Bauleitung hält sich nicht an Architektenentwurf

Diskutiere Bauleitung hält sich nicht an Architektenentwurf im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich wollte hier auch zunächst mal etwas auf die Bremse treten und diese Ratschläge à la Du hast Pech oder Du bekommst auf jeden Fall Recht etwas...

  1. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ich wollte hier auch zunächst mal etwas auf die Bremse treten und diese Ratschläge à la Du hast Pech oder Du bekommst auf jeden Fall Recht etwas relativieren.

    Noch ist noch nicht einmal klar, was die Baufirma tatsächlich schuldet.
     
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  2. hanghaus2000

    hanghaus2000

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    Von welcher Region reden wir denn? Falls Bayern kann ich mir das gern im Detail anschauen.
     
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  3. JH91

    JH91

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    Vertragsgrundlage mit dem GU ist die Zeichnung des Architekten, sprich der Entwurfsplanung, in der auch die Maße der Fenster stehen. Dies ist auch der Entwurf Plan, der für die Baugenehmigung eingereicht wurde.Der Architekt arbeitet für einen Bauingenieur, mit diesen haben wir nachträglich bezüglich der Fenster gesprochen, auch weil das Bauunternehmen meinte, der Architekt hätte manche Dinge geplant, die bautechnisch nicht möglich wären. Der Bauingenieur sagt, das ist Quatsch.
    Wir haben uns für ein General Unternehmen entschieden, weil wir nicht die Zeit und Expertise haben, ständig auf dem Bau alles zu prüfen. Dies ist doch die Aufgabe des Bauleiters. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann an uns liegt, die Auslassungen für die Fenster an der richtigen Stelle nachzumessen. es geht hier immer um die Höhe der Fenster. Bei der Breite gab es immer nur 2-6 cm Abweichung.Drei Fenster sind anstatt 151 nur eins 136 hoch, zwei statt 226 nur 201 (damit nicht bodentief) und zwei statt 126 nur 95cm. Bei den Letzteren war das Argument, dass der Spülkasten ansonsten nicht darunter gepasst hätte was aber Quatsch ist, weil wir einfach einen kleineren Spülkasten nehmen könnten. Uns ist die Fenstergröße wichtig, nicht die Art des Spülkastens, solange er funktioniert.
    Die Klinkerfassade ist uns inzwischen wie gesagt relativ egal. Dass der Bauleiter eigenmächtig die Fenster verkleinert hat, ärgert uns sehr.
     
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  4. HabeckR

    HabeckR

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    Geh zum Fachanwalt. Wer ein Haus baut sollte nicht am falschen Ende sparen.
    Ein UNABHÄNGIGER Architekt kann auch helfen. Hier im Hobbybauform gibt's gute Tipps die oft nicht zielführend sind. Was sollen wir hier machen? Hells Angels vorbei schicken?
     
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  5. Kriminelle

    Kriminelle

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    Vorerst: ich möchte Dir nichts Böses und natürlich auch, dass Du ein für Dich schönes Haus bekommst, so wie es für Dich geplant wurde.
    Dennoch liegst Du da nicht ganz richtig
    Da Ihr anscheinend Freund von ChatGPT seid, hier mal die Antwort von ChatGPT zu der Frage, ob ein Bauherr in der Pflicht steht, etwas nachzumessen.
    IMG_1788.png IMG_1789.png IMG_1790.png
     
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  6. seaway

    seaway

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    Die Aufgabe des Bauleiters der Baufirma ist es die Bude möglichst schnell und kostengünstig hoch zu ziehen für seinen Arbeitgeber.
    Der arbeitet nicht für euch.
    Daher sollte der Bauherr einen eigenen haben der keinen Vertrag mit dem Bauunternehmen hat. Dann ist er nur dir was schuldig.
     
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  7. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Hier haben wir ein gutes Beispiel.

    Ihr wollt gerne bodentiefe Fenster (ich interpretiere mal als schwellenlos).

    Der GU hat bestimmt in seiner BLB den Passus drin, dass er nach DIN etc. baut.

    Da schwellenlose Fenster aber gegen die DIN und anerkannten Regeln der Technik verstoßen, hat er es eben formal korrekt gemacht.

    Ich würde an Eurer Stelle externe Hilfe in Anspruch nehmen.
     
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  8. Kriminelle

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    Du meinst die eigentliche Fensterhöhe? Und ich gehe davon aus, dass diese Fenster im OG liegen?
    Bei 90 cm Brüstung bekommt man aber tatsächlich ein 136cm hohes Fenster, um dann auf die einheitliche Standard-Höhe von 226cm zu kommen.
    Die „Bodentiefen“, die auf 226 in ihre Position kommen, bekommen eine Schwelle, ja. Erklärung von @Fabian Weber


    130cm ist der Standard-Spülkasten aus der BLB: 130 + 1cm Fliese + 95cm, sind wir auch wieder bei 226cm. Das passt soweit alles.
    Über Sonder-Ausstattung muss man reden.

    Ich denke mal, dass einfach zu wenig vorab geredet, gefragt oder sich informiert wurde. Und währenddessen auch. Was weiß ich. Zahlenmäßig ist es ja iwie alles rund.
    Ich will da jetzt auch keine Schuld suchen, noch irgendwas entschuldigen.
    Und Ihr seid sicherlich auch nicht die ersten, die sich über bauliche Maßnahmen ärgern, die anders aussehen, als man sie es sich gewünscht hätte.
     
