Bauträger lässt Klinker mit Salz-Säure behandeln

Diskutiere Bauträger lässt Klinker mit Salz-Säure behandeln im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn man das richtig macht ist der Klinker hinterher ohne Kalkanhaftungen, wenn falsch hast du schöne weiße Fugen deine Fenster Türen sind...

  1. 415B

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    Wenn man das richtig macht ist der Klinker hinterher ohne Kalkanhaftungen, wenn falsch hast du schöne weiße Fugen deine Fenster Türen sind erneuerungsbedürftig und die Erde kann ausgetauscht werden. .
     
  2. #22 petra345, 16.06.2026 um 08:34 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 16.06.2026 um 17:55 Uhr
    petra345

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    Ohne einen vereidigten Gutachter plus Anwalt wird sich hier nichts verändern. Eine kostengünstigere Vorstufe wäre der Außendienst des Klinkerherstellers.
    Im übrigen kann ein solcher Schaden durchaus beseitigt werden. Man muß die Verklinkerung nur abbrechen und neu machen. Die Kosten sind aber derartig hoch, daß ein Gericht dem Antrag vermutlich nicht folgen wird. Also bleibt am Ende nur ein Abzug von der Rechnung.

    Auf jeden Fall muß jetzt ein Abschlag einbehalten werden und der Bauträger/GU muß beweisen, daß ein fehlerfreies Werk vorliegt. Nicht der Kunde muß vor der Abnahme den Mangel beweisen. Deswegen ist die Abnahme, bzw. die Verweigerung der Abnahme jetzt so wichtig.
    Erst mit der Abnahme als fehlerfrei wird der volle Rechnungsbetrag fällig und danach muß der Kunde den Mangel beweisen.
     
  3. msfox30

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    Das soll nicht deine Sorge sein. Der GU hats verbockt und soll es richten. Im worst.case macht er alles neu. Sein Problem. Wenn der Ausdienstler vom Hersteller da ist, kannst du ihn ja fragen, wie man den Schaden beheben kann. Wenn er sagt, geht nicht, muss es eben neu. Wichtig ist nur, dass du die Prozesse einhälst. Mangelanzeige brauchen z.B. eine Frist, ggf. mit Nachfrist. Ich weiß nur nicht, ob man die Mangelanzeige schon vor der Abnahme stellen darf. Auf alle Fälle schriftlich und ggf. mit Hinweis, dass ihr so die Abnahme verweigern werdet.
     
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  4. MariaMatz

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    Wie soll das funktionieren, die Klinker zu erneuern? Ich lese immer, dass dann auch die komplette Dämmung neu muss. Dann ist das Haus am Ende undicht. Wo können wir uns informieren, wie man das Mauerwerk erneuern kann? Der GU wird sich vermutlich komplett rausreden. Kennt jemand einen guten Anwalt im Raum Oldenburg?
     
  5. MariaMatz

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    Wieso müssen Fenster, Türen neu und die Erde ausgetauscht werden?
     
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    Weder hätte die Dämmung etwas damit zu tun, noch besorgte sie die Dichtigkeit des Hauses. Ein Rück- und Wiederaufbau der Verklinkerung würde irgendwo im Instanzenweg an der Verhältnismäßigkeit scheitern, und im übrigen auch eine Insolvenzgefahr heraufbeschwören.

    Die Fachanwältin im Raum Mainz (gugele nach Bauglück) kann einen Kollegen im zuständigen Gerichtsbezirk untermandatieren.

    Aus meiner Sicht seid Ihr einfach fahrlässig ungeschickte Bauauftraggeber, und der "Schaden" beschränkt sich auf eine Optik unterhalb der (naiven) Erwartungen. Das erste Haus baut man für einen Feind ;-(
     
  7. MariaMatz

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    Wieso würde es eine Insolvenzgefahr hervor schwören? Unser GU ist ein großes Unternehmen. Die bauen 150 Häuser pro Jahr. Unser Bauunternehmen hat einen sehr guten Ruf über Generationen. Das die unser Haus mit Salz-Säure waschen konnten wir nun wirklich nicht wissen. Wir hatten vorher auch gefragt mit was das Haus gewaschen wird und da hieß es mit Wasser. Die bauen mittlerweile das 8 Haus im Wohngebiet. Es sind nicht nur optische Mängel. Unser Sockel Klinker hat jetzt nicht mehr die Wasserundurchlässige Eigenschaften wie vorher und der Moorbrand bröckelt bereits und wird schmutzig und blüht aus.
     
  8. Tikonteroga

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    Hast du eine Rechtsschutzversicherung, die diesen Fall versichert?
     
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    Die gute Nachricht ist gleichzeitig auch eine schlechte: einerseits werden sie euretwegen nicht die Insolvenzkarte spielen, aber andererseits haben sie den Atem, Euch sich vor dem OLG die Watsch´n abholen zu lassen, daß der Rückbautraum an der Verhältnismäßigkeit platzt. Einen Ruf können manche Unternehmen auch anders als mit guter Arbeit schützen. Und Auftraggeber steuern über den Preis, wofür auch ansonsten solide GU Bauhilfsarbeiter einsetzen.

    Weder beim Kaiser, noch bei Adam und Eva haben Eure Klinker jemals die Eigenschaft einer hydrophoben Oberfläche besessen. Klinker verhalten sich zu normalem Backstein ähnlich wie Zwieback zu Toast: sie sind krosser durchgebraten und haben dadurch kleinere Poren, daher nehmen sie den Regen oder sonstigen Wassereintrag kapillar weniger saugkräftig auf. Eine höhere Hydrophobierung erreicht hier nur die Engobierung der dunkleren Klinker, umgekehrt sind die besandeten Mettwurstklinker mit ihrem gewollten Scarface eben auch entsprechend schmuddelophil. Ihr hättet sie abdecken sollen, so lange Eure Baustelle noch wie ein Truppenübungsplatz aussieht. Das weiß aber eigentlich jedes Kind - erst recht, wenn es schon groß genug ist, in einen Laderaum zu schauen. Ihr habt genau diese Mischung aus Klinkern mit diesen und jenen Eigenschaften gewollt, und habt sie nach dem Einbau nicht ausreichend geschützt. Das ist kein Verschulden von Leuten, in deren Lohngruppe Intelligenz nicht mitbezahlt und entsprechend nur selten angeboten wird. Marktwirtschaft eben, auch wenn der (west)deutsche Verbraucher seine Naivität unter Naturschutz wähnt.

    Den Fall der ich sachma unartikulierten Mängelrüge und ihrer Folgen versichert noch nicht einmal die Arroganz. Der ursprüngliche Schaden ist durch unterlassene Sorgfalt (Abdeckungen stehen in den BLB oder sind "bauseits") entstanden und wurde dann von den Auftraggebern (auch wenn sie sich dessen nicht bewußt sein mögen) forciert. Als technischer Kaufmann bin ich Fürdenhausgebrauchjurist genug um zu erkennen, daß es hier best Case auf einen Vergleich hinausgeht. Ich sehe die Maximalerwartung bei fünf Mille Schmerzensgeld für den optischen Mangel, denn mehr ist es (wenigstens ohne das Mitverschulden der Auftraggeber) nicht.
     
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  10. petra345

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    Eine schriftliche(!) Mängelanzeige kann man immer stellen, wenn der Mangel erkannt wird. Man muß es sogar wegen der Schadensminderungspflicht. Die Beseitigung des Mangels wird ja nicht leichter, wenn man wartet bis nachfolgende Gewerke die Stelle zugebaut haben.
     
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