Bebauungsplan

Diskutiere Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo; Ich hätte jetzt mal eine Frage zum Bebauungsplan unserer Gemeinde. Und zwar steht darin, dass freistehende Nebengebäude generell in...

  1. #1 Anna177, 20.02.2011
    Anna177

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    Hallo;

    Ich hätte jetzt mal eine Frage zum Bebauungsplan unserer Gemeinde. Und zwar steht darin, dass freistehende Nebengebäude generell in Holzbauweise auszuführen sind.
    Wir möchten nun eine Garage freistehend errichten? Ist die Garage ein Nebengebäude und darf uns die Gemeinde vorschreiben aus welchem Material wir was errichten?
    Wobei bei der Dacheindeckung von Garagen und Nebengebäuden die Rede ist.

    Danke Euch für die Hilfe!
     
  2. Kappi

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    Hallo Anna,

    Grundsätzlich sind Garagen keine Nebengebäude, da sowohl Garagen, Stellplätze und Carports, als auch Nebengebäude in unterschiedlichen Paragraphen in der jeweiligen Landesbauordnung Deines Landes beschrieben und geregelt sind, das würde heißen, dass Ihr Euren Carport/Garage auch aus anderen Materialien bauen könntet...
    In Schleswig z.B. gelten in der "Garagenverordnung" Carports als überdachte Stellplätze (max. 2 Wände)', die Garage ist bereits eine bauliche Anlage. (Kann aber dann auch aus anderen Baustoffen, als aus Holz , bestehen)
    Das Nebengebäude ist der klassische Schuppen (in NRW <=7,5m²) im Garten, der müsste dann allerdings aus Holz sein.
    In den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann jedoch auch individuell festgelegt werden, wie z.B ein "überdachter Stellplatz"/Garage auszusehen hat. Das muss allerdings dann genau so formuliert sein.
    Du kannst ja einfach mal zum Stadtplanungsamt gehen und in den entsprechenden B-Plan einschauen, dazu hat jeder Bürger ein Recht.
    Wichtig sind die textlichen Festsetzungen des B-Plans. Dort steht die schriftliche Begründung des Bebauungsplanes inkl. der dazugehörigen rechtlichen Basis (halt Paragraphen).

    Um Dir eine sichere Antwort geben zu können, müsste ich wissen aus welchem Bundesland Du kommst und wie die schriftlichen Festsetzungen des B-Planes lauten.


    Viele Grüße

    Karsten
     
  3. #3 ManfredH, 25.02.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Also wenn mich nicht alles täuscht, liegt Augsburg in Bayern ... ca. 70 km nordwestlich von München :winken
     
  4. Kappi

    Kappi

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    tja man sollte vorher nachschauen ;) bin aber beim Erstellen meines Themas durch Zufall drauf gestoßen :bierchen:

    dann halt bitte die schriftlichen Festsetzungen und die LBO vom Bayern ;)
     
  5. #5 Anna177, 25.02.2011
    Anna177

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    Sorry...hab vergessen hier meinen neuen Wohnort zu wechseln. Inzwischen lebe ich in Baden-Württemberg und hier wird auch gebaut.:o
     
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