Blasige Teilablösungen von Attikas (bitte um Wissen & Bewertung)

Diskutiere Blasige Teilablösungen von Attikas (bitte um Wissen & Bewertung) im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Tag, Ich habe ein Satteldachhaus gebaut. Die Dachneigung ist 50°. An den beiden Gibelseiten befinden sich Attikas, die das Mauerwerk...

  1. AttikaFrager

    AttikaFrager

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    Guten Tag,

    Ich habe ein Satteldachhaus gebaut. Die Dachneigung ist 50°.
    An den beiden Gibelseiten befinden sich Attikas, die das Mauerwerk abdecken (fragt mich nicht warum, aber wir waren in Holland während der Hausplanung und uns schien sowas zu gefallen).
    Die Attikas sind auf einer Holzplatte mit Kaltkleber verklebt.
    Es sind 3 Profile jeweils verklebt, wobei 2 Profile ca 290cm lang sind und das 3 unterste Profil ist ca 50 cm lang.
    Die Breite der Auflagefläche/Klebfläche der Profile ist 50 cm. Und die Profilbreite des gekannteten Blechs ist insgesamt ca. 75cm inkl. Abkanntungen.
    Das Material ist 0,8mm dickes vorbewittertes Zink von Rheinzink.

    Ich frage aus folgenden Grund:
    Gebaut wurde 2021, einmal löste sich eine Seite bei etwas mehr Wind komplett ab (hat auch schon geklabbert bei wenig Wind), es klabberte oft überall, dann wurde es vom Bauträger nochmal komplett erneuert und klabberte dann wieder, wurde wieder nachgebessert und jetzt knabbert es nicht mehr aber:
    Mir sind in der vollflächigen Verklebung Teilablösungen aufgefallen, so dass ich mir die Frage stelle: Halten diese Bleche nicht nur bis zur Gewährleistungszeitende sondern über die gedachte Nutzungsdauer?

    Was kann ich noch sagen? Auf der Rheinzinkseite steht die Herstellerempfehlung, dass die Materialdicke 1mm sein sollte ab 40 cm Auflagefläche/Klebefläche.

    Jedenfalls gibt es regelrechte Knicke bei Sonneneinstrahlung und daher wahrscheinlich die Ablösungen. Zusammen mit den langen Profilen (man hätte ja auch 4 oder 5 kürzere oder 3 gleichlange kürzere Bleche verkleben können wohl unglücklich).

    Jedenfalls könnte mir jemand sein Wissen mitteilen, ob das so ok sei?

    Ich kann mehr Bilder hochladen vom Aufbau der Attika als die Neuerstellung durchgeführt wurde bei Bedarf. Die Neuerstellung war vor 1,5 Jahren.

    Dank an jeden der mir zur Bewertung der Lage weiterhelfen kann. Bauträger sagt, ist alles ok so.

    Viele Grüße
     

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  2. Hark

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    Das wird die Ursache sein, dünne Bleche neigen bei thermisch bedingten Längenänderungen zu Verwerfungen.

    Bei einer Ausführung mit Vorstoßblechen/Unterblechen (statt kleben) hätten die Bleche auch mehr Spielraum gehabt.

    [​IMG]
     
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  3. AttikaFrager

    AttikaFrager

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    Hi Hark,

    Danke für deine Einschätzung.

    Wo ich etwas Hilfe bräuchte, wäre eine Einschätzung, ob ich da ein Problem am Dach habe, das nicht nur optischer Natur ist, sondern auch aus Sicht der Langlebigkeit vielleicht ein Problem ist? Mit dem optischen Teil kann ich mich zur Not anfreunden, jedoch wäre die Haltbarkeit der Anbringung für mich im Vordergrund, da halt auch die 5 Jahre bald ablaufen, bin ich mir unsicher, was das Ganze bedeutet.

    Mein Bauchgefühl und daher auch der Beitrag, sagt, irgendwas stimmt vielleicht nicht und was bedeutet das.

    Viele Grüße
     
  4. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Du kannst doch eine Haftzugprobe machen und das mit dem Windsog vergleichen.

    Ich die Idee, die Bleche nur zu kleben, muss man erstmal kommen.
     
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  5. nordanney

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    Man müsste wissen, wie der konkrete Aufbau war/ist. Geklebt mit Enkolit dürfte sich normalerweise gar nichts bewegen.
     
  6. ToTi

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    Es ist eher wahrscheinlich, dass die Unterkonstruktion nicht perfekt in einer Flucht verläuft und durch das ankleben sich das Blech dem Untergrund anpasst. Somit bekommst du diese unschönen Verwerfungen im Blech. Enkolit ist keine Ausgleichsmasse, die sowas ausgleicht. Wenn Enkolit richtig verarbeitet wurde, dann sollte das normalerweise 30-40 Jahre halten.
     
