Bauzeit

Diskutiere Bauzeit im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Na ja wir haben ein schlüsselfertiges Doppel Haus in Auftrag gegeben.:biggthumpup: Uns wurde einen Bauzeit vom 6Monaten genannt, steht aber...

  1. #1 rewewidmer, 11.04.2008
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    Na ja wir haben ein schlüsselfertiges Doppel Haus in Auftrag gegeben.:biggthumpup:
    Uns wurde einen Bauzeit vom 6Monaten genannt, steht aber nicht im Vertag.:cry
    Nun geht´s nicht weiter, teilweise war ein Monat Pause.:mauer
    Gibt´s das ne Möglichkeit oder Recht die Sache zu beschleunigen?:think
    Die Mietwohnung ist gekündigt und die Belastungen laufen ja auch.:wow
     
  2. lawyer

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    Ist die VOB/B vereinbart?
     
  3. #3 Achim Kaiser, 11.04.2008
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    Ich wette .... das geht daneben :).
    Ich würde schon mal nach ner Übergangsbleibe für 3 Monate Ausschau halten.

    Diese Harakiriterminzusagen gehen zu 99,5% in die Hose.
    Wenns da jetzt schon 1 Monat *Sendepause* gab braucht ihr vom beschleunigen nicht mehr träumen. Das gibt nen Einzug in ne nasse Bude.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  4. #4 Baufuchs, 11.04.2008
    Baufuchs

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    Fragen über Fragen

    - VOB/B vereinbart?
    - wann war Baubeginn?
    - welcher Bautenstand ist erreicht?
    - wie sieht der Zahlungsplan aus? schon überzahlt?
    - was sagt der Unternehmer zum Grund der Verzögerung?
     
  5. #5 rewewidmer, 11.04.2008
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    VOB/B kennen wir nicht
    Baubeginn war August
    Außenputz -Türen -Fliesenteilweise-Satanlage- fehlt.Stahlträger im Innenberich nicht verputzt.Wir haben in Eigenleistung teilweise Malerarbeiten durchgeführt.(Bau ist noch sehr feucht)
    Wir haben fast alles bezahlt
    Verzögerungsgrund=Kranke ander Baustellen sind auch noch da u.s.w
    M.f.G. Uwe
     
  6. lawyer

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    :28: super Antwort.
    Das steht im Vertrag, würde ich mal reingucken :winken
     
  7. #7 Baufuchs, 11.04.2008
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    Baufuchs Gast

    Na ja,

    selbst wenn es im Vertrag steht, muss das nichts heissen.
    Rechtswirksam vereinbart ist die VOB ja nur, wenn diese dem Bauherren nachweislich ausgehändigt wurde.

    Aber egal ob VOB oder BGB, der Verdacht liegt nahe, dass ohnehin schon überzahlt ist und der BU daher kein allzu großes Interesse an der zügigen Beendigung des BV hat.

    Wenn es dann noch ein überregionaler BU ist, ist auch der Verlust von Ruf/Ansehen eher unwichtig.

    Fall für einen Fachanwalt Baurecht (zumindest mal für eine Erstberatung).
     
  8. lawyer

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    Als BH kann ich den BU auf die VOB/B festnageln, auch wenn sie nicht wirksam vereinbart wurde. Denn der BU kann sich nicht auf die Unwirksamkeit seiner eigenen AGB berufen. Bei einer Zeitverzögerung bietet die VOB/B mehr als das BGB. Oder? :bounce:
     
  9. #9 Baufuchs, 11.04.2008
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    Baufuchs Gast

    Was

    VOB angeht ist das wohl richtig.
    Aber so recht viel mehr gibt die auch nicht her.

    Nix Fristen vereinbart und schon geht der Streit los....

    @Lawyer
    Dann mal schön festnageln:konfusius
     
  10. lawyer

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    Sehr lustig... Gehts nicht irgendwie noch weiter?... :p
     
  11. #11 rewewidmer, 12.04.2008
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    Kein Tip mehr?

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  12. #12 Shai Hulud, 12.04.2008
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    Hallo rewewidmer,

    welchen Tip möchtest du denn noch?

    Du hast fast alles bezahlt, deswegen wird dein Bauvorhaben mit unterster Priorität bearbeitet. Also ab zum Anwalt und den Vertrag prüfen und beraten lassen. Ab besten fragst du einen der sich mit sowas auskennt (Fachanwalt Baurecht).

    Und beim eurem nächsten Bauvorhaben dann den Vertrag vor Unterzeichnung vom Anwalt prüfen assen.
     
