welche Fassung BayBo gilt

Diskutiere welche Fassung BayBo gilt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, anbei eine Frage.. der Bebauungsplan ist von 2006. Es steht drin es gilt die BayBo. Muss ich die neueste Fassung der Baybo...

  1. #1 max181920, 15.03.2012
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    Hallo Experten,

    anbei eine Frage..

    der Bebauungsplan ist von 2006. Es steht drin es gilt die BayBo. Muss ich die neueste Fassung der Baybo anwenden oder die alte Version?

    Mit freundlichen Grüßen

    MAX
     
  2. #2 Thomas B, 15.03.2012
    Thomas B

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    Es gilt die aktuelle Fassung!
     
  3. Baumal

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    wenn dort steht es gilt die BayBo, würde ich
    auch bei einem b-plan von 1872 davon ausgehen,
    dass die aktuelle fassung zählt....
     
  4. #4 Der Bauberater, 15.03.2012
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    Es gilt die, die bei der Rechtskraft des B-Planes gültig war. Denn wenn sich in der BO z.B. der Vollgeschoßbegriff geändert hat, dann würden die , die später bauen, besser oder schlechter gestellt und das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Deshalb, wenn B-Plan von 1872, dann die damals gültige Bauordnung. Wenn der B-Plan 2006 geändert wird, dann muss drinnen stehen welche Fassung der BO gilt :konfusius
    :bierchen:
     
  5. Baumal

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    wäre natürlich etwas umständlich an die BayBo von
    1872 zu gelangen...:eek:
     
  6. #6 Thomas B, 15.03.2012
    Thomas B

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    Nö.

    Das mit den gültigen Fassungen des Zeitpunkts des B-Planes betrifft die BauNVO. Ist z.B. festegelgt es gilt für die GRZ/ GFZ die in der BauNVO vorgesehenen Höchsgrenzen, dann gilt die, die zum damaligen Zeitpunkt gültig war.

    Bei der BayBO ist dies nicht so!!!
     
  7. #7 Baufuchs, 15.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bauberater

    Wo steht das?

    In den Durchführungsbestimmungen zur Bay. BauO steht hingegen dieser Text, der Deiner Auffassung widerspricht:

     
  8. #8 Thomas B, 15.03.2012
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2012
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    Nicht nur da! Es könnte durchaus sein, daß damals (muß ja nicht 1872 gewesen sein...nehmen wir doch einfach 1950!) andere Abstandsflächen gegolten haben. Dann muß man heute natürlich die heutigen Abstadsflächen einhalten und nicht die von anno dazumal.

    Zumal auch keine Behörde nach gänzlich unterschiedlichen Rechtslagen beurteilen kann. Und auch kein Architekt.

    Die Aussage ist deshalb auch nicht korrekt. Die vom Bauberater.
     
  9. #9 Baufuchs, 15.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Hinweis auf die Bauordnung im B.-Plan ist eine sog. "dynamische Verweisung". Es gilt also immer die im Zeitpunkt der Entscheidung gültige Fassung......
     
  10. #10 Thomas B, 15.03.2012
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    Sag' mal Bauberater: Wieviele antiquarische Fassungen irgendwelcher Gesetzestexte/ Vorschriften/ Verordnungen/ Durchführungsverordnungen usw. hast Du vorliegen?
     
  11. #11 Der Bauberater, 15.03.2012
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2012
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    Na dann rudere ich mal zurück und behaupte das Gegenteil :o

    Ich war so frei und habe die LBO-BaWü nach Bayern verfrachtet :mauer

    @ Fuchs: In BaWü ist die LBO eben nicht dynamisch :deal :wow

    @ Thomas: Allein wenn es um den Vollgeschoßbegriff geht haben wir in BaWü FÜNF verschiedene LBOs heranzuziehen.

    Alte Badische BO (01.09.1907 - 26.07.1935)
    1. LBO (1964) rechtskraft am 01.01.1965
    2. LBO (1972) rechtskraft am 01.07.1972
    3. LBO 1983 " 01.04.1984
    4. LBO 1995 " 01.01.1996

    Noch nie war Bauen so einfach :D

    Ich wüsste nicht, dass die Bayern schon so weit sind :e_smiley_brille02:

    Sorry für den Lapsus
    :bierchen:

    P.S. Es lebe Europa
     
  12. #12 Thomas B, 15.03.2012
    Thomas B

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    Föderalismus ist schon was Schönes. Manchmal. Ein Land zig LBOs....

    In BY, wie schoon geschrieben, wird auf alte BauNVO zurückgegriffen, Diese sind auch im Netz verfügbar. Sonst hätte auchich ein Antiquariat.

    Ansonsten gilt was aktuell egen gilt....

    Grüßle

    Thomas
     
  13. #13 Baufuchs, 15.03.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bauberater

    Auch in BW sind die Hinweise auf die Bauordnungen in B.-Plänen "dynamisch.

    Mit Inkratftreten einer neuen Bauordnung werden die alten Bauordnungen außer Kraft gesetzt. Findet sich meist im letzten Absatz einer neuen Bauordnung.

    Würde der Hinweis in alten B.-Plänen wie von Dir beschrieben anzuwenden sein, würden ausser Kraft gesetze Bauordnungen u.U. bis zum Sankt Nimmerleinstag Bestand haben.

    Dem ist nicht so.
     
  14. #14 Der Bauberater, 15.03.2012
    Der Bauberater

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    Das wäre toll, dann könnte ich meinen Schreibtisch schön aufräumen :D
    Da wäre viel Platz, denn es würden vier LBOs und drei BauNVOs wegfallen. :bounce:
    Is leider nicht!

    :bierchen:
     
  15. #15 Der Bauberater, 15.03.2012
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    Für die, die es interessiert!
    Die Vollgeschoßregelung in BaWü in eigenen Worten :shades
     
  16. Minnie

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    Hallo Bauberater,

    viiiiiiiiiiiiiiiiiiielen Dank für deine Zusammenstellung der Geschossigkeit in BaWü ... du kannst dir nicht vorstellen wie lange ich schon genau danach gesucht habe!!!!!!!!!!!!
    Auch heute habe ich mal wieder mehrere Stunden gesucht und wollte mir schon antiquarisch die LBO 1972 zulegen ... was aber leider nicht möglich ist, weil nirgends auffindbar !!!

    Also vielen Dank nochmals ... ich trink jetzt erstmal auf dein Wohl ein kleines Likörchen ... haste dir verdient :bierchen: :respekt

    Sonnige Feierabendgrüße
    Minnie
     
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