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  7. AttikaFrager

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    Also hier der Kleber, der verwendet worden sein soll und Bilder von der Neuerstellung. Vielleicht kann sich so ein Bild gemacht werden.
     

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  8. Hark

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    Halleluja - "viel hilft viel" war da wohl die Tageslosung.

    Bespreche die Problematik doch noch mal mit dem Betrieb der das damals ausgeführt hat und schildere ihm, daß du mit der momentanen Situation nicht glücklich bist.
     
  9. AttikaFrager

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    Ich habe mit meinem Vertragspartner/Bauträger öfter kommuniziert.
    Der ausführende Betrieb war auch da und hat die Bleche neu gemacht.
    Jedoch scheinen weitere Tätigkeiten nicht gewünscht (da ich nichts mehr höre).

    Daher meine Frage, ob das Beurteilung ist und ob ich da weiter hinterher sein soll oder mich zurücklehnen kann.
     
  10. ToTi

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    Wenn du es ganz hart darauf anlassen kommen willst, dann soll er dir mal die Zulassung der Befestiger der OSB-Platten geben. Er wird dir diese nicht geben können, da diese Fix-Hülsen nur für untergeordnete Bauteile im Innenbereich oder für kurzfristige nicht-statische Bauteile geeignet sind. Als Befestigung und als Windsogsicherung hat das am Ortgang mal überhaupt nichts zu suchen. Du kannst jetzt also verlangen, dass sie die Bretter fachgerecht z.B. mit einer zugelassenen, windsogsicheren Schrauben-Dübel-Kombination befestigen. Dafür bauen sie die Bleche alle wieder ab, befestigen es neu und können damit auch die Bleche spannungsfrei montieren. Die jetzt verbaute Befestigungsart ist ein Mangel.
     
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  11. #11 Hark, 12.06.2025 um 15:26 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 12.06.2025 um 15:36 Uhr
    Hark

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    Und hätten die Vordeckbleche besser gepasst, würde auch nichts klappern, und diese wunderbare Klebeorgie wäre unnötig, und man hätte auch noch eine vernünftige Vordeckbahn bzw Trennlage auf den OSB-Platten anordnen können.
     
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  12. 11ant

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    ab 6:07
    falscher geht´s kaum noch.

    Ich würde die umfassenden Ortgangbleche nicht als Attiken bezeichnen, aber vor allem: das ist ein Lehrbuchbeispiel für ärgestmöglichen Murks. Hoffen wir, daß Du mit dem "Klappern" ein Knacken meinst - wenn diese Kameraden sich ablösen und am Steildach einen Lawinenabgang machen der sich gewaschen hat, dann darf da unten niemand hergehen.

    Da gehört nichts geklebt, sonst ist das Beulenwerfen des Materials vorprogrammiert. Dadurch, daß die Bleche in anthrazit die Sonnenbestrahlung in gut und gerne noch zehn Kelvin mehr Erwärmung umwandeln, gilt dies nochmals in besonderem Maße. Die Teile gehören gleitend geklammert befestigt, an ihren oberen Enden "fest" (d.h. mit in Rundlöchern gelagerten Klammern), und im weiteren Verlauf dann dasselbe gleitend dank Langlöchern. Das Ganze auch wie bei Dachsteinen den tiefer benachbarten Kameraden überlappend (hier wegen des "Abbauens" der Dehnungsenergie). Diesem F(l)achhandwerker gehört die Approbation entzogen !

    (wen hat der GU - auf eigenem Grund ist das kein BT - das denn überhaupt machen lassen: einen Dachdecker oder einen Flaschner ?)
     
  13. AttikaFrager

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    Die Arbeiten wurden von einem Dachdeckerbetrieb durchgeführt. Der Meister war fast immer vor Ort.
     
  14. AttikaFrager

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    Ich habe mich nochmals mit dem Bauträger ausgetauscht. Ich soll am Montag eine Rückmeldung bekommen. Der Vorgang wurde einem Gutachter-Dienstleister übergeben. Ich lasse euch gerne wissen, was mir geantwortet wird. Ich bin gespannt und mache mir durch die vielen negativen Kommentare nun schon sehr Gedanken. Aber mal sehen, was ich gesagt bekomme.
     
  15. AttikaFrager

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    Hallo - also hier die etwas eingegrenzt Antwort vom Sachverständigen der Baufirma. Ich habe einleitende Sätze weggelassen und auch den Schluss, da es dort um die Optik geht, was bei mir aber nicht im Vordergrund steht, sondern die Langlebigkeit.

    start:
    Die Länge der einzelnen Bleche der Abdeckung liegt unter 3 m und damit unterhalb der anerkannten Regeln.

