Baufreigabe / Abstandsflächen

Diskutiere Baufreigabe / Abstandsflächen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wir bewohnen eine DHH aus den 50erJahren mit einem doppelgeschößigem Anbau an der Grundstücksgrenze. Die Nachbarhälfte wurde verkauft, der neue...

  1. marea

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    Wir bewohnen eine DHH aus den 50erJahren mit einem doppelgeschößigem
    Anbau an der Grundstücksgrenze. Die Nachbarhälfte wurde verkauft, der neue Nachbar führt eine Kernsanierung seiner Hälfte durch und möchte genau so
    anbauen. Allerdings mit einem Flachdach und darauf noch einer Dachterrasse.
    Mit großer Gaube zum herausgehen auf die Dachterrasse.
    Das hat er uns aber verschwiegen und wollte uns mal eben so seinen Bauplan zum unterschreiben geben. Wobei die Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
    Wir haben ihm keine Unterschrift gegeben und ihm gesagt, dass wir gegen die
    große Gaube und die Dachterrasse wären. Er meinte dann nur, ach Dachterrasse wäre ja so nicht geplant. wir sollten mal unterschreiben. jetzt ist er sauer und hat den Bauantrag
    so eingereicht. Seit 2 Wochen hat er einen roten Punkt im Fenster. D.h. ja
    wohl das er bauen darf. Wir haben gedacht das unser Bauamt mit uns als
    Nachbarn Kontakt aufnimmt.Aber nix da
    . Wir befindet uns in NRW. Was
    sollen wir jetzt tun?
    Wir haben ja nichts dagegen das er anbaut, aber nicht
    mit Dachterrasse. Sie können dann in alle Gärten schauen. nix mehr mit
    Privatatmosphäre. Danke für jede Antwort. Marea
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 15.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Ganz klare Frage - wo ist im Hinblick auf den Einblick der Unterschied zwischen dem Fenster im DG und dem Dachgarten???

    Es gibt keinen ausser dem im Kopf!!!

    Wer sich vor Nachbars (bösem) Blick schützen will, der suche sich ein 4.000 m² Grundstück mit umlaufender 50-jähriger Tannenhecke. (Und bete, das kein Sturm die Hecke flachlegt)
     
  3. #3 Baufuchs, 15.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Warum

    sollte das Bauamt mit Ihnen Kontakt aufnehmen?

    Entspricht das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, dann wird es genehmigt.

    Sie als Nachbar müssen nicht gefragt werden.
     
  4. marea

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    Genau so eine Anwort kann ich brauchen:winken
    Es geht mir darum, dass Abstandsflächen nicht einhält und das uns unterschieben wollte.
     
  5. marea

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    An Baufuchs: Auch wenn er Abstandsflächen nicht einhält?
     
  6. #6 Baufuchs, 15.02.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    Abstandsflächen überschritten wären, hätte das Bauamt nicht genehmigt.

    Eine einfache Unterschrift des Nachbarn (also Ihre) hätte bei Abstandsflächenüberschreitung sowieso nicht ausgereicht, es hätte dann eine sog. Abstandsflächenbaulast eingetragen werden müssen.

    Woher wissen Sie -oder glauben Sie zu wissen- dass Abstandsflächen nicht eingehalten werden?
     
  7. marea

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    Wie gesagt, es ist eine DHH und die Gaube, die er plant, soll eine mit Ausgang auf
    die geplante Dachterrasse sein. Bei so einer Gaube muss doch ein bestimmte Abstand
    eingehalten werden, er hat auf seiner Bauzeichnung 1,25 m eingezeichnet.
    Meines Erachtens ist das zu wenig.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 15.02.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Gauben sind i.d.R. untergeordnete Bauteile, die bei der Ermittlung der Abstandsflächen ausser Betracht bleiben.
    Die 1,25 haben andere Hintergründe und dürften (NRW müsst ich nachschlagen) absolut i.O. sein.
     
  9. Susa

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    In dem Falle erübrigt sich doch die Diskussion. Du hast die Unterschreitung vorgenommen und bis an die Grenze gebaut. Somit kann er da anbauen, soweit meine unmassgebliche laienhafte Meinung.
    Beide müssen an der Stelle B90 einhalten.
    Im anderen Falle wäre auf seinem Grundstück eine Baulast zu deinen Gunsten (Abstandslast).

    Aber ich bin noch Anfänger, vielleicht kennt sich da einer der älteren Experten besser aus.;)
     
  10. marea

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    Aber doch nicht, mit einem Ausgang?!!?
     
  11. #11 Baufuchs, 15.02.2010
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    Was hat

    der Ausgang auf die Dachterrasse mit Abstandsflächen zu tun?

    Gar nix.

    Das ganze Thema ist doch eh überflüssig, da das Bauamt keinen Grund gesehen hat, die Baugenehmigung zu verweigern.

