Dämmung und Abdichtung des Kellers

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  1. raik

    raik

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    Hallo zusammen,

    wir haben mit einem GU Schlüsselfertig gebaut. Vor 1,5 Jahren war die Übergabe.
    Nachdem in letzter Zeit nicht unerhebliche Baumängel aufgetreten sind, wird man vorsichtig und stellt Alles in Frage. Ziel: ich möchte möglichst alle Mängel noch in der Gewährleistung aufspühren.

    Heutiges Thema: Keller, Dämmung, Abdichtung

    Ich bin kein Experte, aber alles was ich in Erfahrung gebracht habe, ist das ein Keller laut DIN (18195)wie folgt abgedichtet sein soll:
    http://www.schulungsstelle-traunstein.de/Energieberatung/background/images/kelleraufbau.jpg

    Das sieht dann in etwa wie folgt aus
    http://www.fug-verlag.de/fug/bilder_box/00011271B1288106566.jpg

    Nun, bei uns ist die Reihenfolge der Lagen eine andere (Beton, Styropor, Bitum, Noppenbahn).
    Siehe Bilder:

    Ist dieser Aufbau zulässig?
    Welche Risiken bringt er mit sich?

    Meiner Meinung nach kann das Bitum reisen, da es auf einen weichen Untergrund angebracht wurde! Ist das dicht?
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    der Betonkeller ist nicht als Weisse-Wanne ausgebildet? D.h. soll die abdichtungsfunktion gegen den vorhandene lastfall nicht übernehmen?
    Die KMB-abdichtung (Bitumendickbeschichtung) ist nicht fachgerecht angebracht worden.
    Das ihnen nachh 1,5 jahren diese Mängel auffallen ist nicht nachvollziehbar. Liegen schäden vor?
    Mfg.
     
  3. raik

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    Hallo Yilmaz,

    der Keller ist aus WU Beton (angeblich).
    Allerdings nicht als Weise Wanne ausgeführt.
    Was ist an der KMB Abdichtung nicht fachgerecht?

    Nicht Nachvollziehbar?
    Wir haben seit letzte Woche Wasser im Haus ... allerdings an einer anderen Stelle. Nicht durch den Keller bedingt.
    Deshalb schaue ich jetzt alles genau an.

    Ist das ein Problem - das es mir nach 1,5 Jahren auffällt?
     
  4. Yilmaz

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    Abgesehen von der schichtdicke, verstärkungseinlage, und der falsch angebrachte (unter vorbehalt da nicht deutlich zu sehen) Abdichtungsschutz darf dieser nicht auf die dämmung angebracht werden.

    Nein, sollcher arbeiten müßen unter Überwachung ausgeführt werden und bevor die baugrube verfüllt wird abgenommen werden.


    Nicht unbedingt, ist noch innerhalb der gewährleistungsfrist.

    Mfg.
     
  5. raik

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    Nochmal Danke!
    Auf was soll ich mich berufen?
    DIN Norm?
     
  6. Yilmaz

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    DIN 18195 und KMB-Richtlinien.
     
  7. #7 gunther1948, 20.02.2011
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    hallo
    wenn ich das richtig sehe waren doch da die dämmplatten in die schalung eingelegt???? frage: wie ist das am fusspunkt gelöst? hinterwanderung von wasser.
    ist die dämmung eigentlich ausreichend druckstabil und als perimeterdämmung
    geeignet? sieht mehr nach drainagestyroporplatten aus.
    kmb auf der dämm/drainschicht ist absolut no go - fachberater des kmb herstellers und bauleiter / archi reinholen.

    gruss aus de pfalz
     
  8. raik

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  9. Yilmaz

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    Auch ohne eine vereinbarung muß nach anerkannten regeln der technik gearbeitet werden. DIN 18195 und KMB-Richtlinien sind ardt.
     
  10. raik

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    Also ist das jetzt 100% sicher, das gepfuscht wurde?
    Weil auf diesem Bild sieht man auch KMB auf Perimeterdämmung
    http://www.bau-neu.de/html/kellerabdichtungen.html

    Ist das Problem nicht auch, das die Schalungsrohre durch die Dämmplatten geführt werden müssen?
     
  11. Yilmaz

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    Als Untergründe für KMB-Abdichtungen
    eignen sich:
    Hochloch- und Vollziegen,
    Hohlblöcke, Vollsteine, Hüttensteine,
    KS-Mauerwerk, Schalungssteine aus
    Beton, Leichtbeton, Putz der
    Mörtelgruppe P II, III,
    Beton/Stahlbeton, Porenbetonsteine,
    Mischmauerwerk, WU-Beton,
    Perimeterdämmung,
    Polysterolschalungssteine

    Absouluter quatsch was die so schreiben....wie kann man leute so irreführen!:mauer
     
  12. Yilmaz

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    Perimeterdämmung und Styroporschalungssteine sind definitiv als untergrund für kmb nicht geeignet!
     