    Die Blechstärke entspricht ebenfalls den anerkannten Regeln. Die Herstellerempfehlung ist das, was der Name schon sagt, eine Empfehlung.

    Insoweit kann ich hier keine neue Information entnehmen, die zu einer anderen Beurteilung führt.

    Wie ich schon erläutert hatte, ist mir die vorliegende Optik, bei dieser Ausführungsvariante nicht neu und durchaus üblich.

    Ich gehe davon aus, dass es keine Klappergeräusche mehr gibt, denn davon erwähnt Herr XXX nichts mehr.

    Ansonsten bewegt sich die Welligkeit, technisch bedingt, in einem üblichen und zu tolerierenden Rahmen.

    Außerdem gehe ich davon aus, dass es zu der Ausführung der Blechabdeckung keine konkreten vertraglichen Vereinbarungen gibt.

    Die Befestigung der OSB-Platten auf dem Mauerwerk muss ausreichend tragfähig sein und erfolgt mit Befestigungsmitteln, die eine CE-Kennzeichnung haben.

    Damit entsprechen die Befestigungsmittel einer Norm. Eine Zulassung für solche einfachen Befestigungen gibt es nicht und sie ist auch nicht erforderlich.
    Ende

    Also zusammenfassend sagt der Gutachter:
    Die Teilablösungen sind ok.
    Die lange Profillänge ist ok.
    Blechdicke ist egal auch wenn sie von der Herstelleremphelung abweicht.
    Die Befestigung der OSB Platten ist konform.
    Ergebnis: alles ok

    Im Weiteren wird erklärt, dass eine andere Verlegung glatter wäre, aber natürlich teurer und das nicht vertragsinhalt ist.
    Da ich keine Ahnung habe was eine gute Verlegung der Bleche ist, kann ich das nicht beurteilen. Ich dachte bei Kauf, dass der Bauträger es so baut, dass es hält.

    Hält das so 20,30,40 Jahre?
    Wie ist die Antwort des Bauträgers zu deuten?
     
  16. #16 Hark, 17.06.2025 um 10:29 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 17.06.2025 um 12:15 Uhr
    Hark

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    Ich habe noch nie ein Gutachten gesehen, das die Argumente des Auftraggebers (also desjenigen, der den Gutachter bezahlt) nicht sehr wohlwollend interpretiert.

    Und ich wage eine Prophezeiung: Wenn Du einen Gutachter beauftragst, wird das genaue Gegenteil dabei herauskommen :)

    Zur Langlebigkeit ist ja im Thread eigentlich alles gesagt, ich persönlich finde die Ausführung schrecklich und eine grausame Behandlung des Materials, aber ich glaube nicht, daß sich die Bleche lösen werden, diese Blechkleber sind normalerweise auch in geringen Mengen "Teufelszeug". Aber es gibt auch Argumente die für eine Ablösung sprechen, steht ja alles im Thread.
     
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  17. Fabian Weber

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    Naja die Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk sind hier die anerkannte Regel der Technik! Da soll der Gutachter doch mal sagen, wo das dort erlaubt sein soll. Meines Wissens nach steht da drin, dass das Kleben von Attikablechen grundsätzlich nicht als alleinige Befestigungsart zulässig ist. Attikableche (Abdeckungen auf Attiken) müssen so befestigt werden, dass sie dauerhaft und sicher gegen Windlasten und andere Beanspruchungen halten. Die Fachregel schreibt in der Regel eine mechanische Befestigung (z. B. durch Klemmen, Schrauben oder Nieten) vor. Klebeverbindungen können ergänzend eingesetzt werden, etwa zur Unterstützung der Dichtheit oder zur Vermeidung von Klappergeräuschen, aber nicht als alleinige Befestigung.
     
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  18. ToTi

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    Ich sehe es genau so wir Hark. Nur weil einer einen Gutachter bringt, bedeutet das mal rein gar nichts. Ich habe schon Gutachter vor den Augen des Auftraggebers (Bauherr) ausgelacht. Ich habe dem Gutachter gesagt, er solle doch erstmal in die Fachregeln reinschauen, bevor er so einen Müll erzählt. Er wollte dann unbedingt noch eine Probebohrung in einer Trennwand bohren lassen, um festzustellen ob die Fuge nass ist. Ich habe ihn bohren lassen, obwohl ich gesehen habe, dass etwa 1,00 m über Ihm eine Verteilerdose sitzt. Was soll ich sagen, bei so viel Kompetenz hat er schön das Kabel durchgebohrt.

