Car-Port grundsätzlich verboten (Bauamt)! Gibts das?

Diskutiere Car-Port grundsätzlich verboten (Bauamt)! Gibts das? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Moin, moin, meine Freundin und ich haben uns letztes Jahr in Berlin ein Haus gekauft. Es ist eine DHH mit sehr kleinem Garten. Dann kam mir die...

  1. sct1

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    Moin, moin, meine Freundin und ich haben uns letztes Jahr in Berlin ein Haus gekauft. Es ist eine DHH mit sehr kleinem Garten. Dann kam mir die Idee im Vorgarten ein Carport zu bauen. Es ist leider nur der Vorgarten möglich, da an den Seiten zu wenig Platz ist. Normalerweise ist in Berlin ein Carport bis 30qm genehmigungsfrei. Trotzdem habe ich mal bei Bauamt angerufen. Ergebnis: Carport (=überdachter Stellplatz) in meinem Vorgarten ist verboten. Selbst ein unüberdachter auch. Gibts das? Oder haben die mir einen Bären aufgebunden?

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten
    SCT
     
  2. #2 MoRüBe, 29.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Gibts...

    ... nen B-Plan?:winken

    Wo ist denn in der Baugenehmigung/Bauanzeige der Stellplatz nachgewiesen?
     
  3. sct1

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    Was ist ein "B-Plan"? Meinen Sie Bebauungsplan? Ich habe schon mal etwas davon gehört, weiß aber nicht wie das genau aussieht.
    Es gibt eine Teilungserklärung nach WEG, eine Grundrisszeichnung mit den Hausmaßen und eine Zeichnung mit dem Grundstück und dem Haus darauf und den benachbarten Grundstücken mit Flurnummer und den Namen der Eigentümer.
    Eine Baugenehmigung/Bauanzeige habe ich nicht. Ich habe das Haus selbst nicht gebaut. Das Haus ist 10 Jahre alt. Die Firma, die das Haus einst gebaut hat, existiert nicht mehr.
    Sonst haben Sie Recht. Es gibt in der Tat erstaunlich wenig Unterlagen zu dem Haus. Mein Vorbesitzer schwört mir alles gegeben zu haben.

    Woher könnte ich nachträglich so ein "B-Plan" oder Baugenehmigung/Bauanzeige bekommen?

    Vielen Dank
    SCT
     
  4. Terra

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    Im Bauamt (Genehmigung/B-Plan) und Stadtplanungsamt (B-Plan)
    Vielleicht gibt es den B-Plan auch im I-Net der Stadt Berlin?

    Ich denke mal, da DHH und kleiner Garten, dass die Grundflächenzahl schon erschöpft ist. Carport ist ja eine überbaubare Fläche wie Garagenzufahrt und gehört deshalb dazu.
     
  5. #5 MoRüBe, 29.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29.01.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    In der Tat...

    ... B-Plan = Bebauungsplan :respekt

    Also im Bauamt müßte eine Bauakte sein. Und in dieser Akte müßte auch ein Exemplar der Baugenehmigung/Bauanzeige sein. Und da sollte auch der Stellplatz eingezeichnet sein. Oder ist das Ganze etwa son Supidupiöko-Gebiet wo man sein Auto irgendwo in der Pampas abstellt und dann zu Fuß die letzten 800 m gehen darf?:D

    @ terra: sicherlich richtig, trotzdem muß doch ein Stellplatz nachgewiesen sein
     
  6. #6 Thomas Traut, 29.01.2010
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    Da wird es wohl eine festgesetzte Baufluchtlinie geben. Vor dieser sind keine baulichen Anlagen zulässig. Aber eigentlich müsste ein Grenzabstand von 3 m vorhanden sein, in dem ein Carport möglich wäre.
     
  7. #7 Skeptiker, 29.01.2010
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    Ausschließen können einen Carport u.a.:

    nach öffentlichem Recht:
    - ein Bebauungsplan durch allgemeine Festlegung
    - die Lage außerhalb der Baufenster / Baulinien / Baugrenzen nach B-PLan
    - eine Gestaltsatzung
    - die Nichteinhaltung von Abstandsflächen nach Bauordnung
    - die Überschreitung der maximal zulässigen Grenzbebauungslänge
    - der Widerspruch der Denkmalschutzbehörde

    nach privatem Recht (dafür wäre aber nicht das Bauamt zuständig):
    - bei Anlagen nach WEG die Regelungen der Teilungserklärung
    - bei Erbbaurechten die vertraglichen Regelungen (ggf. im Zusammenspiel mit dem öffentlichen Recht)

    Der Auskunft gebende Mitarbeiter des bezirklichen Bauamtes wird Dir auf Nachfrage sicherlich die Rechtsgrundlage seiner Auskunft mitteilen.

    Um welche Gegend geht's denn?
     
  8. sct1

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    --> Ok, ich werde dann mal beim Bauamt die Unterlagen anfordern, soweit es mir als Eigentümer erlaubt ist.

    Vorher kommen wir da wohl nicht weiter.

    Vielen Dank
    SCT
     
  9. Terra

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  10. sct1

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    --> Ich glaube das wars.

