Gartenhäusschen ohne Genehmigung?

Diskutiere Gartenhäusschen ohne Genehmigung? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hi zusammen, mir stellt sich mal so die frage, ob es da irgendwelche gesetze gibt, bis zu welcher größe man vielleicht ein kleines gartenhäusschen...

  1. zeiten

    zeiten

    Dabei seit:
    22.03.2009
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Floristin
    Ort:
    London
    Benutzertitelzusatz:
    Wanderschnecke
    hi zusammen,
    mir stellt sich mal so die frage, ob es da irgendwelche gesetze gibt, bis zu welcher größe man vielleicht ein kleines gartenhäusschen bauen darf, wo man keine genehmigung für braucht. und gleich mal die nächste frage, ob man da auch nen stromanschluss rein machen darf und nen wasseranschluss....
    das ganze wär in einem ferienhausgebiet in nrw.

    greetz!
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    was willst du eigentlich noch alles ohne genemigung?
     
  3. zeiten

    zeiten

    Dabei seit:
    22.03.2009
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Floristin
    Ort:
    London
    Benutzertitelzusatz:
    Wanderschnecke
    :biggthumpup: hast mich voll durchschaut!

    also ich würd gern einfach was bauen, so wie ichs mir denk, ohne wen fragen zu müssen. mit so ämtern hab ichs nich so - schlechte erfahrungen. verstehst?

    und ehrlich: ich will nix gegen das gesetz tun, deswegen frag ich ja so genau nach, eben weil ich mal was legales machen wollt.

    bevor da wieder der tipp mit der mongolei kommt: da war ich schon, aber bauen möcht ich lieber in D!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    24
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Genehmigungsfrei sind i.d.R. Gebäude OHNE Aufenthaltsräume.
    Nach Deinen bisherigen Postings geht es aber um eine Haus zum drin Leben = Aufenthaltsräume.
    Ergo Genehmigung.

    Was ist eigentlich so schwer daran, gewisse geltende Regelungen zu akzeptieren.

    Ich nehme an, Du willst schön einsam in freier Natur leben.
    Wenn aber alle so dächten und handelten wie Du, dann wäre das von Dir illegal bebaute Land bald mitten in einer (auch illegalen) Siedlung und das mit der Natur hätte sich erledigt.

    Rechte und Pflichten sind nicht nur für die anderen da.
     
  5. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    dann beauftrag doch endlich mal jemanden,
    der sich mit dem thema auskennt, und gut ist.....
     
  6. zeiten

    zeiten

    Dabei seit:
    22.03.2009
    Beiträge:
    262
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Floristin
    Ort:
    London
    Benutzertitelzusatz:
    Wanderschnecke
    aber ja wohl nur bis zu einer bestimmten größe oder? und wie definiert sich denn der unterschied zwischen "aufenthaltsräume" und "keine aufenthaltsräume"?

    nichts natürlich! aber ich muss ja erst mal die regeln genau kennen, um mich auch dran halten zu können oder eben die lücken zu finden. verstehst? da is doch nichts falsches bei.

    hey, hey, hab ich schon lang abstand von genommen, wegen der netten beratung hier. es geht hier jetzt um ein wochenendhausgebiet, so wie ich oben geschrieben hab.

    also, die phase, wo ich mich im moment befinde, nenn ich mal ideenfindung! da is es echt noch zu früh, jemanden zu beauftragen. bevor man sich schuhe kauft, geht man gewöhnlich auch in mehrere läden um zu gucken, was so am markt is. und erst dann entscheidet man sich, ob man dann stiefel kauf oder halbschuh. so mach ich es mit bauen eben auch. und is ja das erste mal, dass ich mich um so was kümmere, da dauert es eben ein bisschen, mich in die materie einzuarbeiten. jede hat ja mal klein angefangen...

    gruß, zeiten
     
  7. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    8
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    keine ahnung was du hier hören willst.
    laß dir dein gartenhaus an stelle deines
    bauwagens bauen. und werd glücklich...
     
  8. Hagi

    Hagi

    Dabei seit:
    24.01.2008
    Beiträge:
    98
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Crailsheim
    Bei uns (Ba-Wütt) gibt es eine Gartenhausverordnung, diese liegt zum download auf dem Server der Stadt, dort wird auch das Gartenhäusle geregelt.

    Es gibt 2 Unterscheidungen "Innerorts und Außerorts" entsprechend ist die Größe (Volumen), Abstand zur Straße/Verkehrsfläche etc. beschrieben. Es darf keine "Scheibe" haben und nicht als Aufenthaltsraum gebaut sein. Strom, Wasser usw. darf darin enthalten sein,,,

    wird somit wohl überall unterschiedlich sein,,,
     
Thema:

Gartenhäusschen ohne Genehmigung?

Die Seite wird geladen...

Gartenhäusschen ohne Genehmigung? - Ähnliche Themen

  1. NRW: Fläche im DG zu Wohnzwecken genehmigen lassen

    NRW: Fläche im DG zu Wohnzwecken genehmigen lassen: Liebes Forum, zunächst vorab - wir sind noch ganz neu hier im Forum und haben leider bautechnisch auch kaum Kenntnisse, daher steinigt uns bitte...
  2. Niedersachsen: Genehmigung f. Fensteröffnung?

    Niedersachsen: Genehmigung f. Fensteröffnung?: Hi, wir wollen in der Außenwand unseres bestehenden Wohnhauses eine neue Fensteröffnung für ein kleines Badfenster schaffen lassen. Ich bin mir...
  3. Preisabschlag Haus bei fehlender Genehmigung

    Preisabschlag Haus bei fehlender Genehmigung: Hallo zusammen, Wir haben ein Haus gefunden, dass uns sehr gut gefällt. Ein unabhängiger Gutachter hat nach Sachwertverfahren des reinen Hauswert...
  4. Genehmigung Terrassenüberdachung

    Genehmigung Terrassenüberdachung: Hallo liebes Forum, ich möchte an meine Terrasse überdachen. Siehe Bild anbei die Überdachung 3.50 x 4.00 ist in Blau eingezeichnet. Von der...
  5. Grundriss relevant? Genehmigung Räume Souterrain

    Grundriss relevant? Genehmigung Räume Souterrain: Hallo zusammen, ich habe eine Verständnisfrage zu uns vorliegenden Bauunterlagen. Der Sachverhalt: Wir haben ein Mehrfamilienhaus aus den 60er...