Grunderwerbssteuer

Diskutiere Grunderwerbssteuer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nun habe ich gelesen (auf irgentwelchen Bauseiten), dass wenn man sich beim Grundstückskauf bereits für einen Bauträger (Vorvertrag mit...

  1. #1 Prestige, 31.05.2010
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    Nun habe ich gelesen (auf irgentwelchen Bauseiten), dass wenn man sich beim Grundstückskauf bereits für einen Bauträger (Vorvertrag mit Hausbaufirma) entschieden hat, dass dann die Grunderwerbsteuer nicht nur für das Grundstück fällig wird, sondern auch für das Haus was dann mal draufstehen wird.

    Ist das wirklich so oder war das mal so?
    Ich bin jetzt neugierig ob das stimmt.

    So wie ich das rauslese, scheint das eine Grauzone zu sein und es wirkt tatsächlich so, als könnte man sich die Steuer sparen, wenn man erst hinterher den Bauträger auswählt.

    http://bundesrecht.juris.de/grestg_1983/BJNR017770982.html#BJNR017770982BJNG000301301

    Hat jemand dazu Erfahrungen?
    Wie könnte das FA das prüfen?

    LG
     
  2. R.B.

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    Siehe:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445

    Bei einem BT kauft man ja Grundstück inkl. Haus, und demzufolge zahlt man die Grunderwerbsteuer auch auf Grundstück und Haus.

    Kauft man das Grundstück selbst, dann sieht das anders aus, aber dann ist es an sich auch kein BT.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Prestige, 31.05.2010
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    Folgende Situation:
    Sagen wir mal, Kauf des Hauses vom Generalunternehmer (habe mich falsch ausgedrückt eingangs!) aber mit Vorvertrag in 12/2009 - incl. Klausel, dass das Grundstück innerhalb v. 15 Mo. gefunden werden muss/sollte...ansonsten verfällt der Vertrag. Das Grundstück wird gefunden (teils über "Mithilfe" des Generalunternehmers), aber dann von Privat gekauft. Nun wird das Haus konkret geplant und gebaut. Der Vorvertrag beinhaltete z.Bsp. eine Sonderaktion mit Sonderpreis für`s Haus...
     
  4. #4 Pirellitx31, 31.05.2010
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    es fällt Grunderwerbssteuer nur für das Grundstück an.
     
  5. #5 Klassi107, 31.05.2010
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    Wir haben im September 2008 ein Haus von Bauträger unterschrieben, mussten aber 1 Jahr auf das Grundstück warten. Im November 2009 kauften wir das Grundstück. Die Grunderwerbssteuer (3,5%) mussten wir natürlich nur auf das Grundstück bezahlen! Waren knapp 1400,-EUR (Kaufpreis Grundstück: 40000,-EUR). Natürlich fällt die "Grund"- erwerbsteuer nur auf das "Grund"-stück an!!
    LG
     
  6. #6 chrishp, 31.05.2010
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    Damit das hier nicht als letzter Beitrag falsch stehen bleibt: So ist es ausdrücklich nicht! Es kommt darauf an, ob mit dem Grundstück gleichzeitig (oder im direkten Zusammenhang) auch das Haus gekauft wird (so regelmäßig bei Kauf vom Bauträger). Dann fällt Grunderwerbsteuer NICHT nur auf das Grundstück sondern auf Grundstück plus Haus an.

    Anders, wenn Kauf von Grundstück und Haus auseinander fallen und zwischen Kauf des Grundstücks und Kauf des Hauses kein direkter Zusammenhang besteht.

    Dazwischen gibt es eine Grauzone.

    Viele Grüße
    Christoph
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Aber auch nur wenn "nur" das Grundstück erworben und dann getrennt bebaut wurde. Bei einem BT erwirbt man aber Grundstück und Haus.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Klassi107, 31.05.2010
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    das habe ich noch nie gehört - SORRY! Dann müsste es doch "Hauserwerbsteuer" heißen.
     
  9. #9 Pirellitx31, 31.05.2010
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    wenn Sie ein bebautes Grundstsück oder eine fertige Eigentumswohnung kaufen, zahlen Sie die Steuer auch auf Haus und Grund. Die Steuer heißt dann trotzdem Grunderwerbssteuer....
     