  13. #13 bauingenieur123, 22.05.2008
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    Hallo,
    da sie ja ein Bauvertrag haben, was schon mal gut ist, sollten ja genau studieren.
    Wenn da nicht steht, dass VOB vereinbart ist, dann gilt automatisch BGB und da haben sie wohl viel mehr chancen den Bauunternehmen unter Druckzusetzen.
    Sie schreiben einen Brief per Einschreiben und Drohen je nachdem nach VOB oder BGB, dass er die Arbeiten sofort fortzusetzen hat und wie muendlich abgesprochen innerhalb von 6 Monaten abzuschliessen.
    Die Baustelle ist staendig bis zur Uebergabe mit mindestens vier Facharbeitern zubesetzen ist.
    Sie drohen weiterhin Ihn zu Kuendigen und auf seine Kosten eine zweite Firma mit den restlichen Arbeiten zu beauftragen.
    Sie muessen hart bleiben, reden sie wie ein Bauherr nicht ein Freund.
    Drohen sie ihm Anwaltlich. Viel Glueck
     
  14. #14 Norminator, 23.05.2008
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    sorry, das ich das sagen muss..., aber:

    wie kann man so blöd sein und den leuten im guten glauben das geld hinschmeißen???
    :mauer:motz

    es handelt sich nur um relativ seriöuse unternehmen, die teilrechnungen, am besten nach zahlungsplan, nur nach den teilabnahmen oder baustand stellen...
     
  15. #15 dietrich, 15.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Bauzeit und noch mehr ?

    Ich weiß zwar nicht ab das hier paßt? Aber ich versuche es doch hier!

    Ich habe fogendes gelesen:
    Nichts ist schlimmer als mangehafte Termintreue und schlechte Koordination der Handwerker.
    Statt der meist nötigten neuen Monate vom ersten Spatenstich bis zur Endabnahme, dauertes dann nur ein halbes Jahr, und rund 10.000,00€ an Baukosten lassen sich auch noch einsparen.
    Bei Optimierung sollen sich sogar noch mehr als 10.000,00€ einsparen lassen.
    Dazu gab es folgenden Bauzeitenplan:
    Bitte unter Zitieren ansehen!!
     
  16. #16 dietrich, 15.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Zeitplan für den Bau eines Einfamilienhauses
    IArbeits-I Wochen->
    I kräfte I I01I02I03I04I05I06I07I08I09I10I11I12I13I14I Rohbauphase
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 4 I XX I I Erd-,Grundleitungen+Kellerboden o. FD
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 6 I IXXIX I I Kellermauerwerk
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 5 I XIX I I Kellerdecke und -treppe
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 5 I XIXXI I Erdgeschossmauerwerk
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 5 I IX I I Erdgeschossdecke u. -treppe
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    I 2 I IX I I Kelleraussenputz
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    I 4 I IXxI I Zimmerarbeiten
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    I 5 I XIxxI I Dachgeschossmauerwerk
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    I 4 I IXXIxxI I Dachdecker-, Klempnerarbeiten
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 2 I I XI I XI Restliche Mauerarbeiten
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 2 I I XIxxIxxIxxIxxI I KG-isolierung,Verfüllen+Drainage
    ----------------------------------------------------------------------------------------
    I 3 I I XIXXIXxIxxIxxIxxIxxI Rohinstallation Heizung
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    I 2 I XIXXIxxIxxI dto. Sanitäranlagen
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    I 2 I IxxIXXIxxI dto.Elektroanlage
    ---------------------------------------------------------------------------------------
    I 2 I IXXIxxI Zargen, Fenster, Innenfensterbank
    ----------------------------------------------------------------------------------------
     
  17. #17 dietrich, 15.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Das ist nur der Plan für die sogenannte Rohbauphase.

    Deshalb meine Frage:
    Ist das so üblich und lassen sich dabei auch noch Gelder einsparen ?
     
  18. #18 Thomas B, 15.09.2008
    Thomas B

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    Ja.......ja.......das ist ja nun völlig klar.............:shades

    Irgendwie, lieber dietrich, blicke ich Deine Beiträge nicht.

    Wem soll damit jetzt irgendwie geholfen werden? Und bei was?....

    Thomas
     
  19. #19 Schwabe, 15.09.2008
    Schwabe

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    Das stimmt so nicht. Die VOB hat den Status einer Allgemeinen Geschäftsbedingung und muß sowohl vertraglich verinbart wie auch, bei einem "Baulaien" (= Bauherr)ausgehändigt werden. Ansonsten ist sie nicht vertraglich verinbart.
    Aber unabhängig davon: wenn vertraglich keine Bauzeit vereinbart ist kann man nur den Unternehmer auffordern, weiterzubauen. Aber das wird alles schwierig.
    MfG
    Schwabe
     
  20. #20 Baufuchs, 15.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der

    Bauherr kann sich -wenn er denn will- sehr wohl auf die VOB/B berufen, auch wenn diese ihm nicht ausgehändigt wurde.

    Der BU kann sich nämlich nicht auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Geschäftsbedingungen berufen. (von Eric gelernt :))
     
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