Fragen zur Baugrenze

Diskutiere Fragen zur Baugrenze im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich stelle mir mehrere Fragen zum Thema Baugrenze, auf die ich im Gesetz keine Antworten finde. Situation: es geht um Baugrund...

  1. #1 baunewbiene, 13.12.2014
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    Hallo zusammen,

    ich stelle mir mehrere Fragen zum Thema Baugrenze, auf die ich im Gesetz keine Antworten finde.

    Situation: es geht um Baugrund in Hessen, ein B-Plan liegt vor, das einzige was dieser allerdings über Baugrenzen sagt, ist dass Stellplätze außerhalb der Baugrenze liegen dürfen.

    1. Dürfen Dachüberstände die Baugrenze überschreiten?

    2. Müssen Terrassen innerhalb der Baugrenze liegen? Macht es bei dieser Frage einen Unterschied, ob die Terrasse überdacht ist oder nicht?

    3. Darf ein untergeordnetes Nebengebäude bei einer angegebenen Baugrenze außerhalb dieser, innerhalb der Abstandsfläche zum Nachbargrundstück liegen (ohne Baugrenze lt. Gesetz erlaubt)?

    4. Darf man im Garten außerhalb der Baugrenze einen Spielturm mit einbetonierten Pfosten aufstellen?

    Danke für das Teilen eures Wissens...

    Viele Grüße

    baunewbiene
     
  2. #2 Wieland, 14.12.2014
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    Die Bauberatung mit verbindlichen Angaben, führt in aller Regel das Genehmigungsteam der zuständigen Baubehörde durch.

    Grüße aus Bürstadt
     
  3. #3 Baufuchs, 14.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Google mal nach Paragr. 23 BauNVO

    @Wieland
    Wer bei unseren Bauämtern eine solche Beratung wünscht, wird höflich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass dies nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörden ist.

    Tenor: "Besprechen Sie das mit Ihrem Architekten"
     
  4. #4 baunewbiene, 14.12.2014
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    Ja, so ging es mir leider auch. Ich will aber mit konkreten Vorstellungen beim Architekten aufschlagen.
     
  5. #5 baunewbiene, 14.12.2014
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    Danke für den Hinweis auf den Paragraphen. Können zugelassen werden... Klingt teurer. ;)
     
  6. #6 ManfredH, 14.12.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Falls du damit meinst, schon mit einem eigenen Hausentwurf bei ihm ankommen zu wollen, so lies lieber mal ein bisschen im Forum, was hier allgemein von dieser Vorgehensweise gehalten wird.

    Fasse stattdessen besser alle deine Wünsche, Bedürfnisse usw. verbal zusammen, als Arbeitsgrundlage für den Architekten. das geht auch ohne Detailkenntnisse über Bebauungsplan, Bauordnung, Baunutzungsverordnung etc.; darüber muss der Architekt Bescheid wissen und es dann in seinem Entwurf entsprechend berücksichtigen.
     
  7. #7 Sam0211, 14.12.2014
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    Hallo,

    Hatten dieses Jahr ähnliches Thema über Bebauung außerhalb der Baugrenze.
    Nach langem Lesen, Beratung bei Archi und Bauamt:
    Es darf außerhalb der Baugrenze nix gebaut werden, weder Terasse (egal ob mit oder ohne Überdachung), kein untergeordnetes Nebengebäude (egal wie groß), noch Pool oder sonstiges,
    Ausnahme: es wird im B-Plan extra erlaubt. Wenn nichts drinnen steht, ist es nicht erlaubt!
    Gruß aus BY


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  8. #8 Baufuchs, 14.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falsch.

    Wie schon in der BauNVO geschrieben steht: "Nebenanlagen i.S. von §14 können zugelassen werden"!.

    Das muss nicht im B.-Plan geregelt sein, kann auch über Befreiuungsantrag erfolgen.

    Grundsätzliches:

    In der BauNVO heisst es:
    Eine Terrasse ist eine bauliche Anlage, aber kein Gebäude. Auch ein Pool ist kein Gebäude.

    Gebäude sind selbstständig benutzbare bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und dem Schutz von Menschen/Tieren oder Sachen dienen. Wird die Terrasse überdacht, legen manche Bauämter dies so aus, als mache dies aus der Terrasse ein Gebäude.
     
  9. #9 Sam0211, 15.12.2014
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    Du hast schon recht, dass es über einen Befreiungsantrag genehmigt werden kann. Aber wie schon gesagt: "kann"
    Es besteht aber keinerlei Verpflichtung dies zu tun! Somit ist es, wenn keine Befreiung von der Festsetzung, eben nicht erlaubt!!!


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Thema: Fragen zur Baugrenze
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