Tragende Wände? - Tür und Kernbohrung

Diskutiere Tragende Wände? - Tür und Kernbohrung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, vorab: Wir sind langjährige Mieter (seit 18 Jahren), keine Eigentümer. Bitte keine Rügen oder Belehrungen, die Einsicht ist da, dass wir...

  1. #1 MJG, 09.01.2026 um 07:00 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 09.01.2026 um 07:11 Uhr
    MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Hallo, vorab: Wir sind langjährige Mieter (seit 18 Jahren), keine Eigentümer. Bitte keine Rügen oder Belehrungen, die Einsicht ist da, dass wir uns vorab eine schriftliche Genehmigung hätten einholen müssen. Nun zum Problem bzw. zur Fragestellung: Kann man anhand vom Plan (Bild 1) eindeutig erkennen, ob die mit Bild 2 und Bild 3 markierten Wände tragend oder nicht tragend sind? In der Wand (Bild 2) war ursprünglich eine sehr veraltete Tür. Es wurde die Türzarge und das Türblatt entfernt, im Austausch gegen eine moderne Glasschiebetür. An der Innenwand (Bild 3) wurde in Bodenhöhe (hinter dem Sockel der Küchenhalbinsel) eine Kernbohrung (160 mm) gemacht, da wir Abluft wollten. Die Abluft in der Speisekammer (Außenwand) war schon bei Einzug, muss wohl ein Lüftungsrohr gewesen sein, welches eine Luftzirkulation in der Speisekammer gewährleistete. Vorab ein Dankeschön für evtl. Rückmeldungen. 20260105_125427.jpg 20260107_173319.jpg 20260107_173227.jpg
     
  2. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.679
    Zustimmungen:
    5.425
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Sieht doch alles fein aus.
    Wo ist das Problem?
    Müsst ihr jetzt ausziehen und sollt den alten Zustand wieder herstellen?
     
  3. driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.730
    Zustimmungen:
    1.709
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim

     
  4. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.916
    Zustimmungen:
    3.414
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Nein. Kann man nicht. Nur vermuten.

    Aber warum ist das die Frage? Sollen die weg? Neue Tür und Kernbohrung sind die Art der Wände so was von egal.
     
    Ab in die Ruine gefällt das.
  5. #5 Ab in die Ruine, 09.01.2026 um 09:17 Uhr
    Ab in die Ruine

    Ab in die Ruine

    Dabei seit:
    30.03.2022
    Beiträge:
    714
    Zustimmungen:
    319
    Der tragenden Wand ist es egal, ob normale oder Glasschiebetür. Wenn nicht den Sturz ausgebaut oder das Loch so breit gemacht wurde, dass der Sturz nicht mehr aufliegt, ist das keine statische Änderung. Eine Kernbohrung in der Größe ist auch unkritisch.
     
  6. MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Zusammenfassend: Im Rahmen einer energetischen Wohnungs-Begehung wurde vom (neuen) Eigentümer (Eigentümerwechsel innerhalb der Familie) die Veränderung festgestellt. Nun sollen wir schriftlich erklären, was in der Wohnung an baulichen Veränderungen vorgenommen wurde. Sicherlich sein gutes Recht. Wir befürchten nun halt, dass allein schon aus Prinzip ein Rückbau abverlangt wird. Unstrittig ist, wir hatten leider nicht um Genehmigung gebeten. Was wir natürlich vermeiden möchten, ist ein evtl. Vorwurf, wir hätten in die Statik vom Haus eingegriffen. Selbst wenn die beiden Wände tragend sein sollten, was wir nicht wissen ... an der einen Wand (Bild 2) wurde lediglich die Türzarge und das Türblatt entfernt, die Wangen sauber verputzt und eine Glasschiebetür angebracht. An einem Sturz oder dergleichen wurde absolut gar nichts gemacht. Und bei der Wand (Bild 3) wo die Kernbohrung gemacht wurde, weiß ich nicht, ob diese Kernbohrung Einfluss auf die Statik haben könnte, selbst im Falle einer tragenden Wand.
     
  7. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    836
    Zustimmungen:
    472
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Hast du schon mal daran gedacht, nach alten Bildern zu suchen? Vielleicht ist dort die alte Türe zu sehen und daraus kann man dann wahrscheinlich erkennen, dass an der Türöffnung nichts verändert wurde.
     
  8. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.916
    Zustimmungen:
    3.414
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Was aber völlig irrelevant ist. Ihr habt 0 Eingriffe in die Statik vorgenommen.

    ABER: Ihr habt "illegal" bauliche Veränderungen vorgenommen, die im schlimmsten Fall sofort rückgängig zu machen wären. Auf Eure Kosten.
     
    Fred Astair gefällt das.
  9. MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
     

    Anhänge:

  10. MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Hier ein Bild nach dem Entfernen der Türzarge und dem Türblatt. Wurde lediglich beigeputzt, mehr nicht.
     
  11. ToTi

    ToTi

    Dabei seit:
    27.01.2025
    Beiträge:
    836
    Zustimmungen:
    472
    Beruf:
    Dachdecker
    Ort:
    Im Süden von Deutschland
    Dann hast du doch schon deine Antwort. Das alte Loch sieht für mich genau so groß aus wie das neue. Theoretisch könntest du das alte Bild mit einer Measure-App nachträglich vermessen. Gibt´s in den bekannten App-Stores kostenlos.
     
