Doppelhaus Verlängerung - Mauer auf Nachbargrundstück

Diskutiere Doppelhaus Verlängerung - Mauer auf Nachbargrundstück im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir planen ein Doppelhaus zu bauen. Nun stellt sich die Frage, wie man es abbilden kann, wenn ein Haus länger wird als das...

  1. #1 evolution100, 03.08.2014
    evolution100

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    Hallo zusammen,

    wir planen ein Doppelhaus zu bauen. Nun stellt sich die Frage, wie man es abbilden kann, wenn ein Haus länger wird als das andere.
    Die Frage ist, da die beiden DHH mit einer 24er Wand und einer 2cm Isolierung getrennt sein sollen, wie die hervorspringende Trennwand dann isoliert werden muss bzw. die wirkliche Frage.... das Stück Isolierung wäre auf dem Grundstück des Nachbarn, um wieder auf eine Außenwand von z.B. 36.5 zu kommen?

    Verlaengerung.jpg


    Wie handhabt man das? Eintrag im Grundbuch? Würde das dann das Haus bei einem ggf. wiederverkauf sehr stark belasten? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

    Einen schönen Sonntag und vielen Dank

    Markus
     
  2. rose24

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    Hallo Markus,

    ja - Eintrag ins Grundbuch. Eine starke Belastung stellt das nicht dar - ist eher eine Kleinigkeit. Damit es später aber keinen Ärger gibt, wenn eine Partei ihre Haushälfte verkauft, ist ein notarieller Vertrag unabdingbar.

    Grüße, rose24
     
  3. #3 wasweissich, 03.08.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    man kann auch das stück kaufen . (müssen)

    habe schon erlebt , dass eine endhauserwerberin (unangenehme person) nachträglich bei versetzten reihenhäusern mit hilfe eines gerichts ihre 0,25m² zu einem horrenden preis verkauft hat .
     
  4. Monti

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    Es gäbe ja auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Versatz in der Wand zu machen. Da bliebe man komplett auf der eigenen Seite.

    Wir haben zusammen mit den Nachbarn verlängert. Da gab es das Problem zum Glück nicht.
     
  5. #5 Wachtlerhof, 04.08.2014
    Wachtlerhof

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  6. #6 feelfree, 04.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Da geht's aber um nachträgliche Überbauung.

    Z.B. steht da der Satz:
    Ich bin mir nicht sicher, ob dies auf noch zu errichtende DHH anwendbar ist. Erstmal auf die Grenze bauen und dann plötzlich sagen "upps, ich brauch da ja noch 'ne Wärmedämmung!" ist m.E. nicht so geschickt.

    Besser regelt man das vorher durch einen entsprechenden Grundbucheintrag. Vermutlich hat ja der Nachbar am anderen Hausende sowieso das entsprechende "Problem"...
     
  7. #7 Baufuchs, 04.08.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @wachtelerhof

    46a greift nicht, weil
    TE plant Neubau
     
  8. #8 Wachtlerhof, 04.08.2014
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    Schon richtig, ein Neubau und nix vorhandenes. Aber es ist eine DHHälfte und da sollte es daraufhin durchaus mit einbezogen werden. Man kann doch auch nicht so viel Abstand zwischen den beiden DHHälften lassen, dass die Wärmedämmung noch auf das eigene Grundstück passt. Das funktioniert doch garnicht.

    LG - Gisela
     
  9. #9 Gast56083, 04.08.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    man kann den Versatz ja innen machen, dann ist die Flucht der Häuser (Mitte Komunwand) sauber getrennt.
    Aus eigener Erfahrung: am Dach setzt sich das Thema übrigens fort :D
     
  10. #10 feelfree, 04.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Das Gesetz ist für NACHTRÄGLICHE Wärmedämmung, gilt also NICHT für Neubauten. Warum sollte es denn ausgerechnet für DHH-Neubauten gelten??? Was ist denn das für eine Logik?

    Und natürlich könnte man bei Neubauten ja auch die Wand verspringen lassen, auch wenn das sicher vermutlich nicht so sinnvoll ist.
     
  11. #11 Thomas B, 04.08.2014
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    Erstmal prüfen, ob das Ganzhe -unabhängig von des Nachbarn Befindlichkeiten- baurechtlich überhaupt zulässig ist.

    DH werden häufig als ein Objekt angesehen (siehe hierzu auch Abstandsflächenregelung in der BayBO, Art. 6 (6) letzter Satz!). Da wird dann gefordert, daß die DN gelcih sein muß, daß der First durchgehend sien muß., usw.

    Ein versatz kann also bedeuten, daß diverse (mögliche) Anforderungen nicht erfüllt werden. Zumindest kann ein unliebsamer Nachbar daran ansetzen.

    Also erstmal gucken, was man darf (von Gesetzes wegen), dann gucken, was sich mit dem Nachbarn herbeiführen läßt....
     
  12. #12 StefanMeier, 04.08.2014
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    einigen hier fällt es sehr schwer auch mal zu sagen .. "jau da lag ich wohl mal deneben"

    ich würde den versatz mit einplanen, bringt ja nichts direkt beim nachbarn als bittsteller aufzutreten.. außerdem kommt der dann in 5 jahren und sagt "du schuldest mir einen gefallen"
    alternative : kosten des versatzes berechnen lassen und dem nachbar ein entgeltliches angebot zwecks grunddienstbarkerit für die überbauung machen.
     
  13. #13 feelfree, 04.08.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Jetzt macht doch daraus kein Problem wo keines ist! Ich kenne einige aktuell gebaute, versetzte Reihenhäuser mit WDVS. Und die haben alle keine versetzte Wand - das wäre wirklich das letzte, was ich da wollte.
     
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