Nachbargagarge Unterfangen in Bayern

Diskutiere Nachbargagarge Unterfangen in Bayern im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen! ich hab ein kleines Problem, mein Nachbar hat seine Garage auf die Grenze gestellt! Diese ist Natürlich höher Gegründet wie das...

  1. Mayerr

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    Hallo Zusammen!
    ich hab ein kleines Problem, mein Nachbar hat seine Garage auf die Grenze gestellt!
    Diese ist Natürlich höher Gegründet wie das neu zu errichtende Gebäude von mir!
    Meine Frage kann mir mein Nachbar untersagen das ich seine Garage Unterfange?
    Danke im Voraus!!!

    Gruß
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    ja.
    auf gute nachbarschaft ;)
     
  3. Mayerr

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    Also nochmal der kann einfach sagen du darfst das nicht?
    und ich kann nichts dagegen machen?
    also wenn das so ist dann pack ich halt die Garage bei mir am Grundstück ,
    auch kein Problem! nur schöner wäre halt des Klassische!!!
    Ich bin normal am Land tätig da gibt es solche Kindereien nicht!
     
  4. #4 lastdrop, 10.08.2014
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    Ein "Bauleiter" sollte das wissen...
     
  5. Mayerr

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    Danke! Sehr Hilfreich ;)
     
  6. #6 Gast036816, 10.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    setz dich mit deinem nachbarn zusammen und klärt das. am besten bei grill und bier.

    @ lastdrop - der bauleiter muss das nicht wissen. der bekommt abgestimmte planungsergebniss zur ausführung auf den tisch gelegt.
     
  7. #7 wasweissich, 10.08.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :mega_lol:
    manchmal schon .....

    manchmal .
     
  8. #8 Gast036816, 10.08.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn er sie nicht bekommt, muss er auch nicht ausführen oder ausführen lassen.

    aber meistens steht auf den plänen: maßnahmen sind am bau zu treffen oder gleichwertig!
     
  9. #9 JamesTKirk, 10.08.2014
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Im Plandeutsch heisst das: bauseits
     
  10. #10 Skeptiker, 10.08.2014
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    Wenn mit der LP8 nach HOAI beauftragt, haftet auch ein "Bauleiter" dem Auftraggeber für nicht erkannte Mängel der vorliegenden "abgestimmten" Planung Dritter, bei groben Fehlern sogar dann, wenn sie außerhalb seines eigenen Beauftragungsgebietes vorliegen, also als Architekt bspw. auch für gravierende Macken der TGA-Planung.
     
  11. Mayerr

    Mayerr

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    Danke!
    Wir haben uns schon Unterhalten im Prinzip sind wir uns einig!
    ich übernehm ein paar Sachen wie Gartenmauer wegreißen (also seine, wird natürlich schriftlich festgehalten) denn Zaun erneuern und Teile seines Hofes neu Pflastern!
    Ich trau dem Frieden nur nicht! Er wird mir nochmal in den Rücken fallen und Geld Vordern!
    Welches ich Ihm natürlich nicht geben werde, las mich ja nicht ausnehmen!
    Ich bin nur so erstaunt das der Gesetzgeber so etwas nicht Ordentlich regelt
    von so etwas lass ich mich nicht aufhalten!!!
    Er hat bei der Gründung seiner Garage einen großen Fehler gemacht sein Fundamtfuß ist 20 cm über der Grenze bei mir im Grundstück UK Funda. bis UK Baugrube sind ca. 1,50 m dies gedenke ich auszunutzen! Desweiteren ist seine Garage sehr Massiv gebaut mit Betondecke usw. mach mir also keine Sorgen!
    Dadurch verliere ich zwar 15 cm meines Grundstückes wobei ich das mit der Isolierung zum größten Teil wieder ausgleichen werde! und das Gebäude evtl. um 5 cm verrutsche
    Also das nur wenn er unsere Absprache platzen lässt!
     
  12. Markul

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    Was soll das? Sprich das ordentlich durch und wenn du ein ungutes Gefühl hast dann halte alles schriftlich fest. Aber jetzt schon die Kriegstaktik für die Zukunft festlegen... Finde ich nicht gut.
     
  13. #13 Alfons Fischer, 10.08.2014
    Alfons Fischer

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    komm, regelt das wie Männer!
    Nimm zwei Bier, lade Deinen Nachbarn ein und besprecht das...!
     
  14. Mayerr

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    Da geb ich euch recht! ich will mich an die Vereinbarungen halten!
    Die Schriftform ist auf jeden Fall Plicht!
    ich bin nur der Meinung das man immer einen Plan B braucht!
    Wenn man schon mal auf die fresse gefallen ist gewöhnt man es sich sehr schnell ab blauäugig in solche Verhandlungen zu gehen! das beruhigt wenn man für den schlimmsten anzunehmenden fall schon weiß wie man mit einem blauen Auge davon kommt!
    Deswegen hab ich auch den rat auf dieser Seite gesucht!!!
    Danke Nochmal!
     
  15. #15 ultra79, 10.08.2014
    ultra79

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    Wow - so viele ! in so wenigen Postings - verleiht deinem Text einen gewissen agressiven Unterton ... nur falls dir das nicht klar ist..
     
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