  12. MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Hier noch ein paar alte Bilder zu Wand 3 (Kernbohrung)
     

    Anhänge:

  13. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.679
    Zustimmungen:
    5.425
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Weder der Türumbau noch die Lüftungsöffnung stellen einen Eingriff in die Statik dar. Ich würde mich da sehr bedeckt halten, was eure Modernisierungsarbeiten betrifft.
     
  14. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.397
    Zustimmungen:
    1.460
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Die Fragestellung (ob die Wände tragend sind) hat mit dem Problem (Rückbauanspruch des Eigentümers) leider garnichts zu tun. Dafür ist sie recht leicht zu beantworten: aufgrund der Wandstärken im Reichsformat gehe ich von Holzdecken aus, für die es praktisch keine nichttragenden Wände gibt. Solche hätte man seinerzeit wohl meist als Rabitzwände oder dergleichen ausgeführt.

    Die populäre Gleichsetzung von "nichttragend" mit "vogelfrei" macht mich immer wieder fassungslos.
     
    profil und Fred Astair gefällt das.
  15. MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Wie ich Eingangs schon schrieb, ist die Rückbaupflicht zwischenzeitlich bekannt. Unabhängig von einer evtl. Rückbaupflicht, käme im Falle eines Eingriffs in die Statik wohl sogar eine fristlose Kündigung in Betracht. Wenn in die Statik nicht eingegriffen wurde, dann halt nicht.
     
  16. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.397
    Zustimmungen:
    1.460
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Euer Eingriff bzgl. der Tür bestand technisch gesehen im Ausbau einer Türzarge (also der Bekleidung eines Tür"loches" in der Wand - weiter nichts), und Euer Eingriff in eine Wand besteht aus einer statisch unbedenklichen Durchstechung. Beide Wände sind nur insofern "tragend", wie es hier keine explizit "nichttragenden" Wände gibt. Von Eingriffen in die Statik kann somit keine Rede sein, gegen eine fristlose Kündigung sähe ich also beste Chancen für einen einstweiligen Rechtsschutz.
     
  17. Ettlingen

    Ettlingen

    Dabei seit:
    13.05.2024
    Beiträge:
    546
    Zustimmungen:
    133
    Der Tausch der Tür gegen eine Schiebetür ist - wenn ich die Bilder richtig interpretiere - im Rahmen der Renovierung und nicht erst nachträglich erfolgt. Das kann dem Vermieter nicht entgangen sein. So wie es der TS darstellt, hat er den heutigen Zustand nur hinsichtlich Tür und Abluft verändert (also einige Zeit nachdem die Renovierungsarbeiten bereits abgeschlossen waren). Das kommt mir insofern merkwürdig vor, als das ihm Bilder vom ursprünglichen Zustand bzw. Bilder während des Umbaus vorliegen.

    Für mich klingt die Geschichte nicht logisch.
     
  18. Fabian Weber

    Fabian Weber

    Dabei seit:
    03.04.2018
    Beiträge:
    16.047
    Zustimmungen:
    6.316
    Habt Ihr die Fliesen auch selbst reingelegt?

    Dem Vermieter könnt Ihr ja die Wohnung auch wieder so übergeben, wie Ihr die bekommen habt.

    Vielleicht möchte der Vermieter ja auch nur wissen, was Ihr gemacht habt und was der alte Vermieter. Vielleicht braucht er das zur Berechnung der Miete.
     
  19. #19 MJG, 10.01.2026 um 23:58 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2026 um 00:10 Uhr
    MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Die Renovierung erfolgte durch uns, was soll da nicht passen ... an der "Geschichte"? Wir haben die Zarge entfernt, nach dem Verputzen und dem Streichen haben wir die Schiebetür angebracht.
     
  20. #20 MJG, 10.01.2026 um 23:59 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2026 um 00:11 Uhr
    MJG

    MJG

    Dabei seit:
    Freitag
    Beiträge:
    8
    Zustimmungen:
    0
    Fliesen wurden durch uns verlegt, war genehmigt (leider nur mündlich).
     
Thema:

Tragende Wände? - Tür und Kernbohrung

Die Seite wird geladen...

Tragende Wände? - Tür und Kernbohrung - Ähnliche Themen

  1. Türen in tragende Wände einsetzen möglich?

    Türen in tragende Wände einsetzen möglich?: Hallo, mein (Hobby) Keller soll später ein Heimkino/Musikraum werden, mein Raumakustiker meinte das die Türen und die Asymmetrie dafür...
  2. Türen höher machen in Tragenden Wänden

    Türen höher machen in Tragenden Wänden: Hallo , ich habe auch mal eine Frage . Wir haben uns eine Eigentumswohnung gekauft bei der die Türhöhe , an allen Türen 1,85 cm hoch ist . Da ich...
  3. Tür erhöhen, tragende Wand

    Tür erhöhen, tragende Wand: Hallo, eine Frage zu einem Türsturz. Die Öffnung ist leider zu niedrig. Kann man hier 1, 2 Steinreihen problemlos rausnehmen oder muss man...
  4. Tür/Durchgang im Keller (Wand tragend?)

    Tür/Durchgang im Keller (Wand tragend?): Hallo zusammen. Hoffe ich hab das richtige Forum gewählt. wir haben im Keller Räume die damals beim Bau anscheinend mit Schutt zugeschüttet...
  5. Tür nachträglich in tragende Wand einsetzen?

    Tür nachträglich in tragende Wand einsetzen?: Hallo, wir haben folgendes Problem: Wir beabsichtigen eine Doppelhaushälfte zu erwerben die ein ich sag mal "Standardtreppenhaus" hat wie...