Erker im OG über Abstandsfläche - Zustimmung erteilen?

Diskutiere Erker im OG über Abstandsfläche - Zustimmung erteilen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ein herzliches Hallo an alle, Eine Frage in Hoffnung auf die eine oder andere schnelle Meinung. Der künftige Nachbar mit schmalem Grundstück...

  1. #1 Germerman, 25.09.2008
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    Ein herzliches Hallo an alle,

    Eine Frage in Hoffnung auf die eine oder andere schnelle Meinung.

    Der künftige Nachbar mit schmalem Grundstück plant ein (recht modernes) Haus (Bauhausstil, Flachdach, wenn's ihm gefällt ...). Er sammelt nun diese Woche die Unterschriften aller Nachbarn, um dann seinen Bauantrag einzureichen. Auf seiner Nordseite/meiner Südseite ragt nun überraschenderweise ein Erker im OG 75cm in die Abstandsfläche (3m) hinein. Der Erker (Erkerbreite ca. 3m, Hauslänge fast 16m) bildet gleichzeitig die Überdachung der Eingangstür. Der Abstand der Häuser verringert sich im Bereich des Erkers auf 5,25m. Standort: München

    Frage: Ist die "Nutzung" der Abstandsfläche mit einem Erker im OG (ähnlich Balkon) grundsätzlich erlaubt oder genehmige ich mit meiner Unterschrift erst die Überbauung der Abstandsfläche?

    viele Grüße,
     
  2. #2 Baufuchs, 25.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Auszug

    aus Bauordnung Bayern §6 Abstandsflächen:

    ein Jurist würde also sagen: "kommt darauf an...."
     
  3. bemi

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    Braucht der in München immer die Unterschrift der Nachbarn für eine Baugenehmigung (ohne Erker)?Sprich mit einem Abstand von 3m.
    bemi
     
  4. Baumal

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  5. bemi

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    Wenn ich das lese,müßte man mir eine Pistole an den kopf setzen und ich würde nicht unterschreiben.
    bemi
     
  6. #6 Germerman, 25.09.2008
    Germerman

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    Hallo nochmal,

    Au Mist, das ist ja noch viel komplizierter als befürchtet. Ich habe mittlerweile erfahren, dass der OG-Erker so OK ist (<1,50m herausstehend, mehr als 2m Restabstand, <5m Breite, <1/3 der Hausbreite). Ich sehe im Moment:

    - meine Zustimmung ist nicht notwendig
    - eine Unterschrift genehmigt das ganze Ding ohne Möglichkeit auf Widerspruch
    - mit dem Erker hat das gar nichts zu tun.

    Eigentlich hat er sich mit seinem Plan an alles gehalten, was im Vorfeld auch schon besprochen war (man will ja als Nachbar gegenseitig Rücksicht nehmen). Aber eine Blankounterschrift ist auch dumm. Ich streiche am besten die Unterschrift wieder raus ...

    vielen Dank und viele Grüße aus München,

    Germerman
     
  7. Baumal

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    he, moment mal.
    ich wollte mit meinem link keine panik verbreiten.

    unterschreiben sie nicht, wird ihnen eine ausfertigung
    der baugenehmigung zugestellt.

    dann haben sie 4 wochen zeit einspruch gegen die
    genehmigung zu erheben.
    aber einspruch wegen was, wenn alles OK ist?
     
  8. #8 planfix, 26.09.2008
    planfix

    planfix Gast

    Maßgeblich bei untergeordneten Bauteilen sind dann die 5m Abstand zwischen den Gebäuden, bzw. Gebäudeteilen, zwecks Brandschutz.
    Das hält er ein.
    Du kannst dem Bauantrag auch widersprechen, es dürfte trotzdem genehmigt werden, wenns keine anderen Hürden gibt.
     
  9. #9 shneapfla, 26.09.2008
    shneapfla

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    Und wieso?

    @Germerman
    und wieso wolltest Du Dir die Möglichkeit zum Einspruch vorbehalten? :confused:
    Wenn Dich das Ding bzw. das ganze Haus nicht stört dann würde ich an Deiner Stelle einfach unterschreiben - Du mußt ja vermutlich noch ein paar Jahrzehnte neben Deinem Nachbarn leben...
     
  10. #10 Baufuchs, 26.09.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Planfix

    das würde in z.B. NRW nicht klappen, auch dann nicht, wenn das vorhandene Gebäude des nachbarn 3m Abstand einhält und der Erker 2m Abstand zur Grenze hält.

    Begründung:
    In NRW gilt: "5m Abstand zu vorhandenen oder baurechtlich zulässigen Gebäuden" Da der Nachbar innerhalb des Grenzabstands von 3m eine Garage errichten könnte, weil baurechtlich zulässig, würde eine Brandschutzbaulast von 5m gefordert. D.h. der Nachbar muss auf die Möglichkeit der späteren Errichtung einer Garage verzichten.

    Wie das in Bayeren geregelt ist müsstest Du ja wissen...
     
  11. #11 Bughandle, 26.09.2008
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    ?? Wieso Blankounterschrift - es geht doch um einen konkreten Genehmigungsantrag. Die Pläne liegen vor, es gibt nach einigen Aussagen der Experten eher keine Bedenken, du selber hast auch keine.
    Wenn es vielleicht ästetische Einwände sind, vielleicht nochmal mit ihm sprechen?
    Wenn kommentarlos die Unterschrift verweigert wird - gute Nacht Herr Nachbar.
     
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