Falsche Wohnflächenberechnung EFH

Diskutiere Falsche Wohnflächenberechnung EFH im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, im August 2020 wurde das EFH fertiggestellt. Mir liegt von der Vertragsunterzeichnung aus dem Jahr 2017 das "Formblatt...

  1. #1 Ich Bins, 07.11.2025
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    Hallo zusammen,

    im August 2020 wurde das EFH fertiggestellt. Mir liegt von der Vertragsunterzeichnung aus dem Jahr 2017 das "Formblatt Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung" vor bei der Teile der Treppe enthalten sind. Treppen mit mehr als drei Stufen bleiben ja eigentlich außer Betracht. Der Bauträger hat die Gesamtwohnfläche neu berechnet die nun 8,66 % kleiner wurde. Beim zuständigen Kreisbauamt kostet mich die Anfrage nach der dort hinterlegten Wohnfläche 100 €, weil die Akte in einem externen Archiv "ausgegraben" werden muss.
    Was mus ich tun, bzw. wer muss was tun damit die neu berechnete Wohnfläche rechtsverbindlich wird?

    VG. Ich Bins
     
  2. #2 nordanney, 07.11.2025
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    Was bedeutet "rechtsverbindlich werden" für Dich und wofür brauchst Du das?
    - für die Bank, weil damit das Haus kleiner und damit der Wert auch geringer wird?
    - für Dich fürs Gefühl?
    - Ansprüche gegen den Bauträger/GU wegen kleinerem Haus?
     
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  3. #3 Ich Bins, 07.11.2025
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    Für eine Grundbesitzbewertung, für das Finanzamt (Grundsteuer), evtl. für die Gebäudeversicherung.
     
  4. BaUT

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    Der Bauträger als damaliger Bauherr muss eine Korrektur der Wohnflächenberechnung beim Bauamt zur Akte reichen.
     
  5. #5 nordanney, 07.11.2025
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    Dann nimm die Berechnung, die er dir jetzt offiziell gegeben hat. Wenn jemand einen Nachweis fordert, zeigst du die vom Bauträger eingereichte und unterzeichnete Berechnung.
     
  6. #6 Ich Bins, 07.11.2025
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    Die alte Berechnung hat der Architekt unterschrieben, muss der mit ins Boot?

    Die Neuberechnung ist noch nicht unterschrieben.
     
  7. BaUT

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    Mach's doch nicht so kompliziert!
    Derjenige, der die alte (fehlerhafte) WFL-Berechnung unterschrieben und beim BA eingereicht hat, der muss jetzt auch das aktuelle Anschreiben an das BA fertigen wo drin steht "Hiermit korrigieren wir die im Bauantrag fehlerhafte WFL-Berechnung von X m² auf Y m². Berechnung liegt bei."
     
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  8. #8 Ich Bins, 07.11.2025
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    Wir haben das Grundstück bereits selbst besessen und haben den Bauträger mit der Errichtung des EFH beauftragt. Die Bauunterlagen haben wir unterschreiben und sie wurden auf unserem Namen eingereicht.
     
  9. #9 nordanney, 07.11.2025
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    ???
     
  10. #10 Fabian Weber, 07.11.2025
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    Na wenn es kein Bauträger sondern eine Generalunternehmer war, dann gab es ja trotzdem den Architekten oder jemanden, der die Berechnung erstellt hat.
     
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