Wohnfläche ermitteln - nach Sanierung DG Wohnung keine Aufzeichnungen

Diskutiere Wohnfläche ermitteln - nach Sanierung DG Wohnung keine Aufzeichnungen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Servus, habe einen Mietvertrag ohne eine Flächenangabe in DG-Maisonette Wohnung. In der Nebenkostenabrechnung werden aber die flächenanteiligen...

  1. TommyG

    TommyG

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    Servus,

    habe einen Mietvertrag ohne eine Flächenangabe in DG-Maisonette Wohnung. In der Nebenkostenabrechnung werden aber die flächenanteiligen Kosten zu 113 qm Wohnfläche aufgeschlüsselt. Die Fläche ist nicht korrekt (wurde nach Sanierung/Ausbau des DG nie exakt ermittelt).

    Nach der vierten Mieterhöhung ist es auch mal an der Zeit den Vermieter darauf hinzuweisen...

    Letzte Woche hab ich Aufmaß mit Lasermeßgerät, Zollstock und Lot gewissenhaft gemacht.

    Frage 1:

    Gilt zur Wohnflächenermittlung noch zusätzlich ein anderes Regelwerk ausser die aktuelle Wohnflächenermittlungsverordnung (WoFIV)? Noch ein DIN die was darüberhinaus gehendes sagt?

    Frage 2:

    Gibt es ein einfaches zu bedienendes kostenloses Software-Tool im Internet mit dem ich die Grundrisse der Räume inkl. 1m und 2m Linien der Dachschrägen sowie Balken sowie Tür- und Fensternischen grafisch abbilden, bemaßen und Flächen schraffieren kann?

    Danke im Vorab!
     
  2. #2 Gast036816, 20.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    von 0,00 m bis 1,00 m höhe = 0,00 m² der gemessenen fläche,

    von 1,00 m bis 2,00 m höhe = 50 % der gemessenen fläche,

    türdurchgänge und fensternischen gehen meines wissens nach nicht in die wohnfläche ein.
     
  3. #3 Baufuchs, 20.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die DIN kennt den Begriff "Wohnfläche" nicht.
     
  4. #4 Anda2012, 21.10.2014
    Anda2012

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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Die Frage ist, ob das Problem mit der Wohnfläche nach dieser Zeit (es klingt so als würdest Du schon einige Jahre drin wohnen) und für diesen Zweck wirklich relevant ist.

    Mein Tip: Kontaktiere den Miterverein, bevor Du groß rechnest, worauf Du achten musst. Soweit ich weiß gibt es nämlich Situationen, wo es nicht wirklich eine Rolle spielt oder wo auch prozentual eine bestimmte Über/Unterschreitung zulässig ist. Frag mal nach, da sind oft die gesetzlichen Bestimmungen anders als man annehmen würde. Es kann auch sein, dass die Formulierung Deines Mietvertrages andere Größen zulässt -> prüfen lassen.

    Ich war sehr erstaunt, welche Regelungen es gibt, als es bei unserem letzten Mal mieten zu "Diskussionen" kam und war sehr froh, dass ich vorher immer kompetente Antworten vom Mieterverein bekommen hatte. Sonst hätte ich mich evtl. in Sachen verrannt.
     
  5. TommyG

    TommyG

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    Danke für eure Antworten!

    Hab mich schon da informiert, sollte die Wohnflächendifferenz 10% oder geringer zu der in der Nebenkostenabrechnung veranschlagten Wohnfläche sein, passiert nix. Aber wenn die Abweichung größer ist, dann muss der Eigentümer die NK-Abrechnungen der letzten Jahre fürs gesamte Haus neu machen lassen!

    @Rolf Da gibts eine Grenze von 0,13 cm Tiefe bei Fensternischen. Sind sie Tiefer gehen sie mit ein. Wer sich das ausgedacht hat...

    Wie kann ich ohne komplizierte und teure CAD Programme easy am PC Grundrisse Zeichnen, beschriften und bemaßen? Jemand eine Idee?
     
  6. #6 toxicmolotow, 21.10.2014
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    Wie wäre es ohne PC ganz klassisch mit Lineal, Geodreieck, Taschenrechner und Bleistift?
     
  7. #7 Baufuchs, 21.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aber nur, wenn die Nische bis zum Boden reicht...
     
  8. R.B.

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    Das wäre doch zu einfach.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 21.10.2014
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    Iiiiigitt - analog :yikes























    :D
     
  10. #10 OLger MD, 21.10.2014
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    Dreikantmaßstab, Druckbleistift 0.35 HB und 0.5 B, Zeichendreieck groß mit Griff

    Oder

    Aufgemessene Strecken skalieren und im Textverarbeitungsprogramm aus Redmond über das Menü "Einfügen" -> "Formen" die passenden Vektorobjekte auswählen, und mit Hilfe der 'Strg', 'Alt' und Shift-Tasten am Raster ausrichten, platzieren und über Objekteiigenschaften die skalierten Maße, Strichstärken, Maßpfeile usw. einstellen. Strg gehalten + Mausrad zoom ein und aus für Detailarbeit.

    Wenn ich mich recht erinnere gilt die 10%-Grenze nur für die Miete. Nebenkosten sind nach der tatsächlichen Wohnfläche abzurechnen.

    Gruß
    Holger
     
  11. Julius

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    Was aber auch GEGEN Dich ausgehen kann!
    Denn wenn die Fläche deutlich zu groß angesetzt ist, dann trifft das meist auf ALLE Wohnungen des Gebäudes zu. Haben manch früher gerne so gemacht...
    Kann also durchaus sein, daß Du (zwar nur für die zukünftigen Abrechnungen) dann einen höheren Anteil übernehmen mußt.
     
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