    Ob da irgendwo der Wurm drinsteckt könnte man nur mit Kenntnis des Bebauungsplans und der Bauzeichnungen feststellen.

    Haben wir die? Nein?

    Also Ende Gelände.
     
  12. #12 HolzhausWolli, 15.02.2010
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    Wozu er wohl die Unterschrift haben wollte, wenn er sie im Nachhinein gar nicht benötigt ? :confused:
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 15.02.2010
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    Eine Nachbarunterschrift wird oft prophylaktisch eingeholt. Auch dann, wenn das BV ohne genehmigungsfähig wäre.
     
  14. #14 ballycoolin, 16.02.2010
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    ballycoolin Gast

    Man will ja nichts hinter dem Rücken des Nachbarn machen und mit offenen Karten spielen.
     
  15. #15 Schwarz, 16.02.2010
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    ja ja, die nachbarunterschriften. nee, jetzt mal im ernst.

    wir raten unseren bauherren auch immer an diese unterschriften bei maßnahmen im bestand prophylaktisch einzuholen. auf die weise können sich "neue" nachbarn schon mal beschnuppern und man bekommt vielleicht heraus, wie der andere so tickt.

    ansonsten kann ich aus den beschreibungen nichts herauslesen, was gegen eine genehmigung sprechen würden. gaubenabstand von 1.25 ist (ohne blick in die bauordnung von nrw) eigentlich ausreichend und entspricht den allgemeinen gesetzlichen vorgaben.

    ... "B90" ... ? kllingt wie eine bundesstraße :) bitte das studium auch dazu nutzen sich mit brandschutz ausführlich zu beschäftigen. du meinst wohl "F90-B", aber auch das steht genauer in der jeweiligen bauordnung. nur als allgemeiner tipp. das thema ist in den letzten jahren sehr wichtig geworden.

    schwarz
     
  16. #16 HolzhausWolli, 16.02.2010
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    Vor dem Hintergrund, dass eine Zustimmung gar nicht erforderlich ist, klingt das recht freundlich-nachbarschaftlich und suggeriert dem Nachbarn "Hey, ich bin der neue von nebenan und möchte das und das bauen, würden Sie die Freude mit mir teilen und sich per Unterschrift einverstanden erklären" ?

    Und wie der Nachbar dann tickt, bzw. wie er seine geglaubte Macht definiert, kann man so feststellen:

    Na dann auf gute Nachbarschaft! Super Einstand! :mauer
     
  17. Baumal

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    um mal eine lanze für fragestellerin zu brechen.

    die schriftliche einwilligung wurde verweigert,
    da eine beeinträchtigung der nutzung des
    nachbargrundstücks zu erwarten ist.

    ist die fragestellerin gewohnt im sommer nackt
    im garten zu liegen, so ist es doch nachvollziehbar,
    dass sie sich gestört fühlt, wenn der nachbar
    plötzlich eine dachterrasse mit aussicht auf ihr
    grundstück baut.

    wenn ihr streiten wollt, dann ab zum anwalt
    für baurecht.

    vielleicht geht was mit dem nachbarrechtsgesetz....
     
  18. #18 Baufuchs, 16.02.2010
    Baufuchs

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    Da geht

    wohl nix.

    Sobald auf Grund öffentl. rechtlicher Vorschriften auf der Grenze gebaut werden muss -was ja bei Doppelhäusern der Fall ist- gelten die Abstandsregeln des Nachbarrechts NRW nicht.
     
  19. Baumal

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    ja nu, so wie ich es verstanden habe, wird
    auf der grenzbebauung eine nutzungsänderung
    veranstaltet welche für den nachbarn zu
    einer beeinträchtigung führt.

    abstandsfläche hin oder her....
     
  20. #20 HolzhausWolli, 16.02.2010
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    @ Baumal: Die Lanze war zwar ganz gut gebrochen, aber es geht auch darum welches (Gewohnheits-)recht man für sich auf Ewigkeit beansprucht und damit gleichzeitig das Recht eines anderen einschränkt.

    Und wenn dieses Recht -wie im vorliegenden Fall- auch noch baubehördlich problemlos bestätigt wird, dann halte ich die Einforderung persönlicher Präferenzen für dreist. Mit Hilfe eines Fachanwaltes ohnehin und aus nachbarschaftlicher Sicht sowieso.

    Das ganze ist schon unangenehm genug, wenn ein Nachbar offensichtliches Baurecht bricht und dadurch etwaige Privatsphären erst stört. Selbst dabei würde ich mir noch sehr überlegen - ob und wie ich vorgehe oder ob ich das nicht vielleicht selbst entschärfen oder ausgleichen kann.

    Immer ne blöde Geschichte, wenn Nachbarzoff ansteht. Hoffe mir bleibt das erspart.
     
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