Mängelrüge, aber richtig

Diskutiere Mängelrüge, aber richtig im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, kann mir jemand sagen, wie man eine korrekte Mängelrüge formuliert? Ich denke da auch an Nennung von Verweisen auf Gesetzen oder...

  1. #1 runnerz, 21.05.2008
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    Hallo,

    kann mir jemand sagen, wie man eine korrekte Mängelrüge formuliert?

    Ich denke da auch an Nennung von Verweisen auf Gesetzen oder ähnlichen.

    Hintergrund: Wir haben nach BGB Recht ein Haus von einem Bauträger erworben, wo der eine oder andere Mangel angzeigt werden soll.

    Vielen Dank für Eure Tipps.

    Viele Grüße, runnerz
     
  2. #2 Baufuchs, 21.05.2008
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  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Abnahme schon geschehen?

    Behaupten kann man erstmal jeden Mangel, ob dieser haltbar ist?

    Worum geht es denn genau?
     
  4. #4 runnerz, 21.05.2008
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    Hallo Robby,

    es geht um viele Mängel Themen:

    Z.B. geht es im Außenbereich um das Niveau von Oberkante Kellerdämmung und Oberkante Kellerschacht, welches sich auf einer Höhe befinden, so dass ich kein Kies oder ähnliches auf die Dämmung anschütten kann ohne dass der Kies in den Schacht fällt. Hier ist noch keine Abnahme des Außenbreichs erfolgt.

    Und es geht um ein Schallproblem, siehe eigenen Thread: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=24398

    Viele Grüße, runnerz
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Frage ist immer ob die Ausführungen richtig oder falsch, Regelgerecht oder nicht und der Bauleistungsbeschreibung entsprechen oder nicht...
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2008
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    Gips denn eine Planung, die eine Höhe für solch einen Kiesstreifen vorschreibt und sind die danach ggf. nötigen Lichtschachtaufsätze denn im Leistungsumfang des BU/GU/GÜ???
    Oder obliegen diese dem, der die Aussenanlagen plant und anlegt????

    MfG
     
  7. #7 runnerz, 21.05.2008
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    Die Kellerschächte inkl. Gitter sind in der Rohbauphase entstanden und angebracht worden, also nicht von dem, der jetzt die Außenanlagen fertigstellt. Der hat jetzt aber das Problem (und wir natürlich auch). Wir haben unseren Bauträger schriftlich auf das Problem hingewiesen und möchten gerne das Problem gelöst haben.

    Da es im Baugebiet und bei anderen Häuser auch schon das Problem mit diversen falschen Niveaus gibt, denke ich nicht, dass alles bis in kleinste Detail geplant und ausgeführt wurde, sonst hätten wir Problem ja nicht.

    Die Baubeschreibung nimmt sich eines solchen Details schon gar nicht an.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 21.05.2008
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    Tja, aber da ist der BU/GU/GÜ im Vorteil. Nur wenn Sie im Vertrag oder dessen Anlagen ausdrücklich vereinbart hätten, Kiesstreifen bei Höhe xyz, KÖNNTE daraus ein An spruch auf Aufsatzelement entstehen.
    So -> Selber liefern und montieren!!!

    Das nennt sich Schnittstellenkoordination!!!

    MfG
     
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