchtwege, Brandschutz)
    • Berechnungsfehlern (z.B. Einsturz wegen Statik)
    • Beratungsfehlern (z.B. Schäden durch fehlerhafte Gutachten)
     
  11. #11 Fred Astair, 05.06.2024
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    Dann ist doch alles gut.
    Wenn dann noch der Verzicht der Einwendung grober Fahrlässigkeit drinsteht, bist Du fein raus.
     
  12. Nedoo

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    Grobe Fahrlässigkeit kann nicht versichert werden. Egal in welcher Branche.
     
  13. BaUT

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    Also bist du Kammermitglied und du bist bauvorlageberechtigt!
    In welcher Fachgruppe du dich angemeldet hast ist dann total egal.
     
  14. SIL

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    Nein , falls er in die TWP Liste willst gilt grob 3 Jahre Tragwerksplanung oder Prüfstatik , d.h. da vermutlich AK Kammer eben 3 Jahre Projekte mit Statik - dann wird Berechtigter Standsicherheitsnachweis.
    Ansonsten wie von Jo bemerkt LBO schauen zum Teil schwammig formuliert wie ' Sachkunde fähige Person ' für stat.Belange zu gut deutsch kann jeder , für den TE seine Frage sehe ich daher kein Problem, als Hinweis sollten Bauten Mehrgeschossig zum Beispiel SB anfallen wirst du dort keine Statik ( zumal Vorlage Prüfstatiker ) einreichen können in den meisten Bundesländern.
     
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