    Aber rein interessehalber würde ich gerne die Zulassung von der Fix-Hülse / Expressnagel oder wie auch immer sich das Teil schimpft sehen. Bei Würth, BTI, Berner oder Förch habe ich keine Zulassungsbescheinigung oder CE-Bescheinigung gefunden. Wir haben die früher auch oft benutzt, zum Teil heute noch, aber nicht für Bauteile bei denen Lasten anliegen.
     
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  19. ToTi

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    Sorry, nicht ganz richtig.
    Auszug aus den Fachregeln.
    Den wichtigen Teil habe ich rot markiert. In einer anderen Stelle der Fachregeln steht, dass Verklebungen nach Herstellerangaben erstellt werden müssen.

    Stand:06.2017 mit Änderungen 03.2020
    RegelwerksteileFachregeln MetallarbeitenFachregel für Metallarbeiten im Dachdeck... 8 Abdeckungen
    8.2Abdeckungsarten
    (1)
    Selbsttragende und nicht selbsttragende Profile müssen standsicher sein. Die Befestigung hat mit korrosionsbeständigen Befestigungsmitteln zu erfolgen und kann direkt oder indirekt ausgeführt werden. Zwängungen durch thermisch bedingte Längenänderungen sind zu vermeiden. Der erforderliche Abstand für den Bewegungsausgleich ist Tabelle I.7 zu entnehmen. Geeignet sind Bewegungsausgleicher mit oder ohne Abdeckstreifen, z.B. Abb. III.9 und Abb. III.11.

    (2)
    Nicht selbsttragende Abdeckungen werden auf flächiger Unterkonstruktion verlegt. Auf Mauerwerk oder Beton wird die Verwendung einer Trennschicht (siehe Abschnitt 2.5) empfohlen. Die Metalldicke ist der Tabelle I.2 zu entnehmen. Die Befestigung erfolgt indirekt durch mindestens korrosionsgeschützte Hafte, Vorstoßbleche, Haftstreifen u.a. mit geeigneten Schrauben/Nägeln/Stiften auf der Unterkonstruktion. In Ausnahmefällen kann bei Kleinflächen eine direkte Befestigung (siehe Abschnitt 3.4.1) erfolgen. Der Abstand der Hafte, Anzahl und Art der Befestigung richtet sich nach dem Bauteil, der Gebäudehöhe und den Windlastannahmen. Auf geeignetem Untergrund sind auch Klebebefestigungen möglich. Die Nahtverbindungen erfolgen werkstoffgerecht nach Abschnitt 3.2. Geeignet sind z.B. (Abb. III.3, Abb. III.4, Abb. III.9, Abb. III.10 und Abb. III.11):

    –einfacher Liegefalz,
    –einfacher Liegefalz mit durchgehenden Haftstreifen,
    –Aufkantung mit Abdeckleiste,
    –Steh- und Doppelstehfalz.
    Der erforderliche Abstand der Dehnungsausgleicher ist Tabelle I.7 zu entnehmen.


    © Regelwerk DDH, Version 8.2
     
  20. 11ant

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    Ich habe Dir erläutert, weshalb es gröbst fehlerhaft ist, und auch gegendargestellt, wie man es korrekt angestellt hätte.
    Daß es nicht einmal gewährleistungslang "hält" (und ja noch nicht einmal taugt), hast Du selbst gesehen.
    Auf Deinem eigenem Grund ist der GU kein BT, das sagte ich bereits.
    Die Antwort des Schlechtachters ist so zu deuten, daß Du eine Münze werfen kannst, ob in zweiter oder oder dritter Instanz das Gericht den Erläuterungen Deines oder des gegenseitigen Gutachters folgt bzw. der Richter einmal selbst unter "Gutachter" in die Gelben Seiten schaut. Du hast also die Wahl, Dich mit Deinem bisher gezahlten Lehrgeld zu begnügen oder noch ein vielfaches an Rechtsverfolgungskosten draufzusatteln. Meine Meinung bleibt: runter mit dem ganzen Schrott, Untergrund sauber neu aufbauen, dann fachgerecht neu machen (wie, habe ich Dir beschrieben). Das Gefängnis für den Handwerker kannst Du meinetwegen weglassen, das war nur die Meinung des ungarischen Orthopäden.
    Den geeigneten Untergrund für eine Attikaabdeckung haben wir hier an einem Ortgang jedoch nicht vorliegen. Attikaabdeckungen sind für Flachdachabschlüsse vorgesehen, da hat der Untergrund kein 50° (= hundertzwanzigprozentiges !) Gefälle.

    Fazit: Rückbau und Neuaufbau als Lehrgeld vollabzuschreiben wird günstiger sein als Rechtsverfolgungsversuche vor dem AG Hornberg bis zum OLG Schilda.
    Und für das nächste Haus weißt Du nun: Sonderlocken mit Generalunternehmern macht nur, wer auch aus Summen kürzt.
     
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