Darf das die BG Bau nach Fertigstellung der Bauarbeiten?

Diskutiere Darf das die BG Bau nach Fertigstellung der Bauarbeiten? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Darf die BG Bau nach Fertigstellung in mein Haus um es zu Besichtigen und meine Rechnungen einsehen? Haben ja alles mittels deren Bögen angegeben.

  1. #1 Armstrong27, 12.03.2014
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    Darf die BG Bau nach Fertigstellung in mein Haus um es zu Besichtigen und meine Rechnungen einsehen?
    Haben ja alles mittels deren Bögen angegeben.
     
  2. Jan81

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    Das netz ist voll mit diesem Thema.

    Problem ist, dass man irgendwas in den Bogen und Tagebuch reinschreiben kann. Die wollen halt überprüfen ob auch alles korrekt ist.
    Wenn du in dem Haus schon wohnst, dann brauchst du Sie nicht reinlassen (so weit ich weiß).

    Nur du musst schon irgendwie Nachweisen wer wann und wie dieses Gewerk erledigt hat.
     
  3. #3 Corinna72, 12.03.2014
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    Ein Schüler baut ein Haus?
    Ist dann nix für BG Bau, sondern für die Qualitätskontrolle von LEGO
     
  4. #4 Armstrong27, 12.03.2014
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    Unnötiger Beitrag Corinna und keine Antwort auf meine Frage. Such dir ein anderes Forum zum trollen..

    Aber für dich zur Erklärung:
    Ich bin Student und meine Eltern haben ein Haus gebaut. Aus diesem Grund suche ich hier nach Informationen bzgl. der BG Bau.


    BTT: Müssen wir also unsere Rechnungen offen darlegen, ich dachte wir wären unserer Mitteilungspflicht mittels der Bögen nachgekommen?
     
  5. Jan81

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    Ihr müsst BG Bau beweisen wer und wann dieses Gewerke gemacht habt. Mit einer REchnung ist es am einfachsten.

    Dieser Bogen dient doch nur für die Vorselektierung, wer überprüft wird und wer nicht.

    Z.B. ihr baut fast schlusselfertig mit einen Bauunternehmen und nur die Maler arbeiten macht ihr selber in Eigenleistung. Ist sehr unwahrscheinlich das BG Bau kommt.

    Vergibt ihr z.B. die einzelne Gewerke an unterschiedliche Unternehmen oder habt zuviel in Eigenleistung angekreuzt, dann wird BG Bau neugirig und will oft das Tagebuch sehen oder Nachweise wie Rechnungen.

    Wenn ihr nicht zu verbergen habt und alles legal gemacht habt, dann zeigt den doch die Rechnungen.

    Sonst dürft ihr kräftig nachzahlen.
     
  6. #6 Armstrong27, 12.03.2014
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    Danke Jan, sehr informativ! :)
     
  7. R.B.

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    Du bist zur Mitwirkung verpflichtet.

    Vermutlich waren Eure Angaben in den Bögen nicht plausibel, oder was weiß ich. Es gibt immer wieder Leute die meinen sie wären besonders schlau indem sie weniger Stunden angeben als wirklich erforderlich waren. Das erkennt dann ein Blinder wenn er ein bisschen Ahnung von der Materie hat. Wenn dem so ist, und Du lieferst keine Nachweise, dann läuft das auf eine Schätzung hinaus. Das ist die beste Methode wie man ordentlich nachzahlen darf.
    Sind die Angaben in den Bögen korrekt, und man kann auch die entsprechenden Nachweise führen, dann ist das doch alles kein Problem.

    Aber das wurde wirklich schon so oft diskutiert, da finden sich im Forum eine Menge Themen dazu.

    Bsp.:

    http://www.bauexpertenforum.de/show...ill-Hausbesichtigung&highlight=genossenschaft

    oder

    http://www.bauexpertenforum.de/show...r-Berufsgenossenschaft-kommt!&highlight=BGBAU


    Jetzt kannst Du überlegen ob Du Dich auf einen Streit mit denen einlassen möchtest, oder ob Du nicht den einfacheren Weg wählst.
     
  8. #8 Armstrong27, 12.03.2014
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    Hallo und danke für die Links!

    meine Eltern haben einiges in Eigenleistung gemacht und neben ihrem eigentlichen Beruf noch auf der Baustelle gearbeitet, wahrscheinlich deshalb.
    Einzigster Helfer war mein Cousin der uns die Heizung installiert hat, die wir gekauft haben. Seine Stunden haben wir der BG mitgeteilt..
    Sowie die Firmen die Dacharbeiten, Mauerwerk etc. erledigt haben.
     
  9. #9 Geodesy, 12.03.2014
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    Oh ha, 2 Beiträge und schon wird man ausfallend. Andere sind nun mal schon länger hier und müssen sich kein anderes Forum suchen.
    Wenn ich Student bin, steht dort auch Student und nicht Schüler!
     
