Mängel nach Abnahme

Diskutiere Mängel nach Abnahme im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Schönen guten Morgen, wie sieht das eigentlich mit Mängeln aus, welche man erst nach der Abnahme entdeckt. Ich konkreten Fall geht es um...

  1. juni74

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    Schönen guten Morgen,

    wie sieht das eigentlich mit Mängeln aus, welche man erst nach der Abnahme entdeckt. Ich konkreten Fall geht es um Fliesenarbeiten, welche meiner Meinung nach nicht ok sind. Unter anderem Fliesen mit abgeplatzen Eck, Höhenversatz von mehreren Millimetern, ...

    Hat man da noch eine Chance was zu erreichen. Bezahlt ist natürlich schon. :mauer

    Grüße

    Juni
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier
    mal lesen.

    MfG
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ja, hat man....

    Nur den Beweis müßt jetzt ihr bringen das es "mangelhaft" ist
     
  4. juni74

    juni74

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    Vielleicht übertreib ich ja

    Wäre schön, wenn mal jemand, der davon Ahnung hat was zu den Bildern schreiben könnte. Das sind alles Bilder von Bad und keine Stelle zweimal. Ich hab nun auch nur die extremsten Stellen fotografiert. Man findet eigentlich keine Fliese, welche eben in die nächste übergeht.

    Was haltet ihr davon?

    [​IMG]

    [​IMG]

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    [​IMG]

    [​IMG]
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Erstmal sehe ich Höhenversprünge
    hier:
    Merkblatt "Höhendifferenzen" 10-05
    Die tatsächliche Verlegetoleranz setzt sich zusammen aus der TATSÄCHLICH vorhandenen (nicht der zulässigen) Materialtoleranz + einer handwerklichen Toleranz von 1mm. Nach oben ist das ganze unabhängig von der Materialtoleranz auf 2,0 mm gedeckelt.

    Dann sehe ich noch im Bereich des Mosaik Unebenheiten, wobei so nicht feststellbar sind wie groß diese auf welcher Messlänge sind.

    Dann noch ungleichmässige Fugen und scheinbar "Kantenausbrüche"?

    Alles in allem Unschön, Unfachmännisch und für einen ordentlichen Fliesenleger eine Ohrfeige, aber technisch kein Problem. Somit sind das sogenannte "optische Beeinträchtigungen" welche zu einer Minderung führen könnten.

    Je nach Anforderung an Optik und Auffallen aus objektivem gebrauchsüblichen Betrachtungsabstand geht diese Minderung von X.- € bis zu Neuerstellung, Ausbesserung
     
  6. Julius

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    Zu Deiner Frage wurde ja schon alles Nötige gesagt.

    Ich frag mich nur grad heftig, wie man sowas bei einer Abnahme übersehen kann???

    Das sieht ja aus, als wär der Raum mit den Verschnittresten der ganzen Siedlung gefliest worden. Und das vom Hausmeisterdienst... :mauer
     
  7. Rinke

    Rinke

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    Sicher?

    Abnahme bedeutet meines Erachtens, daß sich:

    1. Die Beweislast umkehrt. Vorher AN, nachher AG
    2. Aber auch, daß man die Leistung, wie bei der Abnahme ersichtlich anerkennt.

    Eine Abnahme hat ja nicht die Funktion, mal spazierenzugehen, ein bißchen zu gucken und dann seinen Wilhelm irgendwo reinzuschreiben.

    Meine Prognose:

    Bei einer Klage gegen den Fliesenleger wird der Bauherr baden gehen. Der Fliesenleger wird vor Gericht das unterschriebene Abnahmeprotokoll aus der Tasche ziehen und das wars dann (für den Kläger).:28:

    Urteilsbegründung:

    Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil:

    Die Klage wird abgewiesen.

    Begründung: Bei der Abnahme des Gebäudes xxx in xxx begingen der Beklagte und der Kläger gemeinsam die Baustelle. Es bestand für den Kläger Zeit genug, sich die ausgeführte Leistung gründlich anzusehen. Somit hätte der Kläger die schief verlegten Fliesen sehen und die Abnahme dieser Leistung bemängeln müssen.

    Dennoch unterschrieb Herr xxx das Abnahmeprotokoll und erkannte daher die Leistung seines AN als mängelfrei an.

    Nach gängiger Rechtsprechung (siehe Urteil vom OLG Wipperfürth, Az. ca7466767) sowie nach der Grundlage von "Treu und Glauben" steht dem Kläger damit keine Nachbesserungsbepflicht des Beklagten zu.

    Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

    ________________________

    Habe die Ehre!:winken
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Sehe ich etwas anders...