  13. raik

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    nochmals danke, so steht es auch in dem Buch Pfusch am Bau - Bauwerksabdichtung
     
  14. #14 Carden. Mark, 21.02.2011
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Auszug aus der KM RiLi
    Dämmstoffe ist hier nicht aufgeführt.
    Das hat auch seine Gründe.
     
  15. Yilmaz

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    @Mark, ich kann nicht verstehen wieseo der kollege sowas auf seine seite schreibt und stolz bilder von dem murks einstellt!?
    [​IMG]
     
  16. raik

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    Also nochmals danke für die zahlreichen Rückmeldungen.

    Ich weiß das ist kein Rechtsforum ... trotzdem würde mich Eure Einschätzung interessieren.
    Leider habe ich es zu spät bemerkt (alle Zahlungen getätigt), jedoch sind wir noch in der Gewährleistung. Wie hoch ist die Chance, das der Murkser (arglistiger Täuscher) aus der Nummer herauskommt?
    Mal angenommen er wird nicht Insolvent!
     
  17. Yilmaz

    Yilmaz

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    Aus der nummer kann er nicht herraus kommen.
     
  18. Eric

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    Nö, arglistige Täuschung brauchst Du bei Deinem Murkser nicht. Bei Dir reicht der Verstoß gegen die aRdT in Gestalt der fehlerhaften Anbringung der KMB auf der Perimeterdämmung statt auf dem Beton.

    Arglistige Täuschung als zusätzliches Tatbestandsmerkmal ist nur dann erforderlich, wenn die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren abgelaufen ist. Bei Dir sind die 5 Jahre noch nicht verstrichen.

    Ob der KMB-Hersteller Remmers weiß, was die Georg Neu GmbH in " Wir schützen den Bau " für einen bodenlosen Unfug schreibt und dann auch noch auf Bildern dokumentiert?
     
  19. raik

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    Nochmals danke!
    Nun habe ich ein paar weitere Fragen:
    Wäre super, wenn noch jemand etwas dazu sagen kann!

    1. In wie weit muß ich Farb und Putzunterschiede aktzeptieren.
    (die Pfuscherei geht doch jetzt weiter) oder Maken an Füren und Fenstern
    etc.

    2. Nachdem der Bauunternehmer das letzt mal nachgebessert hatte, waren die Platten der Außenanlage nicht sauber verlegt (Garagentor ging nicht mehr zu, Bitum am Putz). In wie weit kann ich darauf bestehen, dass dies ein Landschaftsgärtner übernimmt. (war vorher meine Eigenleistung, aber wirklich super sauber gemacht!)

    3. Ein Gutachter wäre sicher ratsam. Wer trägt dafür die Kosten?
    (Vertrauen verspielt)

    4. Bisher habe ich nur die Grundrissplanung des Hauses erhalten. In wie weit kann ich die Ausführungspläne, statischen Berechnungen, etc einfordern.

    5. Müßte ein Bodengutachten vorliegen?

    6. Kann ich den Ablauf der Nachbesserung mit bestimmen
    - Gutachter
    - Aushändigung der Änderungsplanung
    - ausgraben
    - Gutachter
    - Nachbessern
    - Gutachter
    - Zuschütten

    7. Mittlerweile habe ich den BU auf den Mangel hingewiesen - ohne Frist
    Wie ist das Vorgehen wenn er nicht reagiert?

    Frist setzen, Anwalt, Gutachter

    :bau_1:
     
  20. #20 Carden. Mark, 23.02.2011
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    1.
    Da gibt es Bewertungskriterien. Die alle hier aufzuzählen ginge zu weit.
    2.
    Für den Schaden den der GU anrichtet muss er gerade stehen.
    3.
    Erst einmal Sie.
    Dann evtl.: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=21094
    4.
    Erst einmal klären, ob es sich hier wirklich um einen GU (#1) handelt: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=7445
    5.
    Es ist sehr ratsam ein BGA zu erstellen.
    Dieses insbesondere hinsichtlich der statischen Bemessungen, der Festlegung des BWS usw.
    6.
    Da Sie das Recht haben, festzustellen, ob die geplante Mangelbeseitigung tauglich ist, oder Ihnen diese überhaupt zuzumuten ist, können Sie verlangen das Ihnen diese im Vorfeld detailliert erklärt wird.
    7.
    Ohne Fristsetzung ist lala. Mit Fristsetzung und Androhung von Folgen wird ein Schuh draus.
     
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