Bezugshöhe? Traufhöhe?

Diskutiere Bezugshöhe? Traufhöhe? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo; Ich hätte da eine Frage... Was bedeutet das? Bezugshöhe = max. Erdgeschossfussbodenhöhe

  1. #1 Anna177, 06.09.2009
    Anna177

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    Hallo;

    Ich hätte da eine Frage...

    Was bedeutet das?

    Bezugshöhe = max. Erdgeschossfussbodenhöhe
     
  2. #2 Pirellitx31, 06.09.2009
    Pirellitx31

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    das bedeutet, dass alle angegebenen Höhen sich auf OK EG-Fußboden beziehen.
    Beispiel Traufe: ist diese zB mit 12,0 m angegeben, so bezieht sich die Maßangabe auf den Abstand zwischen Traufe und OK EG-Fußboden. Liegt das Gelände zB 0,8 m tiefer als EG-Fußboden, so beträgt die Traufhöhe in diesem Besispiel ab OK Gelände 12,80 m.
     
  3. #3 Baufuchs, 06.09.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Könnte

    zwickeliger sein.

    Dort steht "max. Erdgeschossfussbodenhöhe".

    Es ist also durchaus möglich - für den Fall dass die max. zulässige Erdgeschossfussbodenhöhe nicht ausgenutzt wurde- dass nicht so gemessen wird, wie von Pirellitx31 beschrieben.
     
  4. #4 Anna177, 06.09.2009
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    Hallo;

    Wenn z.B die Traufhöhe mit den 12 m festgesetzt wird und man baut das Erdgeschoss tiefer als die max. zulässige EFH, erhöht sich damit die zulässige Traufhöhe?
    So wie ich das jetzt verstanden habe, wird doch die Traufhöhe von der max. zulässigen EFH gemessen, oder ist das nicht so?
     
  5. #5 Ingo Nielson, 07.09.2009
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    natürlich nicht, denn der Bezugspunkt bleibt ja bei EFHmax.
    richtig verstanden
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2009
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    Ähh - Ingo, nicht unbedingt.

    1) max EG - Fbh und Traufhöhe sind keine in den LBO definierten Begriffe. Sie müssen jeweils in den B-Plänen erläutert werden.
    2) Wird es üblicherweise so gemacht.
    Es wird ein Bezugspunkt gesetzt. Für das Baugebiet, für das Grundstück, für einen Strassenzug - je nach dem.
    Dann wird die max. EG Fbh definiert. Hier = Bezugspunkt
    Dann wird die max. Traufhöhe definiert. Und jetzt wirds spannend.
    Diese kann auf die EG Fbh bezogen sein. Dann soll eine absolute Gebäudehöhe festgeschrieben werden.
    Oder sie kann auf den Bezugspunkt ausgelegt sein. Dann geht es um eine Begrenzung der höchsten Höhe.

    DAS ist das entscheidende Kriterium.
     
  7. #7 Pirellitx31, 07.09.2009
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    Es gibt i.a. keine zulässige EG-Fußbodenhöhe (auf Ausnahmen gehe ich jetzt mal nicht ein!). Die Fußbodenhöhe wird durch den Planer festgelegt. Wenn später die Höhe des EG-Fußbodens verändert wird, kann die Traufe dennoch bleiben (möglicherweise ändert sich die EG-Geschosshöhe), oder kann sich entsprechend mit ändern. Das hängt allein davon ab, was die Beteiligten (Bauherren etc.) wollen.

    Die zulässige Traufhöhe wird in den meisten Fällen von der Abstandsfläche bestimmt. Das hat nichts mit der Fußboden-OK im EG zu tun.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2009
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    Falsch - Pirelli
    Im B-Plan wird immer öfter eine max. FbH für das EG festgelegt, um "Warften" und Tiefpaterre zu verhindern.
     
  9. #9 Ingo Nielson, 07.09.2009
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    doch, unbedingt.
    wenn bezugshöhe = max erdgeschossfussbodenhöhe ist doch alles geklärt, oder?
    steht im ersten beitrag.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 07.09.2009
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    DAS war für MICH sehr mißverständich, deswegen meine Anmerkung.

    Daraus hätte man (nmM) auch lesen können: FbH EG + 12 m = Traufhöhe.
    Das stimmt aber eben nicht.
    Sondern Bezugspunkt + 12 m = Traufhöhe. UND Bezugspunkt = max EG FbH.
    Wen aber Fb EG um X UNTER Bezugshöhe, dann gilt FbH EG + X + 12 m = Traufhöhe.
     
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