    Der AN hat dem AG das Gewerk frei von Sach und Rechtsmängeln zu verschaffen.

    Hier im Zweifel selbst. Beweisverfahren mit folgenden Fragen im Beweisbeschluss:

    1. Weisen die Fliesen in RAum X + Y Höhenversätze in den Übergängen von XX mm auf und entsprechen somit nicht den aRdT?

    2. Weisen die Fugen Abweichungen innerhalb benachbarter Fugen von X - Y mm auf und sind somit nicht entsprechend DIN in gleichmässigem Fugenabstand angelegt?

    3. Weist die Oberfläche des Belages Toleranzen von X mm auf einer MEssstrecke von Y cm auf und weicht somit von den aRdT insbesondere DIN 18202 ab?

    Dann zu allem

    welche MAßnahmen und Kosten sind aufzuwenden um die Arbeiten entsprechend den aRdT instandzusetzen

    und

    Sollte es sich hierbei um eine "optische Beeinträchtigung" handeln, welche Minderung als Minderwert ist hier entspreched Wert und Nutzung des Gewerkes anzusetzen.
     
  9. #9 frischundfromm, 18.11.2008
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    .

    Hallo,
    Abnahmeverweigerung zieht ja nur bei gravierenden Mängeln.

    ?? Was sind gravierende Mangel beim Fielsenboden??? Ausser scharfe Kanten und nicht verlegt eigentlich gar nix, sofern der Kläger finanziell potent da steht wird die Klage sicherlich wie der Vorredner schrieb angegangen werden.

    letzendlich steuert zunächst das Geld die Vorarbeit, geht dann kein postitives Urteil für den Kläger aus, sitzt dieser auf recht vielen Kosten.
    Wären alle möglich denkbaren Mängel als Vorbehalt in der Abnahme ins Protokoll gekommen,
    wäre die Abnahme unsinnig....Ich brauche ja nichts abnehmen, wenn ich alles mir vorbehalte!

    jetzt nu was ???? zuweilen wäre natürlich sowas vor der Abnahme anzumerken immer wesentlich einfacher, heisst aber nicht zwingend.

    Grüsse Jens vom See
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Ähhh - was sagt uns dieser Beitrag?
     
  11. #11 Gast943916, 18.11.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    .........ein Sub von Martin???
     
  12. ToStue

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    Ich würde einen juristischen Fachmann hinzuziehen.

    NB. Ein typischer Fall von am falschen Ende gespart. Spätestens bei Abnahme sollte stets ein Fachmann dabei sein und alles genau inspizieren. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass aufgrund des emotionalen Moments (Hurra, wir können einziehen!) vieles übersehen wird, weil einfach die Vorfreude überwiegt. Ist das Kind im Brunnen, kostet es Zeit, Geld und Nerven, es wieder herauszuholen...

    Viel Erfolg!
     
  13. Rinke

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    Jaein.

    Die Abnahme hat eine juristische Funktion und eigentlich müßte dir, als Maurermeister, meine Aussage doch entgegenkommen.:)

    Beispiel:

    Du mauerst eine Wand, läßt sie dir nachher abnehmen in einem Abnahmeprotokoll.

    Der Bauherr unterschreibt, obwohl du die Fugen nicht richtig gesetzt hast. Anschließend kommt Putz, Ausbau, die Mieter ziehen ein....

    JETZT... fällt dem Bauherrn ein, daß er dich doch für die falsch gesetzten Fugen zur Kasse bitten könnte.

    Zeigt dir Fotos von deiner Mauerwerkswand, benennt Zeugen... und bietet dir dann einen "Deal" an:

    Listen, Maurermeister, deine Steine sind falsch gesetzt, ich müßte jetzt erstmal die Mieter rausschmeißen, das Haus ab OK EG abreißen, die Steine richtig setzen lassen... kost... sagen wir mal 200000 €.

    Abba, ich bin ja nich so, zahl du mir 100000 € und wir sind quit.

    Isses das?
     
  14. Rinke

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    Edit: Sofern keine versteckten Mängel vorliegen, die Fliesenversätze sind aber offen ersichtlich und hätten bemängelt werden können.
     
  15. #15 DerSuchende, 22.11.2008
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    Und wenn der AN das Protokoll und die (angenommene) Abnahme nicht hat, es aber hätte haben müssen, geht`s anders aus.

    @Juni74: Definiere Abnahme?

    MfG
     
  16. Robby

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    @Rinke

    Ich glaube da wärst du bei mir sowas von falsch, das glaubste gar nicht :D :winken
     
Thema: Mängel nach Abnahme
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