  10. #10 chrishp, 31.05.2010
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    ohne jetzt zu sehr in rechtliche Details zu gehen: Ein Haus auf einem Grundstück ist Teil des Grundstücks (sogenannter wesentlicher Bestandteil) und kann nicht unabhängig von sondern nur als Teil des Grundstücks gemeinsam mit diesem verkauft werden. Deshalb ist es folgerichtig, bei der Besteuerung auch darauf abzustellen, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist und danach die Grunderwerbsteuer zu bemessen. Bauträgerkauf = Kauf von Grundstück mit Haus. Deshalb Bemessungsgrundlage für die Steuer auch der Gesamtpreis aus Grundstück und Haus. Grundstückskauf und anschließende Bebauung durch GÜ oder Einzelvergabe oder selbst oder wie auch immer = separater Kauf des Grundstücks mit anschließender Bebauung. Deshalb Bemessungsgrundlage für die Steuer nur der Preis des Grundstücks.
     
  11. #11 Klassi107, 31.05.2010
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    Dann muss ich mich entschuldigen!
    Man, macht sich der Staat die Taschen voll - unglaublich!
    LG
     
  12. #12 Prestige, 31.05.2010
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    Lt. Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
    Erstreckt sich der Erwerbsvorgang auf ein noch zu errichtendes Gebäude oder beruht die Änderung des Gesellschafterbestandes im Sinne des § 1 Abs. 2a auf einem vorgefaßten Plan zur Bebauung eines Grundstücks, ist der Wert des Grundstücks abweichend von § 138 Abs. 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes maßgebend.

    ...
    Nochmal meine Frage.... der Vorvertrag zu genau diesem konkreten Haustyp was nun gebaut werden soll, zieht keine Grunderswerbssteuer auf das Haus nach sich?!
     
  13. matom

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    Ich glaube eine so detalierte Beratung gibts hier nicht vor allem nicht kostenlos.

    MfG
     
  14. #14 Prestige, 31.05.2010
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    Könnte ja sein jemand hat Erfahrungen?? ;)
     
  15. #15 Baldbauherr, 31.05.2010
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    Wenn Du das Grundstück ohne Haus kaufst, zahlst Du nur auf das Grundstück Grunderwerbsteuern.
    Kaufst Du das Grundstück erst wenn das Haus schon draufsteht, dann zahlst Du auf alles Grunderwerbsteuern. (Egal wer es gebaut hat und wie alt das Haus dann schon ist)

    Bauträger baut normalerweise nur auf seinem Grundstück und verkauft komplett.
    Generalunternehmer baut auf Deinem Grundstück ein Gebäude.
     
  16. #16 chrishp, 31.05.2010
    chrishp

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    Ich würde das nicht so absolut sagen. M.E. hilft hier nur der Gang zum Steuerberater oder (ernst gemeint) die Nachfrage beim Finanzamt.
     
  17. #17 Baufuchs, 31.05.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das ist so nicht korrekt.
    Kann das Finanzamt einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Grundstückskauf und Heusvertrag nachweisen, so wird auch bei getrennten Verträgen die Grunderwerbsteuer auf das Haus fällig.

    Beispiel: Ein Generalunternehmer hat ein Grundstück von einem Privateigentümer "an der Hand" und bietet dies per Inserat zusammen mit einem von ihm geplanten Haus an.

    Auch wenn es später 2 getrennte Verträge mit getrennten Vertragspartnern gibt, unterstellt das Finanzamt, dass beide Verträge miteinander wirtschaftlich zusammenhängen.
     
  18. #18 Prestige, 31.05.2010
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    Ja genau das meine ich...
    klar, das ich das FA fragen will ;), aber da erreich ich gerade keinen... :o
    Da der Vorvertrag mit der Hausbaufirma ja schon da war... scheint mir das eine rechtliche Grauzone zu sein. Denn die Frage ist ja auch... bin ich in der Beweislast oder das FA?
     
  19. lulu66

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    Wenn das FA keinen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen privatem Verkäufer und Hausbauer (gibt es einen?) kennt, wirst du vermutlich einen Grunderwerbsteuerbescheid erhalten, der sich nur auf den Grundstückskauf bezieht.

    Ich würde da erstmal die Füße stillhalten, keine schlafenden Hunde wecken und das Geld für eine höhere Steuer beiseite legen.
     
  20. #20 Prestige, 31.05.2010
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    Genau... keine schlafenden Hunde wecken!!!! :o

    Fakt ist, dass das Haus geplant wurde... und erst als klar war, wie die Ausrichtung sein sollte, wie die Größe die Grundfläche ist... die Fenstertiefe usw. war klar, dass es kein Haus für eine "Briefmarke" ;) im Neubaugebiet ist. Es musste also ein Grundstück her mit entsprechender Größe ca. 800 qm. Die Hausbaufirma war natürlich sehr interessiert, dass bald ein zum Haus passendes Grundstück gefunden wird, damit das Haus gebaut werden kann (ab 07/2010).
    So das es eine "gemeinschaftliche Suche" wurde ...:D
     
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