Falsche Wohnflächenberechnung EFH

Diskutiere Falsche Wohnflächenberechnung EFH im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, im August 2020 wurde das EFH fertiggestellt. Mir liegt von der Vertragsunterzeichnung aus dem Jahr 2017 das "Formblatt...

  1. #1 Ich Bins, 07.11.2025
    Ich Bins

    Ich Bins

    Dabei seit:
    13.06.2016
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    12
    Beruf:
    Universaldiletant
    Ort:
    Bietigheim
    Hallo zusammen,

    im August 2020 wurde das EFH fertiggestellt. Mir liegt von der Vertragsunterzeichnung aus dem Jahr 2017 das "Formblatt Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung" vor bei der Teile der Treppe enthalten sind. Treppen mit mehr als drei Stufen bleiben ja eigentlich außer Betracht. Der Bauträger hat die Gesamtwohnfläche neu berechnet die nun 8,66 % kleiner wurde. Beim zuständigen Kreisbauamt kostet mich die Anfrage nach der dort hinterlegten Wohnfläche 100 €, weil die Akte in einem externen Archiv "ausgegraben" werden muss.
    Was mus ich tun, bzw. wer muss was tun damit die neu berechnete Wohnfläche rechtsverbindlich wird?

    VG. Ich Bins
     
  2. #2 nordanney, 07.11.2025
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.798
    Zustimmungen:
    3.308
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Was bedeutet "rechtsverbindlich werden" für Dich und wofür brauchst Du das?
    - für die Bank, weil damit das Haus kleiner und damit der Wert auch geringer wird?
    - für Dich fürs Gefühl?
    - Ansprüche gegen den Bauträger/GU wegen kleinerem Haus?
     
    BaUT gefällt das.
  3. #3 Ich Bins, 07.11.2025
    Ich Bins

    Ich Bins

    Dabei seit:
    13.06.2016
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    12
    Beruf:
    Universaldiletant
    Ort:
    Bietigheim
    Für eine Grundbesitzbewertung, für das Finanzamt (Grundsteuer), evtl. für die Gebäudeversicherung.
     
  4. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.588
    Zustimmungen:
    5.332
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Der Bauträger als damaliger Bauherr muss eine Korrektur der Wohnflächenberechnung beim Bauamt zur Akte reichen.
     
  5. #5 nordanney, 07.11.2025
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.798
    Zustimmungen:
    3.308
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Dann nimm die Berechnung, die er dir jetzt offiziell gegeben hat. Wenn jemand einen Nachweis fordert, zeigst du die vom Bauträger eingereichte und unterzeichnete Berechnung.
     
  6. #6 Ich Bins, 07.11.2025
    Ich Bins

    Ich Bins

    Dabei seit:
    13.06.2016
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    12
    Beruf:
    Universaldiletant
    Ort:
    Bietigheim
    Die alte Berechnung hat der Architekt unterschrieben, muss der mit ins Boot?

    Die Neuberechnung ist noch nicht unterschrieben.
     
  7. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.588
    Zustimmungen:
    5.332
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Mach's doch nicht so kompliziert!
    Derjenige, der die alte (fehlerhafte) WFL-Berechnung unterschrieben und beim BA eingereicht hat, der muss jetzt auch das aktuelle Anschreiben an das BA fertigen wo drin steht "Hiermit korrigieren wir die im Bauantrag fehlerhafte WFL-Berechnung von X m² auf Y m². Berechnung liegt bei."
     
    11ant gefällt das.
  8. #8 Ich Bins, 07.11.2025
    Ich Bins

    Ich Bins

    Dabei seit:
    13.06.2016
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    12
    Beruf:
    Universaldiletant
    Ort:
    Bietigheim
    Wir haben das Grundstück bereits selbst besessen und haben den Bauträger mit der Errichtung des EFH beauftragt. Die Bauunterlagen haben wir unterschreiben und sie wurden auf unserem Namen eingereicht.
     
  9. #9 nordanney, 07.11.2025
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.798
    Zustimmungen:
    3.308
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    ???
     
  10. #10 Fabian Weber, 07.11.2025
    Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    15.953
    Zustimmungen:
    6.237
    Na wenn es kein Bauträger sondern eine Generalunternehmer war, dann gab es ja trotzdem den Architekten oder jemanden, der die Berechnung erstellt hat.
     
    11ant gefällt das.
Thema:

Falsche Wohnflächenberechnung EFH

Die Seite wird geladen...

Falsche Wohnflächenberechnung EFH - Ähnliche Themen

  1. Feuchtigkeitsproblem: falscher Anschluss zwischen Fliesenterrasse und Hauswand?

    Feuchtigkeitsproblem: falscher Anschluss zwischen Fliesenterrasse und Hauswand?: Hallo zusammen, wir haben Ende letzten Jahres ein Haus gekauft. Am vergangenen Wochenende habe ich eine Wasserspur an einer Kellerecke (zum...
  2. Feuchtigkeitsproblem: falscher Anschluss zwischen Fliesenterrasse und Hauswand?

    Feuchtigkeitsproblem: falscher Anschluss zwischen Fliesenterrasse und Hauswand?: Hallo zusammen, wir haben Ende letzten Jahres ein Haus gekauft. Am vergangenen Wochenende habe ich eine Wasserspur an einer Kellerecke (zum...
  3. Falsche Terrassenplatten geliefert aber schon eingebaut

    Falsche Terrassenplatten geliefert aber schon eingebaut: Hallo, vielleicht kennt sich jemand mit der aktuellen Rechtslage aus... Wir hatten von einem Fliesenfachgeschäft Terrassenplatten zur Bemusterung...
  4. Wände falsch grundiert, was tun?

    Wände falsch grundiert, was tun?: Hi zusammen, ich habe Q4 verspachtelte und 2-mal geschliffene Wände. Vor den Malerarbeiten hat mein Handwerker diese mit Gloria Drucksprüher und...
  5. Falsche Neu-Vermessung nach Flussbettverlagerung

    Falsche Neu-Vermessung nach Flussbettverlagerung: Hallo, mein Grundstück wurde erst- und letztmals im 19 Jh. vermessen (BaWü). Es ist ein Flussanrainer-Grundstück. Die Abmarkungen waren nicht...