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  9. Kriminelle

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    Wir selbst haben auch ein „Fensterband“, was brüstungstechnisch Katastrophe ist, nämlich noch niedriger als 90 - weil wir das unterschrieben haben. Wir haben nicht genug nachgefragt und verglichen.
    Letztendlich können wir es nur kippen, dafür von der Toi aber schön aus dem Fenster schauen. Dafür sieht es schön von außen aus.
    Und der Trockenvorsatz für den Waschtisch ist mir auch mit 130cm zu hoch geworden. Da habe ich auch auf unserem Bau große Augen gemacht. Aber es ist dann so wie es ist: entweder raus und neu auf eigene Kosten oder die Backen zusammenkneifen und es akzeptieren und einen schmaleren Spiegel bestellen.
    Wie es in Eurer definierten Planung nun steht, wissen wir ja nicht.
     
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  10. HabeckR

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    Ich würde an Eurer Stelle externe Hilfe in Anspruch nehmen.[/QUOTE]
    Ich kann dir / euch einen GUTEN Architekten empfehlen.
     
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  11. HabeckR

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    Ohne Waschtisch könntet ihr an solchen Fenstern ein Geländer montieren lassen und schon sollte man die Fenster ganz öffnen können.
     
  12. Kriminelle

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    Was die Bauherrin sicherlich nicht will. Das Fenster ist ein Fensterband von 60cm Höhe. Man kann stehend wunderbar nach unten zur Straße schauen - und das seit ü11 Jahren :lock
     
  13. 415B

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    Eine VSG ESG Scheibe ginge auch
     
  14. 11ant

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    Laber laber. Zwei Seiten Roman, weil der Fragesteller nicht mal eben die Handykamera auf die Schmerzpunkte draufhält und die Baupläne hochlädt !
    Die Aufgabe eines Auftragnehmer"bauleiter"s besteht primär bis ausschließlich darin, Gewinngefährdungen für seinen Brötchengeber abzuwenden. Er telefoniert verspätet oder falsch geliefertem Material hinterher und disponiert die Bauhelfer (um). Mängel diskutiert er weg oder lässt sie bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist überdecken. Wenn seine Arbeit im Einzelfall auch dem Bauherrn nützt, ist das höchstens ein Kollateralnutzen.

    Dringende Hausaufgabe für den TE:
    Fotos von den Mängeln (bitte nicht gezoomt, sondern im Zusammenhang erkennbar) sowie Scans der genehmigten Pläne und des Bauvertrages einstellen und gleich morgen einen Erstberatungstermin beim (möglichst Fach-) Anwalt machen. Der wird dann schon sagen, was er zur Beweissicherung braucht und wo seiner Schätzung nach die KI Jura studiert hat.
     
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  15. JH91

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    Für die sachlichen und freundlichen Ratschläge bedanke ich mich. In der Tat werden wir nächste Woche zum Fachanwalt gehen.
     
  16. msfox30

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    Die Baugenehmigung bekommt doch der Bauherr zurück. Stimmen dort die Maße mit denen des Entwurfs überein? Kann ja sein, dass der GU andere Maße eingereicht hat...
    @JH91 Du hast doch sicher einen Zahlungsplan im Vetrag. Nach Fertigstellung Gwerk XY zahle YZ. Das Gewerk "Rohbau / Fenster" hat nun Mängel. Mach eine korrekte! Mängelanzeige und behalten die Abschlagszahlungen so lange ein. Wenn kein Geld mehr fließt, wird sich der GU schon drehen.
    U.U. ist das sogar ein gravierender Mangel. Denn je nach Bauordnung müssen die Fenster je nach Raumgröße eine Mindestgröße haben. Sind die nun so klein, dass das nicht mehr erfüllt ist, entspricht das nicht mehr der Genehmigung/Bauordnung.
     
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  17. 11ant

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    Mindestens die von mir genannten Mitbringsel solltet Ihr auch zum Anwaltsgespräch mitnehmen. Und am besten stellt Ihr sie heute noch hier ein, die Wochenenden sind besuchsstarke Forenzeiten.
     
  18. Kriminelle

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    Der GU reicht nicht ein. Der bereitet den Antrag vor, den man dann selbst als Bauherr unterschreibt. Und ja, dann bekommt der Bauherr die Genehmigung, die er dann wieder weiterreicht.

    Mein Eindruck:
    Da wir hier nicht wissen, was so an Zeichnungen vorhanden ist, ob danach gebaut wurde oder nicht, welchen Grund es gibt, dass man nicht kommuniziert hat (zb der Spülkasten), warum man für eine halbe Mio baut und sich keinen Bausachverständigen einkauft, kann man hier auch keine weiteren Ratschläge geben. Vieles ergibt sich hier im Threadverlauf.
    Hätte man die 2-3000 investiert und sich vorab auch mal etwas selbst informiert, würde es gar nicht zu solchen Fragen kommen. Es gibt immer noch Bauherren, die mehr Zeit zur Informationssammlung für einen Autokauf investieren als für den Hausbau. Hätte, hätte..

    Allerdings finde ich es auch legitim, dann in einem Forum nachzufragen. Lieber spät als nie. Nur meist ist dem Anspruch dann auch nicht geholfen.
    Ob jetzt noch die mehreren tausend Euronen für einen Anwalt bzw. eine Forderung, die über eine längere Zeit einzuklagen wären, eine Option ist? Das Beratungsgespräch sicherlich.
     
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