    --> Stimmt, das hatte was mit dem Bebauungsplan zu tun.

    --> Berlin - Blankenburg, zwischen A114 und Bahntrasse

    ---------- Post added at 16:19 ---------- Previous post was at 16:11 ----------

    --> Ist das sicher daß zwingend ein Stellplatz vorgeschrieben sein muss? Bei meinem Haus wüsste ich nicht wo (außer im Vorgarten, aber da ist es ja verboten).

    --> Nein, nicht *ZUSÄTZLICH* sondern überhaupt einer. Mein Auto steht momentan auf der Straße.
     
  11. #11 Skeptiker, 29.01.2010
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    Nein, seit 1997 (?) besteht in B keine Pflicht mehr Stellplätze nachzuweisen. Sollte die Anlage jünger sein: Kein Nachweis!
     
  12. #12 ThomasMD, 29.01.2010
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    Ist das in der ganzen Straße so? Parken alle auf der Straße?
     
  13. #13 Skeptiker, 29.01.2010
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    Das gibt's in Berlin öfter, man könnte fast sagen das ist Standard ;-)
     
  14. #14 MoRüBe, 29.01.2010
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    MoRüBe Gast

    Wie?...

    ... keine Stellplätze aufm Grundstück mehr?

    Andre Länder andre Sitten:respekt
     
  15. sct1

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    ---> Klasse Antwort! Selten so gelacht!! Aber das fragt ein Magdeburger? Dort ist das doch auch so... Fahren Sie mal nach "Olivenstadt". Wer hat da schon eine Garage oder Car-Port?

    Ich werde mich dann mal beim Bauamt melden und meine Bauakte verlangen, wenn das geht. Die Anlage ist aber jünger als 1997 also wohl keine Stellplatzpflicht mehr...

    Ciao und schönes WE
    SCT

    ---------- Post added at 17:23 ---------- Previous post was at 17:20 ----------

    ---> Diejenigen, die keine Garage haben oder wenn die Garage schon voll ist, schon. In meiner Straße habe eigentlich alle Häuser eine Garage. Auch die Nachbarn, die in der anderen Haushälfte wohnen. Ich kann nur deshalb an meiner Seite keinen Car-Port bauen weil da der Weg zum hinteren Nachbarn ist (Hammergrundstück) der da Wegerecht hat.
     
  16. #16 ThomasMD, 29.01.2010
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    Bei uns stehen aber auch selten Doppelhaushälften mitten in der Platte.;)

    ---------- Post added at 17:39 ---------- Previous post was at 17:24 ----------

    Hier müssen auch nach wie vor Stellplätze nachgewiesen und Ablösen für fehlende Stellplätze gezahlt werden.
     
  17. #17 Skeptiker, 29.01.2010
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    Nö! ... aber auch erst seit rd. 10 Jahren. Kurz vorher waren noch immense Ablösen vorgeschrieben (z.B. für Daimler am Potsdamer Platz) und in Berlin standen und stehen manche großen Parkhäuser weitgehend leer.

    :cool:

    ---------- Post added at 18:22 ---------- Previous post was at 18:10 ----------

    Wieso gelacht? Das verstehe ich jetzt nicht. In den dichten gründerzeitlichen Stadtquartieren Berlins (Stichworte: "Mietskasernen", Hinterhöfe, Zille) wie Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Neukölln, Wedding, Teile Schönebergs) gab es in der alten Bausubstanz noch nie nennenswerte Stellplätze. Die kamen erst in den zwanziger Jahren und dann richtig ab den frühen Siebzigern bei den damaligen Neubauten auf. Außerdem gibt es in Berlin in den Innenstadtbezirken nur etwa halb soviele PKWs wie im deutschen Durchschnitt. Das ist in den Zentren anderer dichter Großstädte ganz genau so.

    Auch das verstehe ich jetzt nicht.

    Den Fall hatte ich in meiner Aufzählung vergessen.
     
  18. sct1

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    @Skeptiker,

    Wie schon geschrieben meinte die Frau vom Bauamt, daß planungsrechtliche Gründe dagegen sprechen. Ihr O-Ton: "Vor dem Haus ist eine nicht nutzbare Fläche...".
    Vor allem würde ich geklärt wissen, ob
    1) die Frau vom Bauamt wirklich Recht hat, und
    2) da was zu machen ist wenn 1) zutrifft

    Wünsche ein schönes Wochenende
    SCT
     
  19. sct1

    sct1

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    Wie schon geschrieben meinte die Frau vom Bauamt, daß planungsrechtliche Gründe dagegen sprechen. Ihr O-Ton: "Vor dem Haus ist eine nicht nutzbare Fläche...".
    Vor allem würde ich geklärt wissen, ob
    1) die Frau vom Bauamt wirklich Recht hat, und
    2) da was zu machen ist wenn 1) zutrifft

    Vieleicht kann mir jemand von Euch sagen, ob es möglich ist die Angelegenheit von einem Fachmann (Rechtsanwalt??, Architekt??) untersuchen zu lassen und was das kosten würde.

    Wünsche ein schönes Wochenende
    SCT
     
  20. #20 greentux, 31.01.2010
    greentux

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