Baulast bei Altbestand

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  1. HerbertLu

    HerbertLu

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    Hallo,
    ich hoffe ich kann hier etwas Rat finden.

    Wir haben uns eine Ferienhaus gekauft und wollen dies nun als Wohnhaus umbauen. Seitens des Bauamtes steht dem nichts im Wege. Baugenehmigung und Umschreibung sind soweit durch. Aber des Thema Baulast ist noch offen. Das Haus wurde zu DDR Zeiten erbaut, nach der Wende umgebaut und somit Bestand. Wir wollen das Haus in seinen Grundmassen belassen nur ein Spitzdach drauf setzen um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Alles im Rahmen der Säschischen Bauordnung. Nur leider ragt eine Ecke von ca. 1,20m in das Nachbargrundstück. Anfänglich gehörte das Grundstück noch der Stadt aber befand sich gerade im Verkauf an den Pächter/ Nachbarn. Weder die Stadt noch der zukünfige Nachbar will der Eintragung der Baulast zustimmen obwohl es Bestand ist und auch kein Einfluss auf Zukünftige Bauvorhaben hätte. Wir hängen nun komplett in der Luft! Was können wir tun bzw. welche Rechte hätte ich??
     
  2. Steven1000

    Steven1000

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    Hallo HerbertLu

    also: dein Haus steht zu 1,2 Meter auf dem Nachbargrundstück. Der Nachbar möchte dies offenbar nicht.
    Jetzt hast du 2 Möglichkeiten: due baust die Ecke soweit zurück, dass sie nicht mehr auf dem Nachbargrundstück steht oder du überzeugst den Nachbarn mit Geld, dass er der Eintragung der Baulast zustimmt.
    Rechte hast du, meiner Meinung nach, überhaupt keine.

    Stefan
     
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  3. BaUT

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    Hat der Nachbar denn Anspruch auf Rückbau, oder muss er das dulden und hat nur Anspruch auf eine Entschädigung in Form einer Überbaurente?
     
  4. HerbertLu

    HerbertLu

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    Nein, das Haus steht auf unserem Grundstück. Die Abstandsfläche 3m = Baulast ragt 1,20 in sein Grundstück.
     
  5. nordanney

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    1. Das Objekt, so wie es jetzt steht, hat Bestandsschutz. Egal, ob irgendwer eine Baulast verweigert oder nicht.
    2. Kniffelig wird es beim Umbau, der eine wesentliche Änderung des Gebäudes mit sich bringt. Hierfür müssen alle heutigen Vorgaben eingehalten werden. Auch die Baulast.

    Mach Dich mal auf die Suche nach der alten Baugenehmigung. Es ließe sich vielleicht damit argumentieren, dass die alte Genehmigung noch Bestand hat (trotz des Umbaus, der ja "nur" das Dach betrifft) und insofern auch eine Baulast nicht nötig ist bzw. die Verletzung der Abstände geduldet werden müssen.

    Ich persönlich sehe nicht wirklich den Grund, eine Baulast beim Bestandhaus zu fordern. Da müssen Du, der Archi und/oder ein Baufachanwalt das Gespräch mit dem Bauamt suchen. Eine Duldung der Verletzung ist pragmatisch und sollte unproblematisch sein, da ohne Aufstockung sich die Situation auch nicht anders verhält (immer unter der Prämisse, dass eine Baugenehmigung für den Bestand vorliegt).
     
  6. HerbertLu

    HerbertLu

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    Danke für die Erklärung! Eine Baugenehmigung aus DDR Zeiten liegt vor.
     
  7. 415B

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    Rückbau nicht aber er kann für die paar m2 Pacht verlangen.
     
  8. 415B

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    Der Nachbar könnte mit Schattenbildung etc kommen und wenn es schon so anfängt wird es meist nicht besser werden. Kauf dir einen chinesischen Toaster und baue in der Mitte neu.
     
  9. nordanney

    nordanney

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    Pacht wofür? Der TE hat nicht auf dem Grundstück des Nachbarn gebaut, also braucht er das Grundstück auch nicht pachten. Insofern ist ein Pachtanspruch Unsinn.
    Eine Überbaurente fällt auch aus, da es keinen Überbau gibt (schon gar nicht dinglich gesichert).
     
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  10. simon84

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    War dort evtl mal eine notwendige Zufahrt / “Strasse” ?
     
  11. Kriminelle

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    Geht es nur mir so? das sind doch Widersprüche
    Widerspruch 1
    Widerspruch 2
    Vielleicht machst Du mal eine Zeichnung?
     
  12. HerbertLu

    HerbertLu

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    Unten ist unser Haus. Orange die Baulast zum Nachbarn
     
  13. Kriminelle

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    Und was für eine Baugenehmigung ist durch? Was wurde beantragt?
     
  14. HerbertLu

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    Umbau von Wochenendhaus zu Wohnhaus mit Aufstockung - statt Flachdach zu Spitzdach. Aber ohne Baulast keine Freigabe.
     
  15. simon84

    simon84
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    na da liegt der Hund begraben dadurch ändert sich doch die Situation für den Nachbarn maßgeblich, auch die Ansicht
     
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