  10. R.B.

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    Dann kannst Du ja alles nachweisen.
    Es geht dabei nicht um 1h mehr oder weniger, sondern ob die gemachten Angaben auch stimmen. Wenn viel in Eigenleistung gemacht wurde, dann muss das auch plausibel sein. Gibt jemand an, dass er x Gewerke in Eigenleistung gemacht hat, dann stellt sich schnell die Frage, wie er das neben seinem Hauptberuf machen konnte. Man kann anhand der Gewerke den notwendigen Aufwand gut abschätzen, und zeigt sich dann, dass der Bauherr 4000h im Jahr auf der Baustelle geleistet hat, dann wird man natürlich hellhörig. Da käme man inkl. Hauptjob auf einen 20h Tag, und das glaubt niemand.

    Oder wenn der Cousin mit 10h angegeben wurde, er aber die komplette Heizung installiert hat, wofür ein Fachmann sagen wir mal 80h bräuchte, dann ist das auch nicht plausibel.

    Die Arbeit der Fremdfirmen kann man einfach über die Rechnungen nachweisen. Dann gibt es da schon keinen Diskussionsbedarf.

    Letztendlich muss halt das Gesamtbild stimmen. Da macht es auch einen Unterschied ob ein 100m2 RMH oder eine 300m2 Villa gebaut wurde.
     
  11. #11 Armstrong27, 12.03.2014
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    Was hat das mit der Anzahl der Beiträge und mit der Dauer der Mitgliedschaft zu tun, ob man jemanden aufgrund seiner aktuellen Position anpöbeln darf oder nicht?
    Tatsache ist, dass nicht sachlich auf meine Frage eingegangen wurde und stattdessen über mich gerichtet wurde ohne mich bzw. den Hintergrund zu kennen.
    Einfach mal in Ruhe drüber nachdenken..



    @R.B.:

    Danke nochmals für die Erläuterung.
    Ich denke ich werde den Leuten der BG dennoch eine Absage zu dem Termin schicken und auf Wunsch alle Rechnungen, Belege, Nachweise vorlegen.
    Habe mich noch im Netz schlau gemacht und viele berichten, dass es das Beste wäre den Leuten kein Eintritt zu gewähren, auch wenn man alles wahrheitsgemäß mitgeteilt hat.
     
  12. #12 Baufuchs, 12.03.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ Armstrong27

    Mal hier lesen.

    Und nun lass beim Admin "Josef" Deinen Beruf in "Student" ändern, dann sind künftig Missverständnisse ausgeschlossen.
     
  13. #13 Armstrong27, 12.03.2014
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    Erledigt! ;)
     
  14. R.B.

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    Das ist Deine Entscheidung bzw. die Deiner Eltern. Du musst sie nicht in´s Haus lassen.

    Du solltest aber tunlichst darauf achten, dass denen alle Nachweise vorliegen, sonst gibt´s ruckzuck eine Rechnung und die ist erst einmal zu zahlen. Ob es Dir dann noch gelingt irgendwelche Schätzungen rückgängig zu machen, das steht in den Sternen.

    Noch einmal zur Erinnerung. Der Bogen den Du ausgefüllt hast ist kein Nachweis, sondern nur eine Art "Anmeldung" von Stunden. Nachweise hast Du anscheinend noch nicht geliefert. Es wäre also sinnvoll das unmissverständlich zu klären.
     
  15. Julius

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    Ein guter Weg ist, ein Treffen zur Vorlage der Nachweise auf neutralem Boden (z.B. im Büro Eures Steuerberaters, Anwalts etc.) vorzuschlagen.
     
  16. #16 Geodesy, 13.03.2014
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    Bei der richtigen Angabe "student" und der Aussage "meine Eltern haben gebaut" würden solche Antworten

    erst gar nicht aufkommen.

    Nix für ungut, ich habe darüber nachgedacht ;)
     
  17. #17 Armstrong27, 13.03.2014
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    Wen geht es denn etwas an wer was baut? Und welchen Unterschied macht es ob ich Schüler bin, der keine Ahnung von der BG hat oder Student bin, der keine Ahnung von der BG hat?
    Läuft das etwa bei dir so: wenn einer Student ist:"Okay, beantworten wir seine Frage." und wenn einer Schüler ist:"Lass mal über den Wicht herziehen!" :mauer
    Andere zumindest konnten sachliche, qualifizierte Antworten geben.. :28:

    Ist aber gut jetzt.. :konfusius
     
  18. Taipan

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    Ist doch ganz einfach: Schüler <18a, Student >18a. Damit kann von verschiedenen Voraussetzungen und Fähigkeiten ausgegangen werden. Aber Du hast ja von rb und Julius schon erfahren wonach du suchtest.
     
  19. #19 Armstrong27, 13.03.2014
    Armstrong27

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    Das kannst du pauschal nicht sagen, außer du gehst nur von Schulen bis zum Abi aus ;)
     
  20. #20 saarplaner, 13.03.2014
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    Au Backe,

    hier im Forum ist es vorgeschrieben, dass du wahrheitgemäße Angabe zu deinem Beruf und Wohnort machst - und fertig!

    Wo ist das Problem?

    Du möchtest Hilfe haben, also halte dich an die Regeln, die hier im Forum aufgestellt wurden, die du übrigens bei deiner Anmeldung akzeptiert hast.

    Zum Nachlesen findest du die unter Nutzungsbedingungen, gaaaaanz unter auf der Homepage.
     
Thema: Darf das die BG Bau nach Fertigstellung der Bauarbeiten?
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